Der Mindestlohn steigt.

Die Mindestlohnkommission hat ihren Bericht dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil übergeben. Der Bericht empfiehlt, den Mindestlohn zweistufig über die Jahre 2019 und 2020 zu erhöhen. Der Mindestlohn soll dann 9,19 € (ab 2019) und 9,35 € (ab 2020) betragen. Das ist zunächst eine gute Nachricht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Denn der Mindestlohn verhindert Lohndumping. Deshalb haben wir als SPD und Gewerkschaften so lange für den Mindestlohn gekämpft.
 
Ich bleibe aber weiterhin dabei: Auch die jetzige empfohlene Erhöhung ist noch nicht ausreichend. Der Mindestlohn muss darüber hinaus weiter deutlich ansteigen. Denn jeder Mensch in unserem Land muss von seiner Arbeit leben können. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
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Studie belegt: Der Mindestlohn wirkt!

Wie eine heute von der Hans Böckler Stiftung veröffentlichte Studie zeigt, haben sich die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Niedriglohnbeschäftigten seit der Einführung des Mindestlohns deutlich verbessert. 20170503_111102 - KopieSo stieg der Stundenlohn der befragten Niedrigstverdiener von 2014 auf 2015 beträchtlich an. Auf der anderen Seite ging der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden deutlich zurück. In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns signifikant bessere Noten geben als zuvor. Die SPD hat mit der Einführung des Mindestlohns eines ihrer zentralen Wahlversprechen gegen den erbitterten Widerstand von Merkels Union und den Arbeitgeberverbänden umgesetzt und damit die Lebenssituation von Millionen Menschen verbessert. Für mich als Gewerkschafter ist klar, dass der Mindestlohn auch in den nächsten Jahren weiter deutlich ansteigen muss, damit jeder Mensch in unserem Land von seiner Arbeit leben kann. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

Weitere Informationen zu der Studie erhalten Sie hier auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung.

Der Mindestlohn wirkt – 4 Millionen Beschäftigte profitieren

Der Mindestlohn ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, dass zeigt eine aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes. Vier Millionen Beschäftigte profitieren seit dem 01.01.2015 vom Mindestlohn – besonders dort wo keine Tarifverträge gelten. Darüber hinaus zeigen die aktuellen Zahlen: Frauen profitieren in besonderem Maße vom Mindestlohn. Vier Millionen Beschäftigte erhalten jetzt durchschnittlich 18% mehr Lohn. Für mich als Gewerkschafter und Wirtschaftspolitiker zeigt dies, der Mindestlohn hat – allen Kritikern zum trotz – keine Jobs vernichtet, sondern Fairness auf dem Arbeitsmarkt hergestellt.

Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes mit weiteren Informationen und Zahlen finden Sie hier.

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GESAGT. GETAN. GERECHT. – Halbzeitbilanz

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(Bildquelle: www.spdfraktion.de)

Seit genau zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Ein guter Zeitpunkt, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Viele sozialdemokratische Vorhaben wurden umgesetzt.

Mindestlohn flächendeckend

Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn- Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Frauenquote beschlossen

Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzun-gen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.

Mietpreisbremse wirkt

Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.

Mehr Rente

Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.

Pflegeversicherung ausgebaut

Menschen wollen in Würde und möglichst zu Hause alt werden. Deshalb haben wir die Pflegeversicherung reformiert. Pflegebedürftige erhalten seit 2015 bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte werden entlastet, Demenzkranke besser unterstützt. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden rund eine halbe Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

Bessere Gesundheitsversorgung

Um jedem das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in seiner Nähe zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen durchgesetzt. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel wird die flächendeckende Präsenz von Ärzten im ländlichen Raum verbessert. Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzt-termin warten müssen. Die Krankenhausreform verbessert die Pflegesituation im stationären Bereich. Die Krankenhäuser erhalten 660 Millionen Euro mehr für Pflegepersonal.

Mehr Geld für Bildung

Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das die Bildungspolitik hemmende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz haben wir gelockert.

Kommunen entlastet

Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.

Flüchtlingspolitik

Zur Bewältigung der Flüchtlingslage haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kom-munen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.

Haushalte ohne neue Schulden

Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschul-dung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern auch Gestalten.

Hier lässt sich die komplette Broschüre herunterladen.

(Quelle: www.spdfraktion.de)

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

SPD-Bundestagsabgeordneter Ulrich Hampel: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

UH_100_Tage_Mindestlohn_fbDer Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr Geld auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste, wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Hampel

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Ulrich Hampel. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr so stark gestiegen, wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel abschließend.

SPD-Bundestagsabgeordnete aus NRW lehnen Änderungen am Mindestlohn strikt ab

nrw_landesgruppe_bundestagsfraktion_bannerDie NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in einem  einstimmig gefassten Beschluss gegen eine Aufweichung des Mindestlohns aus. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine der größten Sozialreformen in der bundesdeutschen Geschichte. Arbeit hat einen Wert, der sich in einer gerechten Bezahlung ausdrücken muss. Vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren bis zu vier Millionen Beschäftigte, aber auch verantwortungsbewusste Unternehmer, die faire Gehälter zahlen. Wir sind stolz auf diese Errungenschaft und werden keinerlei Aufweichung des Gesetzes mittragen. Weder bei Minijobs noch bei der Dokumentationspflicht besteht Spielraum für Veränderungen. Das sollte auch die CSU langsam begreifen.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

„Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen wird. „Das spart allen Steuerzahlern viel Geld“, so Hampel. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet.

Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage stärkt auch die ehrlichen Unternehmer in unserer Region, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, erklärt Hampel.

Leider werde durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach Arbeitgeber versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.

„Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne“, erklärt Hampel. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.

„Klar ist aber auch: Gute Politik lebt vom Dialog. Derzeit führt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben“, erklärt Hampel. Doch einem „Mindestlohn-Light“ werde die SPD nicht die Hand reichen.

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Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Newsletter 02-2015

UH_Newsletter_KalenderMein aktueller Newsletter 02-2015 von der zurückliegenden Berliner-Woche ist da!

Hier geht’s zum neuen Newsletter und hier können Sie sich den Newsletter als Audiodatei vorlesen lassen. Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen viel Spaß und Ihnen für das Wochenende alles Gute.

 

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch Folie3überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit (sehen Sie dazu: http://www.spiegel.de/ thema/schwarzarbeit/) betroffene Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Hampel.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt Hampel. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Hampel.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.

„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Neue Ausgabe 1/2015 der „GUTE ARBEIT“ erschienen.

guar_01_2015_1Die neue Ausgabe der „GUTE ARBEIT“ – der Arbeitnehmerzeitung der SPD-Bundestagsfraktion – ist druckfrisch zum Wochenende herausgekommen.

Das Thema der aktuellen Ausgabe ist unser erreichter Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, dem Mindestlohn. Dazu werden verschiedenste Facetten beleuchtet und Stimmen eingefangen. Also reinschauen lohnt sich!

Hier gelangen Sie zur aktuellen Ausgabe.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören: