Bundestag beschließt „Ehe für Alle“

Heute haben wir im Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Deutschland schließt damit in die Reihe fast aller westlichen Staaten auf, die homosexuellen Paaren das Recht der zivilen Ehe gewähren. Deutschland beendet damit jahrzehntelanges Unrecht. UlrichHampel Seit vielen Jahren wird im Deutschen Bundestag und in der Öffentlichkeit über die Öffnung der Ehe auch für Schwule und Lesben diskutiert. Genauso lang setzt sich die SPD für die volle Gleichberechtigung, ein modernes Familienbild und gegen die Diskriminierung von Menschen, auch wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität ein. Denn Menschenrechte sind universell. Wir wollen zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte der homo-, bi-, inter- oder transsexuellen Menschen entsprechend handeln. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sind rechtlich nur noch gering, im Alltag jedoch allgegenwärtig. Bisher besteht kein volles Adoptionsrecht. Auch ist die Lebenspartnerschaft nur homosexuellen Paaren vorbehalten, was die „Verpartnerung“ einem öffentlichen Stigma gleichkommt. Die rechtlichen Unterschiede halten auch vor dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht mehr lange stand. Deshalb wollen wir politisch aktiv werden bevor erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsste.

Eigentlich wäre die Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare eine überflüssige. Denn die Gleichheit vor dem Gesetz ist Grundrecht und Grundlage unserer freiheitlich, sozialen, demokratischen Gesellschaft und fundamentaler Sockel unserer staatlichen Ordnung. Sie steht jedem Menschen zu.

Ich kann die Ansicht nicht nachvollziehen, wonach durch die Einführung der „Ehe für alle“ heterosexuelle Ehen diskriminiert würden. Denn niemandem wird etwas weggenommen. Vielmehr wünsche ich mir, dass jeder Mensch, gleich welchen Geschlechts, gleich welcher sexuellen Identität das gleiche Glück, gleiche Geborgenheit, Fürsorge und Liebe in einer auf Dauer angelegten Bindung finden kann. Viele Menschen wünschen sich dazu die Ehe als zivilrechtlichen Rahmen und öffentliches Bekenntnis. Das soll niemandem verweigert werden können. Dies empfindet im Übrigen auch die große Mehrheit der Deutschen als gerecht, richtig und gut. Die Öffnung der Ehe wird ohne Zweifel eine integrierende Wirkung haben und noch bestehende Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren abbauen.

Die „Ehe für alle“ würde damit unmittelbar den im Koalitionsvertrag festgelegten „Abbau von Diskriminierung“ praktisch umsetzen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Entscheidung für Ehe und Familie eine im Grunde zutiefst wertorientierte Entscheidung ist, die der Staat aufgrund der gegenseitigen Übernahme von Verantwortung stützen und nicht verhindern sollte. Gleiche Pflichten verdienen auch gleiche Rechte! Dass dies – auch ohne Grundgesetzänderung – möglich und geboten ist, hat die Verfassungsrechtlerin Frau Dr. Friederike Wapler in einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung dargelegt.

Letztlich geht es auch um die Möglichkeit für homosexuelle Paare, sich gemeinsam und gleichberechtigt gegenüber heterosexuellen Paaren für eine Adoption eines Kindes bewerben zu können. Entscheiden wird hierüber dann das Familiengericht und zwar ausschließlich im Sinne des Kindeswohls, nicht wegen der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts der Eltern. Das Kindeswohl taugt nicht als Argument gegen die Gleichstellung. Gesellschaftliche Realität ist: Kinder leben längst mit gleichgeschlechtlichen Eltern in Familien zusammen und es ist ebenso Realität, dass es in diesen „Regenbogenfamilien“ keine Hinweise auf Benachteiligung oder schlechtere Entwicklung der Kinder gibt. Die Augen vor dieser Tatsache zu verschließen ist eine unwürdige Behandlung der Eltern und Kinder.

