Beste Bildung für alle.?

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung werden im Jahr 2025 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen – das sind 1,1 Millionen mehr als erwartet. Dies ist nach 15 Jahren des stetigen Rückgangs der Schülerzahlen eine sehr gute Nachricht. Sie bedeutet aber auch, dass wir darauf reagieren müssen.

Die SPD hat dazu klare Positionen auf den Tisch gelegt, wie zum Beispiel den Start einer Nationalen Bildungsallianz, die Abschaffung des Kooperationsverbots, Sanierung von Schulen und Investitionen in Lehrkräfte, Räume und moderne Ausstattung. Merkel und Schäuble verhindern hingegen wichtige Zukunftsinvestitionen mit ihrem Beharren auf die Schwarze Null. Der Sanierungsstau bei den vorhandenen Schulen und der nötige Neubau von Schulen muss jetzt angegangen werden und nicht erst 2025.

Die gesamten Forderungen der SPD beim Thema Bildung findet hier.

Über 1,1 Milliarden für Schulen in NRW: Bundestag bringt Sanierungsprogramm auf den Weg

Am heutigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag ein 3,5 Milliarden Investitionsprogramm für Schulen. 32 Prozent der Mittel fließen nach Nordrhein-Westfalen. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung von Ländern und Kommunen, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

ulrichhampel-plenumMöglich wird die Unterstützung des Bundes durch eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz. Danach darf der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Städte und Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auf diese Möglichkeit hatte die SPD-Bundestagsfraktion lange gedrängt.

Das Investitionsprogramm wird dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen in unseren Schulen voranbringen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir es wieder geschafft haben, die übliche Mittelaufteilung an die Bundesländer nach dem ‚Königsteiner Schlüssel‘ zu durchbrechen. Das Investitionsprogramm des Bundes soll gezielt finanzschwachen Kommunen bei der Überwindung ihrer Investitionsrückstände helfen. Da sich in Nordrhein-Westfalen finanz- und strukturschwache Kommunen konzentrieren, fließen ganze 32,2 Prozent der Bundesfördermittel bzw. über 1,1 Milliarden Euro in unser Land“, erklärt Ulrich Hampel.

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und in Ausnahmefällen auch den Ersatzneubau von Schulgebäuden. Dies gilt explizit auch für Maßnahmen zur Digitalisierung an Schulen. Wie viele Mittel in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt ankommen, steht noch nicht fest. Die Auswahl der förderfähigen Städte und Gemeinden erfolgt durch das Land NRW im Einvernehmen mit dem Bund.

Ulrich Hampel abschließend: „Mit dem Investitionsprogramm werden wir den teils massiven Sanierungsstau an deutschen Schulen zumindest teilweise abbauen und gleichermaßen finanzschwache Kommunen stärken. Diesen Weg wollen wir mit der von Martin Schulz vorgeschlagenen ‚Nationalen Bildungsallianz‘ auch künftig konsequent weitergehen. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Kräfte bündeln, damit Bildung wieder den Stellenwert bekommt, den sie verdient.

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2015 einen Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen aufgelegt. Dieser wird nun um 3,5 Milliarden auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufgestockt, um gezielte Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zu ermöglichen. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus den Kriterien Einwohnerzahl, Arbeitslosigkeit und Höhe der Kassenkredite besteht.

Mehr Mittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eine gute Kindertagesbetreuung ein wesentlicher Baustein für beste Bildung, die von klein auf anfangen sollte. Denn sie ermöglicht den Kindern Teilhabe, fördert deren Integration und unterstützt die Eltern in vielerlei Weise. „Mir ist deshalb unser gemeinsames Anliegen, die Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln, außerordentlich wichtig“, hebt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nochmals deutlich hervor.

Ich freue mich sehr, dass die Mittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden. Der Bundeshaushalt 2017 und der Finanzplan bis 2020 sehen einen Aufwuchs der Mittel von mehr als 1,7 Milliarden Euro vor. Das ist bestens anlegtes Geld: Denn Bildung ist die wichtigste Investition in unsere Zukunft.

