Zukunft Diesel – Automobilkonzerne in der Pflicht

Es darf in keinem Fall sein, dass die Autofahrer die Kosten des Dieselskandals bezahlen müssen. Die Automobilhersteller haben den Schaden verursacht und haben dementsprechend die Verantwortung diesen auszubügeln. Ich denke dabei besonders an die vielen Pendlerinnen und Pendler, die im guten Glauben an einen effizienten und sauberen Diesel in diese Technologie investiert haben. Diese vielen Menschen dürfen nicht die Zeche zahlen. Daher erwarte ich von den Herstellern klare technische Lösungen für die Autofahrerinnen und Autofahrer und für unsere Umwelt. An dieser Stelle ist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gefragt, der endlich Druck machen muss. Es darf nicht mehr bei gutgläubigen Appellen bleiben. Die Autofahrerinnen und Autofahrer haben genauso wie die 1,5 Millionen Arbeitnehmer, die mit der Dieseltechnologie verbunden sind, ein Anrecht darauf.

Ulrich_Hampel_Diesel_170803

Bundesministerin Barbara Hendricks und Ulrich Hampel beeindruckt von Coesfelder Erfolgsgeschichte

Die Biogasanlage im Kreis Coesfeld ist schon heute eine Erfolgsgeschichte und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz.

Als der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel der Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks davon berichtete wollte sie sich ein UH_150313_2_HPpersönliches Bild machen. Dazu besuchte sie jetzt gemeinsam mit Ulrich Hampel die von der RETERRA West GmbH in Kooperation mit dem Kreis Coesfeld betriebene Anlage. Die Bilanz kann sich sehen lassen, 1400 Vier-Personen-Haushalte können mit Wärmeenergie versorgt werden und 5000 Tonnen klimaschädliches CO2 werden eingespart. Stefan Bölte von den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld erklärte den Anwesenden das so erfolgreiche Projekt. Pro Einwohner werden 200 kg Bioabfall gesammelt. Dieses Biogut wird zur Energiegewinnung genutzt. „Dass durch die gute Vermarktung nun auch die Müllgebühren niedrig gehalten werden können, ist für die Bürgerinnen und Bürger ein weiterer Vorteil, eine Win-Win Situation“, so die Ministerin. Der Kreis Coesfeld nimmt damit eine Vorbildfunktion wahr, darüber sind sich Barbara Hendricks und der Abgeordnete Ulrich Hampel einig.

UH_150313_HP

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Ulrich Hampel besucht Schornsteinfegerschule in Dülmen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel besuchte die Schornsteinfegerakademie in Dülmen. Begrüßt wurde er dort von UH_141118_SchornsteinfegerakademieKarl-Heinz Wesel, Obermeister der Schornsteinfeger-innung, Günther Gaux, von der Schornsteinfegerakademie und Andreas Mahlberg vom Institut für Wärme- und Oeltechnik.

Bei einem Rundgang durch das Haus konnten die modernen technischen Anlagen und Schulungsräume, die sogar von den Fachhochschulen gerne genutzt werden besichtigt werden. Hier bilden sich die Schornsteinfeger und andere Berufsgruppen fort. Das Bildungszentrum bietet die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk, den Gebäudeenergieberater und Lehrgänge rund um die Themen Umwelt, Energie und Raumhygiene an. Von diesem vielfältigen Angebot der Weiterbildung zeigte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete sehr beeindruckt. In der Diskussion mit den drei Fachleuten machte Ulrich Hampel deutlich, was ihm wichtig ist: „Die Preise für Strom müssen stabil bleiben, Energie muss für die Menschen bezahlbar sein und das kann nur mit einem Energiemix erreicht werden. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen auch Arbeitsplätze gesichert werden.“ Karl-Heinz Wesel, Obermeister der Schornsteinfegerinnung versicherte in dem Gespräch, dass die Schornsteinfeger bei der Energiewende verlässlicher Partner sind, sie haben eine Beraterfunktion und die Bevölkerung hat großes Vertrauen in diese Berufsgruppe. Weil der Austausch und die Fachkompetenz der Fachleute vor Ort für die Arbeit im Bundestag, vor allem in dem Themenbereich Energie und Energiewende unersetzlich sind, verabredeten der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel und die Schornsteinfegerschule einen weiteren kontinuierlichen Austausch.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Zuschussförderung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ tritt in Kraft