Es gibt keine Studien, die nahelegen würden, dass ein Kind besser oder schlechter in gleichgeschlechtlichen, als in gemischtgeschlechtlichen Familien aufwächst. Jedoch gibt es Studien, die belegen, dass das Fehlen menschlicher Nähe, Geborgenheit und Liebe die Entwicklung eines Kindes negativ beeinflusst.

Im Zuge dieser Debatte höre ich mitunter die – unhaltbare – Kritik an der Kinderlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare zur verschiedengeschlechtlichen Ehe. Dieses Argument beleidigt und grenzt schon heute all die Ehen aus, welche gewollt oder ungewollt kinderlos sind und bleiben. Sie reduziert den Wert der menschlichen Partnerschaft auf die alleinige Reproduktion – genauso wie bei der Zucht von Tieren. Dies ist menschenunwürdig. Es verkennt darüber hinaus das legitime Recht von Kindern auch durch Adoption Eltern zu haben. Schon heute adoptieren viele Homosexuelle Kinder aus Deutschland und dem Ausland – über die Sukzessivadoption auch gemeinsam. Wollen Sie diese Kinder lieber in Heime als zu sorgenden Eltern geben? Wohl nicht! Das hat wohl auch die Bundeskanzlerin umgestimmt und damit auch den Abstimmungszwang ihrer Fraktion beendet.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte aufgrund der Vorbehalte des Koalitionspartners diesen entscheidenden Schritt bisher noch nicht umsetzen, jedoch aber auch in der Vergangenheit entschieden im Sinne der Gleichstellung vorangehen – wenn auch nicht in dem Tempo, in dem wir es uns wünschen. Nachdem selbst konservativ katholische Länder wie Irland die Öffnung der Ehe beschlossen haben, war es auch bei uns Zeit.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates, die Empfehlungen der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders, die Erklärungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die breite Unterstützung in Politik und Gesellschaft zeigen: Die „Ehe für alle“ kommt, es war nur eine Frage der Zeit.

Dies ist keine Frage des politischen Kalküls, sondern eine Frage der Würde. Die Menschen haben es verdient.

Andre Fischer in Berlin

Ich habe mich sehr über den Besuch von Andre Fischer- singer/songwriter aus Altenberge in meinem Berliner Büro gefreut. IMAG0147Andre wird die gesamte Woche in Berlin verbringen und im Rahmen des Evangelischen Kirchentages am Samstag, den 27. Mai 2017 ab 11 Uhr auf der Open Air Bühne Tempodrom in der Möckernstrasse 10 auftreten.Hingehen lohnt sich! Ich wünsche ihm und allen Gästen des Kirchentages eine tolle Zeit in Berlin!

Bundestag beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

Der hiesige SPD-img_3106Bundestags-abgeordnete Ulrich Hampel erklärt dazu: „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“

Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert Ulrich Hampel.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.

Dazu meint Ulrich Hampel: „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete betont: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“

Bewilligungsbescheide für Regionale 2016-Projekte – Coesfeld, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden profitieren von Förderung in Millionenhöhe

Der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel zeigt sich sehr erfreut, dass Coesfeld, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden im Rahmen der Regionale 2016 Projekte von Förderungen in Millionenhöhe profitieren. Die Fördergelder stammen aus Landes- und Bundesmitteln und werden im Rahmen der Regionale 2016 für Projekte im Bereich des Städtebaus vergeben.

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In Coesfeld wird die Umgestaltung der Bernhard-von-Galen-Straße mit einem Betrag in Höhe von 1.309.000 Euro gefördert.

Der Kreis Coesfeld profitiert von einer Förderung in Höhe von 553.000 Euro für die Herrichtung der Außenanlagen der Burg Vischering sowie damit einhergehende fachliche Gutachten und historische Recherche.

