Gesagt. Getan. Gerecht. Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. In der älter werdenden Gesellschaft steht der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und wünschen sich so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.

Das Pflegestärkungsgesetz I (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches) beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Bürgersprechstunde UlliPflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige, stärkt die häusliche Pflege, verbessert die Betreuung in der stationären Pflege und verbessert die Situation von Menschen, die in der Pflege arbeiten. Es bildet die erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung und wir setzen damit wichtige Ziele aus unserem Koalitionsvertrag um.

Am 17. Oktober 2014 haben wir im Deutschen Bundestag das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Das Gesetz soll, nach der Zustimmung des Bundesrates im November, zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten.

Für mich ist wichtig, dass die Menschen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden können. Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.