Ich freue mich, dass die Zuschussförderung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Beginn dieses Monats wieder eingeführt wurde. Die Bundesregierung unterstützt damit die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum. Wohneigentümergemeinschaften, UH_Umbauselbst nutzende Wohnungseigentümer und Mieter können für entsprechende Umbau-maßnahmen wieder Zuschüsse erhalten. Diese können mit den KfW-Programmen zur energetischen Gebäudesanierung verknüpft werden. Sie fördern zusätzlich auch Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Steigerung der Einbruch-sicherheit. Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren nun also „drei Fliegen mit einer Klappe schlagen“ und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Die meisten Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Wohnumgebung bis ins hohe Alter. Das neue Programm „Altersgerecht Umbauen-Zuschuss“ leistet hier ganz konkrete Hilfe für Menschen, die ihr Leben länger selbstbestimmt führen wollen, und entlastet dabei auch unsere Sozialsysteme. Als Baupolitiker freue ich mich, dass ich an der Umsetzung dieses Programms mitwirken konnte und bin mir sicher, dass damit das Angebot an altersgerechten Wohnungen deutlich erhöht wird.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Erste Rede zum Haushalt für das Umwelt- und Bauministerium

Heute stand der Haushalt für das Umwelt- und Bauministerium auf der Tagesordnung. In meiner Rede bin ich insbesondere auf die Themen Wohngeld, Städtebauförderung und altersgerechtes Wohnen eingegangen.

Hier können Sie die Rede nochmals in der Mediathek des Deutschen Bundestages anschauen.

UH_ErsteRede_BT

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Verbot von Fracking in NRW

In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellenUH_rtg Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeits-beteiligung geben,“ so Ulrich Hampel.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt,“ so Ulrich Hampel.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.“

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitions-sicherheit in der Energiepolitik.

Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren

Die EEG-Novelle sieht nach den Jahren als Technologieförderungsgesetz nun die Zeit der erneuerbaren Energien mit Systemverantwortung vor, die einen verlässlichen Ausbaupfad beschreiten. UH_140627Dabei ist das Ziel weiterhin klar, Deutschland will als Industrieland in seinem Energiemix frei von nuklearen und fossilen Brennstoffen werden. Aller-dings bekräftigte Bundeswirtschaft- und -energieminister Sigmar Gabriel nochmals, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daher ist es für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wichtig die Entlastungen für stromintensive Industrie von der EEG-Umlage fortzuführen.

Reform des EEG ist notwendig

Seit der rot-grünen Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 25% an der Stromerzeugung in Deutschland und 300.000 Arbeitsplätze sind mit dieser Branche verbunden. Nun ist die Zeit gekommen, dass damals zur Förderung der teuren Technologie gedachte Gesetz an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Primäres Ziel ist dabei den Anstieg der EEG-Umlage, die die Differenz zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung ausgleicht, zu stoppen. Dieser Anstieg soll durch einen Abbau der Überbeförderung bei der Einspeisevergütung, Absenkungen von Vergütungen  und Streichen von Boni gestoppt werden. Heute beträgt die durchschnittliche Vergütung aller erneuerbaren Energieträgern ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt – ab 2017 über Ausschreiben. Die Ausschreiben sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.

Kosten gerechter verteilen

Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attrak­tiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuan­lagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszuglei­chen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW ha­ben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45% weiter erhöht werden. Weitere zehn Jahre später sollen es sogar 55 bis 60% sein. Dieses Ziel ist nur bei einem stetigen Ausbau zu erreichen. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien werden künftig die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten – die bisherige gezahlte Managementprämie soll demnach entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100kW. Bei sog. negativen Börsenpreisen über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden entfällt der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit zahlt der Stromerzeuger im Falle eines Überangebots an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage. Um die Stromproduktion dahingehend regulieren zu können, müssen EEG-Anlagen künftig fernsteuerbar sein.

Energiewende als weltweites Beispiel

Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen.

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf der Homepage des dafür zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Newsletter 08-2014

Wie Sie es von mir gewohnt sind, bekommen Sie natürlich auch heute nach dieser Berlinwoche druckfrisch meinen neuen Newsletter.

Dabei liegt eine wichtige aber auch geschäftige Newsletter 08-2014_1Haushaltswoche im Bundestag hinter mir, in der sich immer wieder Termine verschoben und zusätzliche Absprachen und Sitzungen stattfanden. Zentral in dieser Woche natürlich die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2014 mit dessen Abstimmung, sowie die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gerne denke ich auch an den IPS-Empfang, da Aleksandar Zarija aus Serbien uns bereits seit vier Monaten im Berliner Büro im Rahmen des IPS unterstützt.