Lüdinghausen wird im Rahmen des Projektes WasserBurgenWelt, unter anderem der Umgestaltung der Gartenstraße, eine Förderung in Höhe 615.000 Euro erhalten.

In Nordkirchen wird die Schaffung der Gemeinbedarfseinrichtung (Haus Westermann) und die Machbarkeitsstudie für eine Folgenutzung der Mensa und des Hallenbadgebäudes im Schlosspark mit 315.000 Euro gefördert.

Senden erhält für das Wasserwege-Stever Projekt und den damit verbundenen barrierefreien Neubau der Steverbrücke am Schulzentrum, der Gestaltung des Stadtplatzes sowie der Aufwertung der Kanaluferpromenade zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Neugestaltung der Eintrachtstraße 1.480.000 Euro Fördermittel.

„Insgesamt erhält unsere Region damit mehr als 4,2 Mio Euro aus dem Programm Regionale 2016 für städtebauliche Projekte. Das ist ein großer Erfolg und auch eine Wertschätzung unserer Projekte vor Ort. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass Minister Groschek am Freitag, den 23.09.2016, in Coesfeld mehrere Bewilligungsbescheide für Regionale 2016-Projekte persönlich überreichen wird“, so Ulrich Hampel.

 

Herausforderungen für den Arbeitsmarkt

aa-coesfeld-002Kreis Borken/Kreis Coesfeld. Der deutsche Arbeitsmarkt ist in einer guten Verfassung und entwickelt sich weiterhin gut. Die Arbeitslosenquote sinkt und Erwerbstätigkeit nimmt weiter zu. Vorreiter ist da die Arbeitsagentur (AA) Coesfeld, zu deren Zuständigkeitsbereich die beiden Kreise Borken und Coesfeld gehören. Mit einer Arbeitslosenquote von 3,8 % (Stand: August 2016) liegt der Agenturbezirk an der Spitze in NRW, gefolgt von der Arbeitsagentur Rheine. Einen genaueren Überblick verschafften sich jetzt die drei SPD-Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (2.v.re.), Ulla Schulte (2.v.li.) und Ulrich Hampel (Mi.), die einer Einladung zu einem Arbeitsgespräch der Arbeitsagentur Coesfeld folgten. Johann Meiners (li.), Leiter der AA und sein Stellvertreter Rolf Heiber (re.) verdeutlichten den Sozialdemokraten die Gute Lage am Arbeitsmarkt anhand von Zahlen und Fakten.

„Dass wir mit einer niedrigen Arbeitslosenquote in NRW an der Spitze stehen, liegt nicht nur an unserer guten Arbeit“, machte Meiners in dem Gespräch deutlich. Grund dafür sei die gesunde Wirtschaft der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Münsterland. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat in den letzten Jahren im Agenturbezirk rasant zugelegt. Anzeichen für eine Änderung dieser positiven Entwicklung, sind laut Meiners zur Freude der Sozialdemokraten nicht zu erkennen. Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt wird es zukünftig aber durch den großen Anteil an Arbeitskräften geben, die in den nächsten zehn Jahren das 65. Lebensjahr vollenden und aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Hier ist die Region gefragt, Wege zu finden, die fehlenden Fachkräfte zu ersetzen. Dies wird sicher eine Herausforderung, da die Bevölkerungsvorausberechnung (IT.NRW) von sinkenden Zahlen auch im Münsterland und besonders im Kreis Borken ausgeht. Offene Stellen können bereits jetzt oft nur später oder manchmal überhaupt nicht besetzt werden, so Meiners weiter.

Einig war sich die Runde, dass das Münsterland als Wirtschaftsstandort nicht genügend wahrgenommen würde. „Wir haben viele innovative Unternehmen und ‚Hidden Champions‘ in unserer Region“, so Ulrich Hampel. „Wirtschaft und Kommunalpolitik müssen viel mehr die Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraumes Münsterland herausstellen und damit insbesondere um junge Menschen werben“, fordert Ulla Schulte und will sich mit ihren Kollegen auch weiterhin für den Standort Münsterland stark machen.

