Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitions-sicherheit in der Energiepolitik.

Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren

Die EEG-Novelle sieht nach den Jahren als Technologieförderungsgesetz nun die Zeit der erneuerbaren Energien mit Systemverantwortung vor, die einen verlässlichen Ausbaupfad beschreiten. UH_140627Dabei ist das Ziel weiterhin klar, Deutschland will als Industrieland in seinem Energiemix frei von nuklearen und fossilen Brennstoffen werden. Aller-dings bekräftigte Bundeswirtschaft- und -energieminister Sigmar Gabriel nochmals, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daher ist es für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wichtig die Entlastungen für stromintensive Industrie von der EEG-Umlage fortzuführen.

Reform des EEG ist notwendig

Seit der rot-grünen Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 25% an der Stromerzeugung in Deutschland und 300.000 Arbeitsplätze sind mit dieser Branche verbunden. Nun ist die Zeit gekommen, dass damals zur Förderung der teuren Technologie gedachte Gesetz an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Primäres Ziel ist dabei den Anstieg der EEG-Umlage, die die Differenz zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung ausgleicht, zu stoppen. Dieser Anstieg soll durch einen Abbau der Überbeförderung bei der Einspeisevergütung, Absenkungen von Vergütungen  und Streichen von Boni gestoppt werden. Heute beträgt die durchschnittliche Vergütung aller erneuerbaren Energieträgern ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt – ab 2017 über Ausschreiben. Die Ausschreiben sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.

Kosten gerechter verteilen

Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attrak­tiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuan­lagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszuglei­chen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW ha­ben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45% weiter erhöht werden. Weitere zehn Jahre später sollen es sogar 55 bis 60% sein. Dieses Ziel ist nur bei einem stetigen Ausbau zu erreichen. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien werden künftig die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten – die bisherige gezahlte Managementprämie soll demnach entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100kW. Bei sog. negativen Börsenpreisen über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden entfällt der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit zahlt der Stromerzeuger im Falle eines Überangebots an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage. Um die Stromproduktion dahingehend regulieren zu können, müssen EEG-Anlagen künftig fernsteuerbar sein.

Energiewende als weltweites Beispiel

Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen.

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf der Homepage des dafür zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier gelangen Sie zu den Informationen.