Gesagt. Getan. Gerecht. Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. In der älter werdenden Gesellschaft steht der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und wünschen sich so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.

Das Pflegestärkungsgesetz I (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches) beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Bürgersprechstunde UlliPflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige, stärkt die häusliche Pflege, verbessert die Betreuung in der stationären Pflege und verbessert die Situation von Menschen, die in der Pflege arbeiten. Es bildet die erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung und wir setzen damit wichtige Ziele aus unserem Koalitionsvertrag um.

Am 17. Oktober 2014 haben wir im Deutschen Bundestag das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Das Gesetz soll, nach der Zustimmung des Bundesrates im November, zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten.

Für mich ist wichtig, dass die Menschen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden können. Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.

 

Koalition einigt sich bei Mietpreisbremse

Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt.    

Der Gesetzentwurf kann nun vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist Foto 2 (5)wie geplant 2015 möglich. Damit können die Länder in angespannten Wohn-ungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen.

„Nicht nur für Großstädte und Ballungsräume ist die Mietpreisbremse wichtig, sondern auch für kleinere Städte, wie Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen oder Billerbeck“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert“, so Baupolitiker Hampel. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns als SPD zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“ Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gelte die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. „Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen“, erläutert Hampel. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Damit wären viele Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, von vorneherein ausgeschlossen gewesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. „Das ist wie sonst im Leben auch: Wer die Musik bestellt, bezahlt“, so Ulrich Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Wohngeldreform bringt eine Verbesserung für eine Million Haushalte

Ich begrüße die Ankündigung der Bundeministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara HendricksUH_Dialog_1 im Zuge der Wohngeldreform den Zuschuss für Heizkosten wieder einzuführen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit niedrigen Einkommen in Zeiten steigender Kosten zu entlasten. Konkret verbessert die Wohngeldnovelle, welche zum 01. Juli 2015 in Kraft treten wird, die Situation von rund einer Million Haushalte in Deutschland.

Wie notwendig die Novelle ist, haben uns die Zahlen der Wohngeldempfänger in den letzten Jahren gezeigt, die stets rückläufig waren. Zudem korrigieren wir die 2011 von der schwarz-gelben Koalition getroffene Entscheidung, welche die Heizkosten-komponente gestrichen hatte. Mit der jetzt diskutierten Reform werden wir also dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen vom Wohngeld profitieren. Konkret werden wir dafür Erhöhungen der Tabellenwerte sowie der regional gestaffelten Miethöchstbeträge durchsetzten. In diesem Zuge wird der Haushaltsansatz fürs Wohngeld von 500 auf 630 Millionen im nächsten Jahr erhöht.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung statt PKW-Maut

Auf der letzten Sitzung des SPD-Unterbezirksvorstandes Coesfeld UH_140627wurde eine Resolution auf den Weg gebracht, die sich für eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in NRW ausspricht. Diese Resolution erhält meine Unterstützung.

Resolution des SPD-Unterbezirksvorstandes Coesfeld

„Für eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung statt unsinniger PKW-Maut“

Der SPD-Unterbezirksvorstand unterstützt den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen in NRW sich für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur-finanzierung in Nordrhein-Westfalen einzusetzen und spricht sich gegen die Einführung der vorgeschlagenen PKW-Maut aus.

Der SPD-Unterbezirksvorstand Coesfeld erkennt die Notwendigkeit an, dass eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit ist. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung „besondere Anstrengungen unternehmen (wird), um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen“.

Der SPD-Unterbezirk Coesfeld sieht wie die Industrie- und Handelskammer zu Münster in der Einführung der PKW-Maut „eine deutsche Insellösung, die dem europäischen Gedanken des freien Personenverkehrs widerspreche“. Die Infrastrukturabgabe leistet keinen wesentlichen Beitrag zur Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, führt zu finanziellen Einbußen bei Einzelhändlern und Dienstleistern an grenznahen Standorten und bringt hohe Verwaltungskosten mit sich.

Der SPD- Unterbezirk Coesfeld fordert in diesem Zusammenhang ein rechtssicheres und gerechtes Finanzierungskonzept für NRW. Der SPD-Unterbezirk Coesfeld sieht in Anlehnung an den oben erwähnten Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen

  • eine Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen und alle Fahrzeuge ab 7,5t,
  • eine weitere Ausweitung der LKW-Maut auf nachgeordnete Straßen,
  • eine Beteiligung von Ländern und Kommunen an den zu erzielenden Einnahmen,
  • eine Überprüfung der Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t,
  • eine Wegekostenberechnung der LKW-Maut, die sich an den heute bekannten Sanierungs- und Erhaltungsbedarf orientiert sowie
  • ein effizientes Erhebungssystem

als sinnvoll an. Bei der Sicherung der Verkehrsinfrastruktur darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen.