Eine weitere Herausforderung für die AA wird die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sein, erläuterte Meiners seinen Gästen. Der bei der AA eingerichtete Integrationspoint in Kooperation mit den beiden Landkreisen Borken und Coesfeld unterstützt die Flüchtlinge u.a. bei der Kompetenzfeststellung, Berufsberatung und -orientierung, Bewerbungen, Hilfe bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, berufl. Weiterbildungen im Betrieb bzw. bei Bildungsträgern, Arbeitsmarktberatung und Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Praktika und Sprachkurse etc.. Auch Unternehmen werden zu Fördermöglichkeiten beraten. „Die Flüchtlinge sind hoch motiviert“, so Arndt-Brauer, die sich im Rahmen ihrer Sommertour schon verschiedene Projekte von Integration in den Arbeitsmarkt angesehen hat.

„Für geflüchtete Frauen sind wir in der Planung für eine auf deren Bedürfnisse abgestellte gesonderte Förderung“, erläuterte Rolf Heiber auf Nachfrage von Ulla Schulte. Der Anteil geflüchteter Frauen in der Beratung liege bei ca. 20 %, so Heiber weiter.

Die Anregung von Johann Meiners, eine Gesprächsrunde von Arbeitsagentur und Politik zum Entwickeln gemeinsamer Ideen, nahmen die drei Bundespolitiker gerne auf und sagten dafür ihre Unterstützung zu.

 

Grüße aus Berlin!

Bei allem Terminstress hier im politischen Berlin ist mir und meinem Team ganz besonders wichtig, dass wir auch in schwierigen Zeiten für einander da sind und zusammenstehen. Liebe Maria, werde wieder ganz schnell gesund, damit du schon bald zu deinen lieben Eltern und zu deinem großen Bruder zurückkehren kannst.

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Pressekonferenz – Brief an den Präsidenten der Republik Türkei Recep Tayyip Erdogan

Gerade fand eine Pressekonferenz statt, auf der ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen des Bundestages einen Brief an den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zur Pressefreiheit in der Türkei vorgestellt habe. Insgesamt haben sich über 130 Mitglieder des Deutschen Bundestags dem Brief angeschlossen.

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Hier können Sie den Text des Briefes nachlesen:

„An den
Präsidenten der Republik Türkei
Recep Tayyip Erdogan

Berlin, 3.03.2016

Sehr geehrter Herr Präsident,
wir, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sind in tiefer Sorge über die Situation in der Türkei, die nicht zuletzt aufgrund ihrer geografischen Lage mit einer besonderen terroristischen Gefahr konfrontiert ist.Ulrich_Hampel_Schreiben_Präsident_Erdogan_Bundestagsabgeordnete_160317 Wir hoffen, dass die großen Krisen der Region und die Gefahr durch den IS bald überwunden werden können. Wir sind aber auch in großer Sorge um die Situation in der Türkei selbst. Dies betrifft das Ende des Friedensprozesses und den Stand der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei.

Wir möchten uns insbesondere wegen des Verfahrens gegen den international renommierten Journalisten und Chefredakteurs der Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar an Sie wenden. Can Dündar und dem Hauptstadtkorrespondenten der Zeitung, Erdem Gül, werden Spionage, das Veröffentlichen von Geheimdokumenten sowie die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Den Journalisten droht eine lebenslange Haftstrafe. Can Dündar und Erdem Gül sind nach dem Urteil des türkischen Verfassungsgerichts auf freien Fuß gesetzt worden. Die Vorwürfe beziehen sich auf journalistische Veröffentlichungen. Dündar und Gül hatten in einem Zeitungsbericht über Waffenlieferungen aus der Türkei an bewaffnete islamistische Gruppen in Syrien geschrieben. Die Zeitung „Cumhuriyet“ hatte Fotos veröffentlicht, die eine solche Waffenlieferung Anfang 2014 belegen sollen. Wegen dieses Presseberichts reagierte die türkische Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen. Das haben Sie auch unterstützt, indem Sie persönlich Anzeige erstatteten.