Doch lesen Sie doch einfach mehr – ich würde mich freuen.

Hier geht’s zum Newsletter.

Ursula Schulte und Ulrich Hampel fordern Einbeziehung der Grenzbewohner bei niederländischen Fracking-Plänen

Der Plan der niederländischen Regierung, Erdgasförderung per Fracking im niederländischen Grenzland zu Nordrhein-Westfalen zuzulassen, stößt bei den Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordneten Ursula Schulte und Ulrich Hampel auf deutliche Ablehnung.

„Der Einsatz der Fracking-UH_US_140605Technologie bei der unkonventionellen Erdgas-gewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – ist eine Technologie mit erheblichem Risiko-potenzial. Welche Folgen die beim Fracking eingesetzten gefährlichen Chemikalien für Menschen und Umwelt haben, ist wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt und daher nicht absehbar. Die Menschen hier vor Ort sehen die Pläne unserer nieder-ländischen Nachbarn deshalb zurecht mit großer Sorge“, so Schulte und Hampel.

Die beiden Bundestagsabgeordneten begrüßen den Eilantrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grüne, in dem die Nordrhein-Westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der niederländischen Regierung gegenüber deutlich zu machen, dass sie Fracking als Technologie zur Gewinnung von Erdgas für nicht verantwortlich hält. „Wir unterstützen die beiden Parteien in ihrem Vorhaben, in NRW geltende Gesetze anzuwenden, um das Grund- und Trinkwasser zu schützen, auch wenn es um Vorhaben in den Niederlanden geht. Grundwasser macht schließlich nicht vor Landesgrenzen halt“, so Schulte und Hampel weiter.

Unter Federführung des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland, einer Behörde des niederländischen Wirtschaftsministeriums, findet ab sofort eine öffentliche Anhörung statt, zu der ausdrücklich auch Bewohner von Anrainerstaaten der Niederlande aufgerufen sind. „Wir hoffen“, so Schulte und Hampel, „dass sich viele Menschen aus den betroffenen nordrhein-westfälischen Regionen an dieser öffentlichen Anhörung beteiligen und zum Entwurf des Berichtes über die Reichweite und die Detailtiefe der strategischen Umweltprüfung Stellung nehmen. Die Frist hierfür läuft bis zum 9. Juli 2014.“ Die Bekanntmachung ist unter folgenden Internet-Link abrufbar: https://www.rvo.nl/sites/default/files/2014/05/AgNL_920022-45342_zs231x320_DU.pdf

Initiative für ein Plastiktütenfreies Billerbeck

Von europaweit ungefähr 100 Milliarden genutzten Tüten pro Jahr landen rund acht Milliarden in der UH_Plastiktütenfrei_Billerbeck_INatur – oftmals in Flüssen oder Meeren, wo sie sensiblen Ökosystemen schaden. Jeder Europäer verbraucht im Durchschnitt 200 Plastiktüten im Jahr. Ein Deutscher nutzt rund 71 Plastiktüten, davon 64 Einwegtüten. „ Es wird Zeit etwas zu ändern“, so Hampel.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete traf sich heute in Billerbeck mit Herrn Nufer und Herrn Schubert von der Initiative „Plastiktütenfreie Stadt“ zu einem Gespräch über dieses Thema. „Als Umweltpolitiker freue ich mich, dass sich hier vor Ort Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber machen, wie jeder von uns seinen Beitrag zur Eindämmung von Plastiktüten leisten kann“, so Hampel. „Priorität sollte insbesondere die Förderung von mehrmals verwendbaren Taschen haben, die nicht aus Plastik sind. Jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, durch den Verzicht auf Plastiktüten unsere Umwelt zu schonen“, so Hampel weiter.

Auf der politischen Seite hat sich jetzt auch das Europäische Parlament deutlich für die Verringerung des Gebrauchs von Plastiktüten positioniert. Das Plenum folgt der Empfehlung des Umweltausschusses und schafft ein größeres Instrumentarium für die Mitgliedsstaaten, um den Tüten-Verbrauch zu reduzieren. Abgaben, Steuern oder Verbote wären mit der Neuregelung explizit erlaubt, die Flexibilität für jedes Land erhöht. Über den Kommissionsvorschlag hinaus legen die Abgeordneten einen Zielwert fest: In fünf Jahren soll der Verbrauch von 176 Einweg-Plastiktüten pro Kopf EU-weit auf 35 Tüten sinken.

UH_Plastiktütenfrei_Billerbeck_II