100.000 zusätzliche Betreuungsplätze

Mit dem „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ hat die Bundesregierung unter Manuela Schwesig 100.000 neue Betreuungsplätze auf den Weg gebracht. Erstmalig sind in dem neuen Programm auch Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt enthalten. Allein dieses Programm umfasst von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro.

Verdoppelung der „Sprach-Kitas“

Weitere 600 Millionen Euro stellt der Bund für den Ausbau der sprachlichen Bildung in Kitas bis 2020 zur Verfügung. Der Hauptteil dieses Geldes ist für die Verdoppelung der „Sprach-Kitas“ vorgesehen (circa 3.500 weitere Einrichtungen), welche ich bereits selbst in meinem Wahlkreis besuchen durfte. In den Kitas dort, welche am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilnehmen, konnte ich die gute und wichtige Arbeit vor Ort erfahren. Das Bundesprogramm zielt auf die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen.

„Brücken bauen in die frühe Bildung“

Der aktuelle Bildungsbericht verdeutlicht, dass immer noch bestimmte Faktoren den Einstieg beziehungsweise den fehlenden Einstieg in die frühkindliche Bildung beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Risikoanlagen aufgrund von Armut, Bildungsbenachteiligung, mangelnde Sprachkenntnisse oder stark belastete Sozial- und Wohnräume. Ebenso schwierig gestaltet sich der Einstieg oftmals für Kinder mit Fluchterfahrungen. Genau dort setzt das neue Modellprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ an. Mit niedrigschwelligen, gezielten Angeboten sollen Eltern und Kinder der Weg in die Kita oder Kindertagespflege erleichtert werden. Gefördert werden dabei sowohl Fachkraftstellen zur Umsetzung der Angebote wie auch eine beim Jugendamt angesiedelte Koordinierungs- und Netzwerkstelle. Das Verfahren zur Interessensbekundung zur Auswahl der zu fördernden Standorte läuft noch bis zum 17. Februar 2017.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter www.fruehe-chancen.de.

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Newsletter 15-2014

Eine intensive Woche in Berlin mit verschiedensten Themen liegt hinter mir. Das heißt für Sie, es gibt einen vollen Newsletter mit vielen Thematiken, UH_Newsletter_Kalenderdie mich die zurückliegenden Tage beschäftigt haben. Die Inhalte reichen diesmal von bezahlbaren Wohnraum (Mietpreisbremse) über Chancen-gerechtigkeit in der Bildung (BAföG Novelle) und die Lage am Arbeitsmarkt mit besonderem Fokus auf Langzeitarbeitslosen bis hin zum sensiblen Thema der Sterbe-begleitung

Hier gelangt ihr zum Newsletter.
Natürlich ist auch dieser Newsletter auch hier als Audiospur verfügbar.

Mehr BAföG für mehr Chancengleichheit

Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag am 13. November 2014 in 2./3. Lesung verabschiedet hat, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende.UH_141113_BAfoeG

„Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden 110.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit“, so der heim-ische SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen, steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich.

Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.

Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Leistungen allein. „Durch die Übernahme des Länderanteils beim BAföG werden die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren. Damit wird die Bildungsfinanzierung auch im Kreis Coesfeld nachhaltig gestärkt“, erklärt Ulrich Hampel.

„Das BAföG ist wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit: Die SPD wird sich deswegen auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus für eine Weiterentwicklung des BAföG stark machen“, erklärt Ulrich Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Zwei Mal in einer Woche – Besuch aus Havixbeck

Zwei Mal bekam der SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel in dieser Woche Besuch von Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck. Diese waren der Einladung des Abgeordneten gerne gefolgt und besuchten ihn im Deutschen Bundestag in Berlin. Während eines Informationsgespräches konnten die Schülerinnen und Schüler ihre zahlreichen Fragen über die Arbeit des SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel stellen, die dieser natürlich sehr gerne beantwortete und sich dazu viel Zeit nahm. Natürlich durfte der sich anschließende Besuch auf der Kuppel des Reichstags nicht fehlen, von wo alle den tollen Blick über die Bundeshauptstadt genossen.