Dieses Vorgehen gegen kritische Berichterstattung über Waffenlieferungen an bewaffnete Islamisten in der Presse wie auch die hohe Strafandrohung ist aus unserer Sicht zumindest unverhältnismäßig. Diese Maßnahmen von Justiz und Behörden der Türkei gegen Medien und Journalisten sind unvereinbar mit der Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit, zu der sich der türkische Staat wiederholt bekannt und verpflichtet hat.

Wir bitten Sie, unsere aufrichtige Besorgnis den zuständigen türkischen Stellen mitzuteilen, und hoffen auf eine baldige Einstellung der gegen Can Dündar und Erdem Gül eröffneten Verfahren sowie ihre dauerhafte bedingungslose Freilassung.

Die Sorge um Can Dündar und Erdem Gül bedeutet nicht, dass wir alle anderen aus politischen Gründen inhaftierten Journalistinnen und Journalisten in Ihrem Land vergessen dürfen. Rechtsstaatliche Verfahren und die Gewährung der Presse- und Meinungsfreiheit können die türkische Gesellschaft nur stärken.

Hochachtungsvoll
Frank Heinrich (MdB), Cansel Kiziltepe (MdB), Sevim Dagdelen (MdB), Tom Koenigs (MdB)
 
Sowie
Luise Amtsberg (MdB), Kerstin Andreae (MdB), Rainer Arnold (MdB), Annalena Baerbock (MdB), Ulrike Bahr (MdB), Achim Barchmann (MdB), Katharina Barley (MdB), Dietmar Bartsch (MdB), Marieluise Beck (MdB), Herbert Behrens (MdB), Karin Binder (MdB), Matthias W. Birkwald (MdB), Heidrun Bluhm (MdB), Franziska Brantner (MdB), Agnieszka Brugger (MdB), Karl-Heinz Brunner (MdB), Eva Bulling-Schröter (MdB), Martin Burkert (MdB), Petra Crone (MdB), Bernhard Daldrup (MdB), Daniela De Ridder (MdB), Diether Dehm (MdB), Karamba Diaby (MdB), Katja Dörner (MdB), Harald Ebner (MdB), Michaela Engelmeier (MdB), Elke Ferner (MdB), Ute Finckh-Krämer (MdB), Christian Flisek (MdB), Klaus-Peter Flosbach (MdB), Thomas Gambke (MdB), Matthias Gastel (MdB), Wolfgang Gehrcke (MdB), Kai Gehring (MdB), Angelika Glöckner (MdB), Annette Groth (MdB), Uli Grötsch (MdB), Andrö Hahn (MdB), Anja Hajduk (MdB), Ulrich Hampel (MdB), Heike Hänsel (MdB), Britta Haßelmann (MdB), Matthias Hauer (MdB), Dirk Heidenblut (MdB),Gabriela Heinrich (MdB), Marcus Held (MdB), Inge Höger (MdB), Eva Högl (MdB), Andrej Hunko (MdB), Sigrid Hupach (MdB), Dieter Janecek (MdB), Ulla Jelpke (MdB), Josip Juratovic (MdB), Ralf Kapschack (MdB), Kerstin Kassner (MdB), Katja Keul (MdB), Sven-Christian Kindler (MdB), Katja Kipping (MdB), Maria Klein-Schmeink (MdB), Bärbel Kofler (MdB), Sylvia Kotting-Uhl (MdB), Anette Kramme (MdB), Jutta Krellmann (MdB), Chris Kühn (MdB), Katrin Kunert (MdB), Markus Kurth (MdB), Caren Lay (MdB), Sabine Leidig (MdB), Ralph Lenkert (MdB), Antje Lezius (MdB), Stefan Liebich (MdB), Tobias Lindner (MdB), Gesine Lötzsch (MdB), Hilde Mattheis (MdB), Peter Meiwald (MdB), Birgit Menz (MdB), Matthias Miersch (MdB), Susanne Mittag (MdB), Cornelia Möhring (MdB), Niema Movassat (MdB), Norbert Müller (MdB), Detlef Müller (MdB), Beate Müller-Gemmeke (MdB), Alexander S. Neu (MdB), Ulli Nissen (MdB), Thomas Nord (MdB), Cem Özdemir (MdB), Markus Paschke (MdB), Martin Patzelt (MdB), Lisa Paus (MdB), Christian Petry (MdB), Harald Petzold (MdB), Detlev Pilger (MdB), Richard Pitterle (MdB), Sabine Poschmann (MdB), Wilhelm Priesmeier (MdB), Mechthild Rawert (MdB), Gerold Reichenbach (MdB), Ernst Dieter Rossmann (MdB), Tabea Rößner (MdB)

