Mehr Zeit für Familie.

Mit großem Interesse habe ich heute in der Allgemeinen Zeitung die Diskussion der Kreisfrauenunion mit Karl Schiewerling und Marc Henrichmann zur Unterstützung von Familien gelesen.

Konkret heißt es dort: Politik könne dazu ihren Beitrag leisten, indem sie „beispielsweise mehr Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten ermögliche“. Dem stimme ich zu. Manuela Schwesig hat bereits im April dazu ein konkretes Konzept der Familienarbeitszeit vorgestellt. Diese Familienarbeitszeit für Kinder und für Pflege von Angehörigen gibt Mütter und Vätern mehr Zeit. Sie erleichtert ihnen, ihre Kinder beim Großwerden zu begleiten und gleichzeitig Job, Partnerschaft, Freunde und Hobbys besser unter einen Hut zu bekommen. Und sie gibt die Möglichkeit, wenn es erforderlich ist, die eigenen Eltern zu betreuen. Mehr Zeit für Familie, darum geht es.

Wäre es der CDU und Kanzlerin Merkel wichtig, Familien in ihrem Alltag zu unterstützen, so hatten sie bereits die Möglichkeit dies umzusetzen. Das Gegenteil war der Fall – CDU und CSU haben blockiert. Im Wahlprogramm der Union finden sich ebenfalls nur wieder Lippenbekenntnisse und keine konkreten Vorschläge. Daher ist klar: Eine Familienarbeitszeit und mehr Zeit für Familie wird es nur mit der SPD und einem Bundeskanzler Martin Schulz geben.

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Die Familienarbeitszeit für Familien:

  • Eltern jüngerer Kinder, die beide zwischen 26 und 36 Wochenstundenarbeiten, sollen ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Je 150 Euro für die Mutter und für den Vater.
  • Das Familiengeld sollen Väter und Mütter bis zu 24 Monate lang bekommen – für alle Kinder, die jünger als acht Jahre sind.
  • Natürlich sollen auch Allein- oder getrennt Erziehende das Familiengeld erhalten.
  • Wenn das Kind zwei Jahre alt ist, können sie entscheiden: ein weiteres Jahr Elternzeit ohne staatliche Leistungen und ohne dass beide Elternteile berufstätig sind – oder zwei Jahre Familienzeit. Die Familienzeit kann auch in zwei Abschnitte geteilt werden und ein Teil später in Anspruch genommen werden.

Die Familienarbeitszeit für Pflege:

  • Pflegefreistellung mit Lohnersatz: 3 Monate Auszeit vom Job für Pflege und ein Lohnersatz wie das Elterngeld. Nach der bisherigen zehntägigen Freistellung mit Unterstützung ist dies ein wichtiger nächster Schritt.
  • Familiengeld für Pflege: Wer Arbeitszeit reduziert und 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit (das entspricht je nach betrieblicher bzw tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden) arbeitet, erhält 150 Euro monatlich für bis zu 24 Monate. Zwei Angehörige können dies in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Familienarbeitszeit erhalten sie hier auf der Homepage der SPD.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende

Zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel:

Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer Ex-Partnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht. Alle Sachverständigen bei der gestrigen Anhörung begrüßten die geplante Reform. Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionenhöhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.

In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Wir sind darüber mit der Landesregierung in sehr konstruktiven Gesprächen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren – auch nicht in der Zeit der Rüttgers-Regierung – sind die Finanzierungsregelungen geändert worden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll es auch in Nordrhein-Westfalen zu einer Neuregelung der Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen kommen.

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ElterngeldPlus – Mehr Zeit für Familie und Job

Heute verabschiedete das Bundeskabinett die Reform des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BBEG). Innerhalb der Reform werden die bisherigen Leistungen des 2007 eingeführten ElterngeldesUH_MehrZeitFuerFamilien_II_140605 anerkannt. Dieses sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab und gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit intensiv Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. In den Jahren nach der Einführung ist es auch auf Seiten der Arbeitgeber zu einem Umdenken, dass Väter Elternzeit nehmen, gekommen.

Für 60% der Familien besteht der Wunsch einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung der Kinder und der Zeit für den Job. Allerdings realisieren heute nur 14% der Familien diesen Wunsch. Bei diesen Wünschen setzt die Reform mit dem Ziel Eltern mehr Zeit für die Familie zu geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen an. Dazu beinhaltet der Gesetzentwurf das „ElterngeldPlus“ mit Partnerschaftsbonus, sowie die Flexibilisierung der Elternzeit.

Durch diese Einführung können zukünftig Teilzeit arbeitende Eltern, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Bisher wird das Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Nach der Reform wird ein Elterngeld-Monat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Ergänzend verlängert sich die Zeit für weitere vier Monate ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit sich um das Kind zu kümmern aber auch der Arbeit in höherem Umfang als der Geringfügigkeit nachzukommen, was die wirtschaftliche Sicherheit der Familie stützt.

Die Regelungen zu Mehrlingsgeburten bleiben von der Reform unangetastet, sodass sich das Elterngeld pro Mehrlingsgeschwisterkind um 300,-€ erhöht. Das Prinzip des geburtsbezogenen Anspruches auf Elterngeld bleibt erhalten.

Ein weiterer Schritt der Reform ist die Flexibilisierung der Elternzeit. Anstelle der bisherigen zwölf Monaten Elternzeit, können Eltern nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate Elternzeit nehmen.

Gesagt, getan, gerecht – Mehr Zeit für Familie und Job

Ich freue mich, dass wir mit dieser Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern können und wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrag umsetzten können. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Änderungen auf große Unterstützung bei den Eltern und der Wirtschaft stoßen werden.

Zentrale Punkte und Beispiele zum neuen ElterngeldPlus könnt ihr hier unter dem folgenden Link des Bundesfamilienministeriums anschauen.

In dem folgenden Video können Sie nochmal die Vorstellung der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anschauen.