Internationaler Frauentag – Ulrich Hampel gratuliert Frauen aus dem Kreis Coesfeld

Anlässlich des heutigen Frauentages überraschte der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel die Frauen seiner Besuchergruppe mit einem süßen Gruß. Die Gruppe aus dem Kreis Coesfeld befindet sich seit Dienstag auf Einladung von Ulrich Hampel in Berlin und absolviert derzeit ein umfangreiches Programm. Hampel betont, dass die SPD die Partei der Gleichberechtigung und der Gleichstellung ist und schon immer war. Seit die beiden Sozialdemokratinnen Clara Zetkin und Käte Duncker 1911 den Internationalen Frauentag ins Leben riefen, wurde viel erkämpft und viel erreicht. „Doch das Erreichte muss jeden Tag aufs Neue verteidigt werden“, so Ulrich Hampel. „Frauenrechte werden momentan weltweit massiv in Frage gestellt. Auch bei uns in Deutschland steht viel auf dem Spiel. Deutsche Rechtspopulisten propagieren ein äußerst konservatives Familienbild. Die Familie besteht ihrer Meinung nach aus Vater, Mutter und idealerweise drei Kindern. Andere Familienformen lehnen sie ab und Alleinerziehende sollen nicht vom Staat unterstützt werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen deshalb klar: Mit uns gibt es kein Zurück in die Gesellschaft der 50er Jahre. Wir stehen gemeinsam mit Martin Schulz für eine offene und tolerante Demokratie, in der Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion, Beruf und Einkommen oder Herkunft gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben. Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern – in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf allen Ebenen. Dafür werden wir weiter kämpfen“, so Ulrich Hampel abschließend.

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Grund zum Feiern – Quote ist Gesetz!

Grund zum Feiern am Internationalen Frauentag: die Quote ist Gesetz!

Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte seiner Art, der ohne eine gesetzliche Quote fürUH_Anke_Pohlschmidt Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Frauenministerin Manuela Schwesig wurde am vergangenen Freitag im Parlament verabschiedet. Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundegleichstellungsgesetz modernisiert“, so Ulrich Hampel.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz am 06.03.2015 im Bundestag verabschiedet. „Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz – ein historischer Schritt, der auch in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Kreis Coesfeld  gewürdigt wird,“ so Anke Pohlschmidt, Vorsitzende der  Arbeitsgemeinschaft.

„Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, betont Ulrich Hampel weiter. „Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht“, darin sind sich die AsF-Vorsitzende Anke Pohlschmidt und der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel einig.

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen: SPD fordert besseren Opferschutz

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel:

Gewalt gegen Frauen ist ein weit verbreiteter Verstoß gegen die Menschenrechte: Jede dritte Frau in Deutschland ist seit ihrer Jugend Opfer von Gewalt geworden – sei es von häuslicher und/ oder sexueller Gewalt. Vor diesen Zahlen dürfen wir nicht die Augen verschließen! Auch in Deutschland besteht hier dringender Handlungsbedarf: So führt die momentane Gesetzeslage zu Vergewaltigung dazu, dass das klare „Nein“ einer Betroffenen oft nicht ausreicht. Wenn der Täter keine Gewalt UH_JedeDritteanwendet und nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im derzeitigen Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Die momentane Gesetzeslage führt nicht nur dazu, dass immer weniger Betroffene sich zu einer Anzeige entschließen, sondern steht auch im Widerspruch zu inter-nationalen Menschenrechtskonven-tionen.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich das Vorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas, diese Lücke im Strafrecht zum Schutz von Frauen und Mädchen nun endlich zu schließen. Darüber hinaus brauchen wir dringend eine Verbesserung des Opferschutzes: Bereits in den Koalitionsverhandlungen hat die SPD einen Aktionsplan III gegen Gewalt an Frauen gefordert. Dazu gehört unter anderem ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen sowie eine bundeseinheitliche institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser. Die Umsetzung in dieser Wahlperiode ist am Widerstand von CDU/CSU gescheitert. Die SPD wird aber weiter hierfür kämpfen.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

ElterngeldPlus – Mehr Zeit für Familie und Job

Heute verabschiedete das Bundeskabinett die Reform des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BBEG). Innerhalb der Reform werden die bisherigen Leistungen des 2007 eingeführten ElterngeldesUH_MehrZeitFuerFamilien_II_140605 anerkannt. Dieses sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab und gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit intensiv Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. In den Jahren nach der Einführung ist es auch auf Seiten der Arbeitgeber zu einem Umdenken, dass Väter Elternzeit nehmen, gekommen.

Für 60% der Familien besteht der Wunsch einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung der Kinder und der Zeit für den Job. Allerdings realisieren heute nur 14% der Familien diesen Wunsch. Bei diesen Wünschen setzt die Reform mit dem Ziel Eltern mehr Zeit für die Familie zu geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen an. Dazu beinhaltet der Gesetzentwurf das „ElterngeldPlus“ mit Partnerschaftsbonus, sowie die Flexibilisierung der Elternzeit.

Durch diese Einführung können zukünftig Teilzeit arbeitende Eltern, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Bisher wird das Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Nach der Reform wird ein Elterngeld-Monat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Ergänzend verlängert sich die Zeit für weitere vier Monate ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit sich um das Kind zu kümmern aber auch der Arbeit in höherem Umfang als der Geringfügigkeit nachzukommen, was die wirtschaftliche Sicherheit der Familie stützt.