Mindestlohn: Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag das Tarifautonomie-stärkungsgesetz – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Branchen. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik.

Mindestlohn 3.7Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015 in unserem Land. „Das bedeutet für über 1,3 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in Nordrhein-Westfalen, und damit auch in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt, mehr Einkommens-gerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Der Mindestlohn wird für alle Branchen gelten. Für Zeitungszusteller wird es Übergangsregelungen geben, die de facto das Gleiche bedeutet. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 2017 bekommen sie 8,50 Euro. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, so Hampel weiter. Die skizzierten Übergänge bedeuten, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die Situation für vier Millionen Menschen sogar verbessert.

Schluss macht die SPD mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Hampel. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Ulrich Hampel abschließend.

Der_Mindestlohn_kommt_spd_fraktion

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitions-sicherheit in der Energiepolitik.

Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren

Die EEG-Novelle sieht nach den Jahren als Technologieförderungsgesetz nun die Zeit der erneuerbaren Energien mit Systemverantwortung vor, die einen verlässlichen Ausbaupfad beschreiten. UH_140627Dabei ist das Ziel weiterhin klar, Deutschland will als Industrieland in seinem Energiemix frei von nuklearen und fossilen Brennstoffen werden. Aller-dings bekräftigte Bundeswirtschaft- und -energieminister Sigmar Gabriel nochmals, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daher ist es für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wichtig die Entlastungen für stromintensive Industrie von der EEG-Umlage fortzuführen.

Reform des EEG ist notwendig

Seit der rot-grünen Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 25% an der Stromerzeugung in Deutschland und 300.000 Arbeitsplätze sind mit dieser Branche verbunden. Nun ist die Zeit gekommen, dass damals zur Förderung der teuren Technologie gedachte Gesetz an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Primäres Ziel ist dabei den Anstieg der EEG-Umlage, die die Differenz zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung ausgleicht, zu stoppen. Dieser Anstieg soll durch einen Abbau der Überbeförderung bei der Einspeisevergütung, Absenkungen von Vergütungen  und Streichen von Boni gestoppt werden. Heute beträgt die durchschnittliche Vergütung aller erneuerbaren Energieträgern ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt – ab 2017 über Ausschreiben. Die Ausschreiben sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.

Kosten gerechter verteilen

Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attrak­tiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuan­lagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszuglei­chen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW ha­ben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45% weiter erhöht werden. Weitere zehn Jahre später sollen es sogar 55 bis 60% sein. Dieses Ziel ist nur bei einem stetigen Ausbau zu erreichen. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien werden künftig die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten – die bisherige gezahlte Managementprämie soll demnach entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100kW. Bei sog. negativen Börsenpreisen über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden entfällt der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit zahlt der Stromerzeuger im Falle eines Überangebots an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage. Um die Stromproduktion dahingehend regulieren zu können, müssen EEG-Anlagen künftig fernsteuerbar sein.

Energiewende als weltweites Beispiel

Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen.

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf der Homepage des dafür zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Newsletter 08-2014

Wie Sie es von mir gewohnt sind, bekommen Sie natürlich auch heute nach dieser Berlinwoche druckfrisch meinen neuen Newsletter.

Dabei liegt eine wichtige aber auch geschäftige Newsletter 08-2014_1Haushaltswoche im Bundestag hinter mir, in der sich immer wieder Termine verschoben und zusätzliche Absprachen und Sitzungen stattfanden. Zentral in dieser Woche natürlich die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2014 mit dessen Abstimmung, sowie die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gerne denke ich auch an den IPS-Empfang, da Aleksandar Zarija aus Serbien uns bereits seit vier Monaten im Berliner Büro im Rahmen des IPS unterstützt.

Doch lesen Sie doch einfach mehr – ich würde mich freuen.

Hier geht’s zum Newsletter.

ElterngeldPlus – Mehr Zeit für Familie und Job

Heute verabschiedete das Bundeskabinett die Reform des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BBEG). Innerhalb der Reform werden die bisherigen Leistungen des 2007 eingeführten ElterngeldesUH_MehrZeitFuerFamilien_II_140605 anerkannt. Dieses sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab und gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit intensiv Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. In den Jahren nach der Einführung ist es auch auf Seiten der Arbeitgeber zu einem Umdenken, dass Väter Elternzeit nehmen, gekommen.