Hier finden Sie das Schreiben an Präsident Erdogan als pdf-Dokument.

Bundestag verabschiedet Asylpaket 2

Mit dem Gesetz zur Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens werden verschiedene Maßnahmen zu Verfahren der Anerkennung, Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie deren Lebensbedingungen geregelt. Auch wenn ich die Zielsetzung des Gesetzes in wesentlichen Bereichen unterstütze und darin das Ergebnis eines Kompromisses sehe, der weitergehende Verschärfungen wie etwa die Einrichtung von Transitzonen verhindert hat, bestehen weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einzelner Regelungen des Gesetzentwurfes.

Ulrich_Hampel_151106Dies gilt vor allem für die deutliche Verschärfung der medizinischen Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen sowie die aus unserer Sicht wirkungslosen Reduzierungen von Geldleistungen in einzelnen Fällen.

Flüchtlinge, die Asyl erhalten oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen, können ihre Familien weiter nachholen – das trifft für die meisten Flüchtlinge zu.

Ich bin aber im Kern anderer Auffassung bei der vorgesehenen zweijährigen Aussetzung des Familiennachzuges für Personen mit subsidiärem Schutz.

Ich befürchte damit vielleicht sogar eine gegenteilige Wirkung als beabsichtigt: durch die Aussetzung des Familiennachzuges werden die Lebensbedingungen zumeist unbegleiteter Jugendlicher verschärft. Deren Unterbringung und Betreuung verursacht höhere Kosten als eine Familienzusammenführung und erschwert ihre Integration (während die dennoch nachziehenden Angehörigen auf unsichere Wege gedrängt werden könnten).

Ein relevanter, quantitativer Beitrag zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen wird offenbar auch durch den Innenminister selbst angesichts der konkreten Zahlen und damit verbundenen Entwicklungen nicht ernsthaft erwartet. 2015 erhielten nur 0,6 Prozent der entschiedenen Antragssteller subsidiären Schutz und nur 105 Fälle von Familiennachzug fanden statt.

Die Stellungnahmen der Kirchen, ihrer Hilfswerke und vieler Organisationen der Flüchtlingshilfe sind ernst zu nehmen, die vor dieser Maßnahme warnen.

Ich erwarte,  dass die für unbegleitete Minderjährige im subsidiären Schutz vorgesehene Einzelfallprüfung zum Familiennachzug unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention erfolgt, nach der Kinder nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt werden dürfen.

Ich gehe davon aus, dass die erst zum 01. August 2015 eingeführte Möglichkeit des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen nach der Aussetzung für einen Zeitraum von zwei Jahren wieder reibungslos ermöglicht wird.

