Zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages eingelöst – 20 Milliarden für Länder und Kommunen

Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden.

„Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. UlrichHampel_150630_hp„Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt. Nun sind sie in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die SPD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Wir werden überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten.

Mit dem Gesetz haben wir außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Insofern sollten die Länder ihre Kommunen an der Integrationspauschale beteiligen. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag dazu geleistet.“

Gesagt – Getan – Gerecht – Mietpreisbremse

Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in MietpreisbremseDeutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. 400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei der Wiedervermietung entlastet. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet.

Vermieter dürfen künftig auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Jetzt sind die Länder gefragt zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann.

Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.

Von dieser Entlastung werden auch die Wohnungssuchenden in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt profitieren. Es ist gut, dass wir jetzt eine Mietpreisbremse haben: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

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Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund

Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund – Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus

Die Koalitionsparteien haben sich auf die Verteilung ihres Zehn-Milliarden-Investitionsprogramms und weitere UH_140428finanzielle Entlastungen der Kommunen geeinigt. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel: „Die SPD hat sich wieder mal als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden erwiesen. Während die Union die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Entlastung der Kommunen am liebsten weit in die Zukunft verschoben hätte, hält die SPD-Bundestagsfraktion an ihrer zentralen Forderung nach einer wirksamen Entlastung noch in dieser Legislaturperiode fest.“

Für 2015 und 2016 hatte die SPD bereits im vergangenen Jahr eine kommunale Entlastung von jeweils einer Milliarde Euro durchgesetzt. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU haben sich nun mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung um 1,5 Milliarden für 2017 geeinigt. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. Unter dem Strich erhalten die Kommunen damit in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro mehr vom Bund. Hampel: „Die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen ist unbedingt zu bewahren. Ich freue mich, dass die angekündigten weiteren finanziellen Entlastungen nun Gestalt annehmen. Dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen werden nicht mehr auf die lange Bank geschoben.“

Hampel schließt weitere Finanzhilfen des Bundes nicht aus. Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. „Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind ein erster, wichtiger Schritt. Ich beobachte aber mit Sorge, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung Aufgaben übernehmen, für die sie weder verantwortlich noch ausgestattet sind. Daher setze ich mich für die vollständige Übernahme der Unterbringungs- und Betreuungskosten von Flüchtlingen durch den Bund ein“, so Hampel.

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Wohngeldreform bringt eine Verbesserung für eine Million Haushalte

Ich begrüße die Ankündigung der Bundeministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara HendricksUH_Dialog_1 im Zuge der Wohngeldreform den Zuschuss für Heizkosten wieder einzuführen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit niedrigen Einkommen in Zeiten steigender Kosten zu entlasten. Konkret verbessert die Wohngeldnovelle, welche zum 01. Juli 2015 in Kraft treten wird, die Situation von rund einer Million Haushalte in Deutschland.

Wie notwendig die Novelle ist, haben uns die Zahlen der Wohngeldempfänger in den letzten Jahren gezeigt, die stets rückläufig waren. Zudem korrigieren wir die 2011 von der schwarz-gelben Koalition getroffene Entscheidung, welche die Heizkosten-komponente gestrichen hatte. Mit der jetzt diskutierten Reform werden wir also dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen vom Wohngeld profitieren. Konkret werden wir dafür Erhöhungen der Tabellenwerte sowie der regional gestaffelten Miethöchstbeträge durchsetzten. In diesem Zuge wird der Haushaltsansatz fürs Wohngeld von 500 auf 630 Millionen im nächsten Jahr erhöht.

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Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung statt PKW-Maut

Auf der letzten Sitzung des SPD-Unterbezirksvorstandes Coesfeld UH_140627wurde eine Resolution auf den Weg gebracht, die sich für eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in NRW ausspricht. Diese Resolution erhält meine Unterstützung.

Resolution des SPD-Unterbezirksvorstandes Coesfeld

„Für eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung statt unsinniger PKW-Maut“

Der SPD-Unterbezirksvorstand unterstützt den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen in NRW sich für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur-finanzierung in Nordrhein-Westfalen einzusetzen und spricht sich gegen die Einführung der vorgeschlagenen PKW-Maut aus.