Die Regelungen zu Mehrlingsgeburten bleiben von der Reform unangetastet, sodass sich das Elterngeld pro Mehrlingsgeschwisterkind um 300,-€ erhöht. Das Prinzip des geburtsbezogenen Anspruches auf Elterngeld bleibt erhalten.

Ein weiterer Schritt der Reform ist die Flexibilisierung der Elternzeit. Anstelle der bisherigen zwölf Monaten Elternzeit, können Eltern nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate Elternzeit nehmen.

Gesagt, getan, gerecht – Mehr Zeit für Familie und Job

Ich freue mich, dass wir mit dieser Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern können und wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrag umsetzten können. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Änderungen auf große Unterstützung bei den Eltern und der Wirtschaft stoßen werden.

Zentrale Punkte und Beispiele zum neuen ElterngeldPlus könnt ihr hier unter dem folgenden Link des Bundesfamilienministeriums anschauen.

In dem folgenden Video können Sie nochmal die Vorstellung der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anschauen.

 

Tag der Kinderbetreuung – Besuch des DRK-Kindergartens in Nottuln

„Beste Bildung für die Kinder, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integration, Inklusion und Teilhabe“, alles Schlagwörter, die wir gerne in Diskussionen ums Thema der Kinderbetreuung in den Mund nehmen. Dafür das diese Schlagwörter nicht nur Worthülsen bleiben UH_Kindergarten_Nottuln_III_140512arbeiten Hunderttausende Erzieherinnen und Erzieher,  Tagesmütter und Tages-väter, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger Tag für Tag. Sie alle leisten essenzielle Arbeit, die in der allgemeinen Wahrnehmung oft kaum mit Wertschöpfung bedacht wird. Daher habe ich diesen „Tag der Kinderbetreuung“ auch fürs „Danke“-Sagen genutzt.

„Kein Kind zurücklassen“, dass ist das Motto von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihrer rot-grünen Landesregierung. Dies umzusetzen beginnt bei unseren Kleinsten. Dabei ist es ganz wichtig, dass es nicht die eine kindliche Bildung gibt, sondern das jede familiäre Lebenssituation und jedes Kind verschiedene Angebote fordert. Daher bin ich wirklich dankbar über die Einblicke, die ich im Kindergarten in Nottuln bekommen habe. Der Kindergarten verfolgt ein gutes Konzept, in dem das Kind im Mittelpunkt steht und ganz individuell gefördert wird. Von einem „Alten Kindergarten“, wie es der Name UH_Kindergarten_Nottuln_I_140512vermuten lässt, kann innerhalb des pädagogischen Konzepts keine Rede sein. Die Kinder haben in diesem Haus den Freiraum den sie für sich brauchen und suchen. Vielleicht ist dies auch ein Grund dafür, dass mich aufgeschlossene Kinder begrüßt haben. Ich habe mit ihnen ein wenig gespielt, geredet, Fotos von meinem Hund Socke gezeigt und mit ihnen Mittag gegessen.

Neben den vielen positiven Eindrücken und tollen Begegnungen mit den Kindern, nehme ich auch konkrete Anliegen mit nach Berlin. Dazu zählen einige Hinweise zur Revision des NRW-Kinderbildungsgesetztes (KiBiz), die ich gerne an die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Landtagsfraktion weiterleite. Darüber hinaus wurde das Bundesförderprogramm „Sprache und Integration“ angesprochen, welches zum Jahresende ausläuft. Auch hier werde ich den Kontakt zu den Fachpolitikern der Bundestagsfraktion suchen, um mit ihnen über eine Neuauflage oder Verlängerung zu sprechen.

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Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen

Am Dienstag haben unsere Familienministerin Manuela Schwesig und unser Justizminister Heiko Maas erste Richtlinien für ein zukünftiges Gesetz zur Frauenquote vorgestellt.

Ich begrüße dieses Vorhaben SONY DSCsehr, da wir schon viele Jahre mit freiwilligen Vereinbarungen Unter-nehmen dazu bewegen wollten, ihre Führungsebenen mit mehr Frauen zu besetzen.

Der Anteil von Frauen in Spitzen-positionen der Wirtschaft steigt nur sehr langsam. Um das Ungleich-gewicht von Männern und Frauen in Führungspositionen zu überwinden, plädiert Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für eine stärkere Dynamik: „Der aktuelle Women on Bord (WoB) Index zeigt, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt sind und insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass der Frauenanteil  bei 17,2 Prozent in den Aufsichtsräten und  bei 6 Prozent in den Vorständen der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Unternehmen liegen. Das heißt noch immer findet sich in jedem 5.Unternehmen keine Frau in der Führungsebene.

Ich setze mich als Bundesfrauenministerin dafür ein, diese gläserne Decke endlich zu durchbrechen. Deshalb möchte ich ein Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen auf den Weg bringen. Die Frauenquote kommt!“

Gesetz aus mehreren Elementen geplant

Das Gesetzesvorhaben besteht aus mehreren Elementen: Zum einen werden mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, bei der Neubesetzung ihrer Aufsichtsräte ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.

Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen – also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – müssen sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind jeweils für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen.

Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen..

Neue Regeln auch für den Öffentlichen Dienst

Was von den Unternehmen in der Privatwirtschaft verlangt wird, soll erst recht für den Öffentlichen Dienst gelten. Vorgesehen ist deshalb, auch die Regeln im Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann..