Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen

Am Dienstag haben unsere Familienministerin Manuela Schwesig und unser Justizminister Heiko Maas erste Richtlinien für ein zukünftiges Gesetz zur Frauenquote vorgestellt.

Ich begrüße dieses Vorhaben SONY DSCsehr, da wir schon viele Jahre mit freiwilligen Vereinbarungen Unter-nehmen dazu bewegen wollten, ihre Führungsebenen mit mehr Frauen zu besetzen.

Der Anteil von Frauen in Spitzen-positionen der Wirtschaft steigt nur sehr langsam. Um das Ungleich-gewicht von Männern und Frauen in Führungspositionen zu überwinden, plädiert Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für eine stärkere Dynamik: „Der aktuelle Women on Bord (WoB) Index zeigt, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt sind und insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass der Frauenanteil  bei 17,2 Prozent in den Aufsichtsräten und  bei 6 Prozent in den Vorständen der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Unternehmen liegen. Das heißt noch immer findet sich in jedem 5.Unternehmen keine Frau in der Führungsebene.

Ich setze mich als Bundesfrauenministerin dafür ein, diese gläserne Decke endlich zu durchbrechen. Deshalb möchte ich ein Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen auf den Weg bringen. Die Frauenquote kommt!“

Gesetz aus mehreren Elementen geplant

Das Gesetzesvorhaben besteht aus mehreren Elementen: Zum einen werden mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, bei der Neubesetzung ihrer Aufsichtsräte ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.

Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen – also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – müssen sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind jeweils für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen.

Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen..

Neue Regeln auch für den Öffentlichen Dienst

Was von den Unternehmen in der Privatwirtschaft verlangt wird, soll erst recht für den Öffentlichen Dienst gelten. Vorgesehen ist deshalb, auch die Regeln im Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann..