Beratung im Bundestag – Tarifpaket

Tarifpaket für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Gute Arbeit muss sich lohnen und existenzsichernd sein. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wollen wir mit dem Tarifpaket und dem darin vorgesehenen Mindestlohn ein Ende bereiten.

Ab 1. Januar 2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifliche Abweichungen werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein.

Ab dem 1. Januar 2017 wirdU der allgemein verbindliche Mindestlohn dann ohne jede Einschränkung und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.                       Um Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, werden diese für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch sollen Fehlanreize bei der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung vermieden werden. Deshalb gilt der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag, bei Abschluss einer Berufsausbildung allerdings schon vorher. Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings ist mir in der Diskussion wichtig, dass Regelungen gefunden werden müssen, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Damit schaffen wir einen guten Weg, um den Übergang in den Mindestlohn mit einer tariflichen Vereinbarung selbst zu gestalten. Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50%-Quorum, nachdem die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen; soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.