Der SPD-Unterbezirksvorstand Coesfeld erkennt die Notwendigkeit an, dass eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit ist. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung „besondere Anstrengungen unternehmen (wird), um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen“.

Der SPD-Unterbezirk Coesfeld sieht wie die Industrie- und Handelskammer zu Münster in der Einführung der PKW-Maut „eine deutsche Insellösung, die dem europäischen Gedanken des freien Personenverkehrs widerspreche“. Die Infrastrukturabgabe leistet keinen wesentlichen Beitrag zur Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, führt zu finanziellen Einbußen bei Einzelhändlern und Dienstleistern an grenznahen Standorten und bringt hohe Verwaltungskosten mit sich.

Der SPD- Unterbezirk Coesfeld fordert in diesem Zusammenhang ein rechtssicheres und gerechtes Finanzierungskonzept für NRW. Der SPD-Unterbezirk Coesfeld sieht in Anlehnung an den oben erwähnten Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen

  • eine Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen und alle Fahrzeuge ab 7,5t,
  • eine weitere Ausweitung der LKW-Maut auf nachgeordnete Straßen,
  • eine Beteiligung von Ländern und Kommunen an den zu erzielenden Einnahmen,
  • eine Überprüfung der Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t,
  • eine Wegekostenberechnung der LKW-Maut, die sich an den heute bekannten Sanierungs- und Erhaltungsbedarf orientiert sowie
  • ein effizientes Erhebungssystem

als sinnvoll an. Bei der Sicherung der Verkehrsinfrastruktur darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen.

Mindestlohn: Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag das Tarifautonomie-stärkungsgesetz – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Branchen. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik.

Mindestlohn 3.7Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015 in unserem Land. „Das bedeutet für über 1,3 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in Nordrhein-Westfalen, und damit auch in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt, mehr Einkommens-gerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Der Mindestlohn wird für alle Branchen gelten. Für Zeitungszusteller wird es Übergangsregelungen geben, die de facto das Gleiche bedeutet. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 2017 bekommen sie 8,50 Euro. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, so Hampel weiter. Die skizzierten Übergänge bedeuten, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die Situation für vier Millionen Menschen sogar verbessert.

Schluss macht die SPD mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Hampel. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Ulrich Hampel abschließend.

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Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitions-sicherheit in der Energiepolitik.

Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren

Die EEG-Novelle sieht nach den Jahren als Technologieförderungsgesetz nun die Zeit der erneuerbaren Energien mit Systemverantwortung vor, die einen verlässlichen Ausbaupfad beschreiten. UH_140627Dabei ist das Ziel weiterhin klar, Deutschland will als Industrieland in seinem Energiemix frei von nuklearen und fossilen Brennstoffen werden. Aller-dings bekräftigte Bundeswirtschaft- und -energieminister Sigmar Gabriel nochmals, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daher ist es für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wichtig die Entlastungen für stromintensive Industrie von der EEG-Umlage fortzuführen.

Reform des EEG ist notwendig

Seit der rot-grünen Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 25% an der Stromerzeugung in Deutschland und 300.000 Arbeitsplätze sind mit dieser Branche verbunden. Nun ist die Zeit gekommen, dass damals zur Förderung der teuren Technologie gedachte Gesetz an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Primäres Ziel ist dabei den Anstieg der EEG-Umlage, die die Differenz zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung ausgleicht, zu stoppen. Dieser Anstieg soll durch einen Abbau der Überbeförderung bei der Einspeisevergütung, Absenkungen von Vergütungen  und Streichen von Boni gestoppt werden. Heute beträgt die durchschnittliche Vergütung aller erneuerbaren Energieträgern ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt – ab 2017 über Ausschreiben. Die Ausschreiben sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.

Kosten gerechter verteilen

Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attrak­tiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuan­lagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszuglei­chen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW ha­ben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45% weiter erhöht werden. Weitere zehn Jahre später sollen es sogar 55 bis 60% sein. Dieses Ziel ist nur bei einem stetigen Ausbau zu erreichen. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien werden künftig die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten – die bisherige gezahlte Managementprämie soll demnach entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100kW. Bei sog. negativen Börsenpreisen über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden entfällt der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit zahlt der Stromerzeuger im Falle eines Überangebots an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage. Um die Stromproduktion dahingehend regulieren zu können, müssen EEG-Anlagen künftig fernsteuerbar sein.

