Koalition einigt sich bei Mietpreisbremse

Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt.    

Der Gesetzentwurf kann nun vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist Foto 2 (5)wie geplant 2015 möglich. Damit können die Länder in angespannten Wohn-ungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen.

„Nicht nur für Großstädte und Ballungsräume ist die Mietpreisbremse wichtig, sondern auch für kleinere Städte, wie Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen oder Billerbeck“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert“, so Baupolitiker Hampel. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns als SPD zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“ Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gelte die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. „Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen“, erläutert Hampel. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Damit wären viele Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, von vorneherein ausgeschlossen gewesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. „Das ist wie sonst im Leben auch: Wer die Musik bestellt, bezahlt“, so Ulrich Hampel.

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