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Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Schulklasse der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck besucht Deutschen Bundestag

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel besuchten am Dienstag Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck den Deutschen Bundestag in Berlin. Die Gruppe, wurde von Ulrich Hampel im Bundestag begrüßt. Der Abgeordnete nahm sich viel Zeit und informierte die Schülerinnen und Schüler über seine Arbeit im Bundestag. Anschließend stellte sich Hampel den vielen Fragen der Gruppe.

Im Anschluss an das Gespräch hatten die Jugendlichen Zeit, für einen Besuch auf die Reichstagskuppel. Inzwischen war es dunkel geworden und die Jugendlichen konnten Berlin bei Nacht von oben betrachten.

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Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Ab kommenden Jahr mehr Geld für Kommunen

Für Kommunen, die besonders von Armutszuwanderung betroffen sind, soll noch in diesem Jahr eine Soforthilfe SONY DSCin Höhe von 25 Millionen Euro fließen, die Mittel für Integrationskurse werden deutlich erhöht. Auch bei den Kosten für Asylsuchende werden die Städte entlastet. Und weitere 200 Millionen kommen bis 2016 aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ und aus europäischen Sozial- und Hilfsfonds.

Von 2015 bis 2017 haben die Kommunen eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung – jährlich. Davon kommen 500 Millionen aus Erträgen der Umsatzsteuer. Die andere Hälfte sparen die Kommunen, weil der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, um 500 Millionen erhöht. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit das Leben in den Städten und Gemeinden weiter lebenswert bleibt. Es geht um öffentliche Bibliotheken, um Schwimmbäder, um Buslinien und vieles mehr.

Für Kitas, Krippen, Schulen und Hochschulen bekommen Länder und Kommunen zusätzlich sechs Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Und das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Auch das sind Investitionen in die Zukunft: mehr und bessere Betreuungsplätze für die Kleinsten, gute Ausstattungen in den Schulen und bessere Bedingungen für die Studierenden.

Investitionen sind Politik für die Zukunft, um unseren Wohlstand auch für unsere Kinder zu erhalten. Ich begrüße daher sehr, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Expertenkommission eingesetzt hat, die Vorschläge erarbeiten wird. Thema ist: „Die Stärkung von Investitionen in Deutschland.“ Für starkes Wachstum, für eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur – zum Beispiel Verkehrswege und kommunale Einrichtungen.

Allen einen guten Schulstart

Zum heutigen Schulstart in NRW wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrerinnen und Lehrern einen guten Start in das neue Schuljahr.
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Der Mindestlohn kommt – Schluss mit „Generation Praktikum“

„Faire Regeln für Faire Praktika“, unter diesem Motto hat ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Praktikantinnen und Praktikanten geschaffen. ULange konnte die Ausnutzung von Praktikantinnen und Praktikanten in Deutschland beobachtet werden.  Die oft sehr gut ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung beziehungs-weise eines Studiums wurden meist als billige Arbeitskräfte eingestellt. Durch das neue Gesetz ist Schluss damit und jungen Menschen wird eine Perspektive mit einem guten und fairen Berufseinstieg eröffnet.

Faire Vergütung für gute Praktika

Ab dem 01. Januar 2015 wird für freiwillige Praktika nach einem Berufs- oder Studienabschluss ebenfalls der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Für Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten gilt, dass eine Vergütung nach dem Berufsausbildungsgesetz stattfindet. Umfasst der Zeitraum mehr als drei Monate, greift der Mindestlohn und dieser ist den Praktikantinnen und Praktikanten zu zahlen. Dabei trägt der Zeitraum von drei Monaten dem Ausbildungscharakter Rechnung, sodass jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird einen tieferen Einblick in das Berufsleben zu bekommen.

Verbindliche Qualitätsstandards für Praktika

Des Weiteren müssen Arbeitgeber, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, unverzüglich nach Abschluss des Praktikantenvertrages die wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen. Bestandteile des Praktikantenvertrages sind die Namen der Vertragsparteien, die konkreten Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Zahlung und die Höhe der Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs. Das Gesetz stellt darüber hinaus klar, dass freiwillige Praktika keine Arbeitsverhältnisse sind, sondern der Ausbildung dienen. Das Lernziel steht im Vordergrund eines jeden Praktikums – und zwar für beide Seiten.

Damit stärken wir die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten auf dem Arbeitsmarkt.