Für 60% der Familien besteht der Wunsch einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung der Kinder und der Zeit für den Job. Allerdings realisieren heute nur 14% der Familien diesen Wunsch. Bei diesen Wünschen setzt die Reform mit dem Ziel Eltern mehr Zeit für die Familie zu geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen an. Dazu beinhaltet der Gesetzentwurf das „ElterngeldPlus“ mit Partnerschaftsbonus, sowie die Flexibilisierung der Elternzeit.

Durch diese Einführung können zukünftig Teilzeit arbeitende Eltern, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Bisher wird das Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Nach der Reform wird ein Elterngeld-Monat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Ergänzend verlängert sich die Zeit für weitere vier Monate ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit sich um das Kind zu kümmern aber auch der Arbeit in höherem Umfang als der Geringfügigkeit nachzukommen, was die wirtschaftliche Sicherheit der Familie stützt.

Die Regelungen zu Mehrlingsgeburten bleiben von der Reform unangetastet, sodass sich das Elterngeld pro Mehrlingsgeschwisterkind um 300,-€ erhöht. Das Prinzip des geburtsbezogenen Anspruches auf Elterngeld bleibt erhalten.

Ein weiterer Schritt der Reform ist die Flexibilisierung der Elternzeit. Anstelle der bisherigen zwölf Monaten Elternzeit, können Eltern nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate Elternzeit nehmen.

Gesagt, getan, gerecht – Mehr Zeit für Familie und Job

Ich freue mich, dass wir mit dieser Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern können und wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrag umsetzten können. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Änderungen auf große Unterstützung bei den Eltern und der Wirtschaft stoßen werden.

Zentrale Punkte und Beispiele zum neuen ElterngeldPlus könnt ihr hier unter dem folgenden Link des Bundesfamilienministeriums anschauen.

In dem folgenden Video können Sie nochmal die Vorstellung der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anschauen.

 

Beratung im Bundestag – Tarifpaket

Tarifpaket für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Gute Arbeit muss sich lohnen und existenzsichernd sein. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wollen wir mit dem Tarifpaket und dem darin vorgesehenen Mindestlohn ein Ende bereiten.

Ab 1. Januar 2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifliche Abweichungen werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein.

Ab dem 1. Januar 2017 wirdU der allgemein verbindliche Mindestlohn dann ohne jede Einschränkung und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.                       Um Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, werden diese für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch sollen Fehlanreize bei der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung vermieden werden. Deshalb gilt der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag, bei Abschluss einer Berufsausbildung allerdings schon vorher. Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings ist mir in der Diskussion wichtig, dass Regelungen gefunden werden müssen, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Damit schaffen wir einen guten Weg, um den Übergang in den Mindestlohn mit einer tariflichen Vereinbarung selbst zu gestalten. Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50%-Quorum, nachdem die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen; soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Das Rentenpaket ist verabschiedet!

Heute hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Rentenpaket in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen. Die SPD hatte versprochen, die Lebensleistung von Menschen in der Rente besser zu honorieren. Mit dem Rentenpaket, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, setzen wir dieses Versprechen um. Künftig gilt: Wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, kann ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Als Gewerkschafter sehe ich jedoch mit großer Sorge die Regelung, dass sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre mitzählen. Die Union hat auf diesen Zusatz bestanden, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern. Diesem Argument halte ich entgegen, dass es immer Situationen geben kann (gesundheitliche Ursachen, Teilinsolvenz), die weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldet sind. Deshalb befürchte ich, dass er hier zu Ungerechtigkeiten beim Renteneintritt kommen kann. Letztlich werden in diesen Fällen die Gerichte entscheiden müssen.ulli rente

Mit dem Rentenpaket wird auch eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, umgesetzt. Mütter – in einigen Fällen auch Väter – erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen.

Weiterhin werden mit dem heute verabschiedeten Rentenpaket die Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen aufgestockt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden Bezieher ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die jetzt verabschiedeten Verbesserungen in der Rente. Mit dem Rentenpaket schaffen wir mehr Gerechtigkeit für die, die lange und hart gearbeitet und unseren Wohlstand mit geschaffen haben. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter. Darum geht es beim Rentenpaket. Es ist nicht geschenkt, sondern verdient“, so Hampel.