Energiewende als weltweites Beispiel

Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen.

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf der Homepage des dafür zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Newsletter 08-2014

Wie Sie es von mir gewohnt sind, bekommen Sie natürlich auch heute nach dieser Berlinwoche druckfrisch meinen neuen Newsletter.

Dabei liegt eine wichtige aber auch geschäftige Newsletter 08-2014_1Haushaltswoche im Bundestag hinter mir, in der sich immer wieder Termine verschoben und zusätzliche Absprachen und Sitzungen stattfanden. Zentral in dieser Woche natürlich die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2014 mit dessen Abstimmung, sowie die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gerne denke ich auch an den IPS-Empfang, da Aleksandar Zarija aus Serbien uns bereits seit vier Monaten im Berliner Büro im Rahmen des IPS unterstützt.

Doch lesen Sie doch einfach mehr – ich würde mich freuen.

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ElterngeldPlus – Mehr Zeit für Familie und Job

Heute verabschiedete das Bundeskabinett die Reform des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BBEG). Innerhalb der Reform werden die bisherigen Leistungen des 2007 eingeführten ElterngeldesUH_MehrZeitFuerFamilien_II_140605 anerkannt. Dieses sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab und gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit intensiv Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. In den Jahren nach der Einführung ist es auch auf Seiten der Arbeitgeber zu einem Umdenken, dass Väter Elternzeit nehmen, gekommen.

Für 60% der Familien besteht der Wunsch einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung der Kinder und der Zeit für den Job. Allerdings realisieren heute nur 14% der Familien diesen Wunsch. Bei diesen Wünschen setzt die Reform mit dem Ziel Eltern mehr Zeit für die Familie zu geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen an. Dazu beinhaltet der Gesetzentwurf das „ElterngeldPlus“ mit Partnerschaftsbonus, sowie die Flexibilisierung der Elternzeit.

Durch diese Einführung können zukünftig Teilzeit arbeitende Eltern, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Bisher wird das Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Nach der Reform wird ein Elterngeld-Monat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Ergänzend verlängert sich die Zeit für weitere vier Monate ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit sich um das Kind zu kümmern aber auch der Arbeit in höherem Umfang als der Geringfügigkeit nachzukommen, was die wirtschaftliche Sicherheit der Familie stützt.

Die Regelungen zu Mehrlingsgeburten bleiben von der Reform unangetastet, sodass sich das Elterngeld pro Mehrlingsgeschwisterkind um 300,-€ erhöht. Das Prinzip des geburtsbezogenen Anspruches auf Elterngeld bleibt erhalten.

Ein weiterer Schritt der Reform ist die Flexibilisierung der Elternzeit. Anstelle der bisherigen zwölf Monaten Elternzeit, können Eltern nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate Elternzeit nehmen.

Gesagt, getan, gerecht – Mehr Zeit für Familie und Job

Ich freue mich, dass wir mit dieser Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern können und wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrag umsetzten können. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Änderungen auf große Unterstützung bei den Eltern und der Wirtschaft stoßen werden.

Zentrale Punkte und Beispiele zum neuen ElterngeldPlus könnt ihr hier unter dem folgenden Link des Bundesfamilienministeriums anschauen.

In dem folgenden Video können Sie nochmal die Vorstellung der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anschauen.

 

Beratung im Bundestag – Tarifpaket

Tarifpaket für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Gute Arbeit muss sich lohnen und existenzsichernd sein. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wollen wir mit dem Tarifpaket und dem darin vorgesehenen Mindestlohn ein Ende bereiten.

Ab 1. Januar 2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifliche Abweichungen werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein.

Ab dem 1. Januar 2017 wirdU der allgemein verbindliche Mindestlohn dann ohne jede Einschränkung und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.                       Um Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, werden diese für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch sollen Fehlanreize bei der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung vermieden werden. Deshalb gilt der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag, bei Abschluss einer Berufsausbildung allerdings schon vorher. Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings ist mir in der Diskussion wichtig, dass Regelungen gefunden werden müssen, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Damit schaffen wir einen guten Weg, um den Übergang in den Mindestlohn mit einer tariflichen Vereinbarung selbst zu gestalten. Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50%-Quorum, nachdem die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen; soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.