Ich habe meine ablehnende Haltung zur Aussetzung des Familiennachzuges im Rahmen der Willensbildung bis zur Entscheidung des Deutschen Bundestages auch in der eigenen Fraktion deutlich gemacht. Da ich im Abstimmungsprozess unterlegen war, gehört es zu meinem parlamentarischen Verständnis, eine Mehrheitsentscheidung mitzutragen, wenn die eigene Position gegenwärtig nicht durchsetzbar ist. Aus diesem Grund habe ich im Bundestag für das Gesetz gestimmt.

Ich erwarte darüber hinaus und werde mich massiv dafür einsetzen, dass nach den gesetzlichen Änderungen des Asylrechts bei Unterbringung und Anerkennung deutlich größere Anstrengungen zur Integration der Menschen mit Bleiberechtsperspektive unternommen werden. Statt weiterer Verschärfungen beim Asylrecht müssen wir jetzt vorrangig ein Integrationsgesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Sprachkursen, Bildung, Ausbildung und Arbeit für Asylsuchende auf den Weg bringen.

Am 21.Mai 2016 ist „Tag der Städtebauförderung“

Ab sofort können Städte und Gemeinde sich für den Aktionstag anmelden. Der Aktionstag hat das Ziel, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in einem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Er ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.                       Ulrich_Hampel_Bundesfreiwilligendienst_fuer_FluechtlingeAm „Tag der Städtebauförderung“ können Städte und Gemeinden jeder Größe und Einwohnerzahl durch vielfältige Veranstaltungen vor Ort gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern zeigen, was Städtebauförderung leisten kann und gleichzeitig eigene Projekte unter der Dachmarke eines bundesweiten Formats präsentieren. Zudem können Netzwerke gestärkt und weiter ausgebaut werden, indem Kommunen vor Ort im Quartier aktive Gruppen, Kulturschaffende, Vereine, Organisationen, Eigentümer, Einzelhändler etc. bei der Veranstaltungsplanung miteinbeziehen. So macht der Tag die Vielfalt von Städtebauförderung erfahrbar und motiviert Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv in die Entwicklung ihrer Kommune einzubringen.

Der erste Aktionstag 2015 war ein großer Erfolg: In 583 Kommunen mit rund 1.500 angekündigten Veranstaltungen konnten sich mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher über Städtebauförderung informieren und sich daran beteiligen, die eigene Kommune ein Stück lebenswerter zu machen.

Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet können ihre Teilnahme am
diesjährigen Tag der Städtebauförderung vom 1. Februar bis zum 31. März 2016 anmelden. Die Anmeldung ist wie schon im vergangenen Jahr schnell und einfach möglich: Nach erfolgter Registrierung auf der Internetseite                                        www.tag-der-staedtebaufoerderung.de tragen die Kommunen alle wichtigen Informationen zu Veranstaltungen und Programmpunkten in einem kurzen Steckbrief ein.

 

Schwerpunkt Kita Sprache und Integration „Alter Kindergarten“ in Nottuln erhält Förderung durch Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Am 1. Januar 2016 ist das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gestartet. Damit unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas. Das Programm richtet sich hauptsächlich an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf besucht werden. Diese wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens und in Abstimmung mit den Ländern ausgewählt.

hampel mdb (2)Der hiesige SPD-Bundestags-abgeordnete Ulrich Hampel zeigt sich sehr erfreut, dass die Schwerpunkt Kita Sprache und Integration „Alter Kindergarten“ in Nottuln im Rahmen dieses Programms künftig gefördert wird.

„Sprache ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und einen erfolgreichen Bildungsverlauf. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sprachliche Bildung besonders wirksam ist, wenn sie früh beginnt. Das Bundesfamilienministerium fördert deshalb mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung“, so Hampel.

Die teilnehmenden Einrichtungen werden durch zusätzliche Fachkräfte, Sprachexpertinnen und Sprachexperten, bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit unterstützt. Dazu finanziert das Programm eine zusätzliche halbe Fachkraft-Stelle je teilnehmender Kita.

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