Die Solidar-Rente ist kein Geschenk. Sie ist verdient.

Die Union zeigt wieder einmal ihr wahres Gesicht. Spitzen von CDU und CSU attackieren die Solidarrente von Hubertus Heil mit den Hinweisen, dass sie nicht Teil des Koalitionsvertrages sei und nicht finanzierbar wäre. Fakt ist: Beide Argumente sind falsch

  1. Nicht im Koalitionsvertrag? Im Vertrag heißt es: „Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut: Einführung einer Grundrente 10 Prozent über der Grundsicherung für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, unter Einbeziehung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten.“
  2. Nicht finanzierbar? Die Respekt-Rente würde circa 5 Milliarden Euro pro Jahr kosten (mittlere einstellige Milliardenhöhe pro Jahr). Diesen Betrag stellt die CDU/CSU als nicht finanzierbar dar. Milliardenentlastungen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro pro Jahr für Spitzenverdiener durch die völlige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind für die Union aber kein Problem. Übrigens wurde im Koalitionsvertrag zunächst nur die Abschaffung für 90 Prozent aller Zahler beschlossen. 90 Prozent der Zahler umfasst übrigens Singles mit einem Bruttoeinkommen von unter 72.000 Euro pro Jahr und Ehepaare mit zwei Kindern mit unter 150.000 Euro Bruttojahreseinkommen.

Ich erwarte von der CDU/CSU sich vertragstreu zu verhalten. Die Respekt-Rente ist kein Geschenk der Politik – sie ist in vielen Jahren der Arbeit verdient worden. Es geht um Respekt vor der Lebensleistung. Das muss die Union endlich mal verstehen. Wenn die Union zu einer fortschrittlichen sozialen Politik nicht bereit ist, muss die SPD Ende des Jahres kritisch prüfen, ob die Koalition unter diesen Bedingungen weiter Sinn macht.

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Ulrich Hampel diskutierte in Nottuln zum Thema Rente

Viele Interessierte verfolgten am vergangenen Mittwoch eine Diskussion zum Thema  „Der Wert der Arbeit und die Würde im Alter sichern“ in der Alten Amtmannei in Nottuln. Dazu hatte der hiesige SPD Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel den Renten-Experten der SPD-Bundestagsfraktion Ralf Kapschack, MdB eingeladen. Ulrich_Hampel_Ralf_Kapschack_17_08_30_Rente_Nottuln_1„Ziel des Rentenkonzeptes der SPD ist es, dass das jetzige Rentenniveau von 48 Prozent nicht weiter absinkt, dass Eintrittsalter in die Rente sich nicht weiter erhöht und der Beitrag zur Rentenversicherung nicht über 22 Prozent steigt,“ machte Ulrich Hampel in der Diskussion deutlich. Für ihn als langjährigen Gewerkschafter und Gewerkschaftsbeauftragten innerhalb der NRW-Landesgruppe der SPD muss aber das Rentenniveau nicht nur bei 48 Prozent gehalten werden, sondern in der Zukunft wieder ansteigen, brachte Hampel ebenfalls in der Diskussion zum Ausdruck.

Die Teilnehmer der Veranstaltung hatten viele Fragen und brachten zahlreiche Einzelbeispiele aus denen deutlich wurde, wie groß die Sorge vor Altersarmut und ein Leben mit der Grundsicherung ist. „Wir wollen im Alter, nach einem langen Arbeitsleben so weiterleben können wie bisher und auch nicht erst mit 70 in Rente gehen können, dafür haben wir ein Leben lang gearbeitet“ brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt.

„Eines ist sicher“, stellte Ulrich Hampel zum Abschluss der Veranstaltung klar: „Nur gute Löhne und Gehälter und eine starke Tarifbindung bei Vollzeitbeschäftigung bringen am Ende auch eine gute Rente.“

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Die Rente verlässlich machen – SPD Bundestagsabgeordneter Ulrich Hampel lädt ein

Das Rentenniveau liegt heute bei 48 Prozent – es wird absinken, wenn wir es jetzt nicht verhindern. Im Gegensatz zur Union will die SPD, dass das Rentenniveau mindestens auf der jetzigen Höhe bleibt bzw. wieder ansteigt. „Für mich als Gewerkschafter ist klar, dass das Rentenniveau nicht unter 50 Prozent liegen darf. Außerdem setzen meine Partei und ich uns dafür ein, dass das Eintrittsalter in die Rente nicht weiter angehoben wird. Union und FDP wollen die Menschen bis 70 Jahre arbeiten lassen. Das wird es mit der SPD nicht geben“, so der SPD Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Für mich ist klar, dass die Menschen, die jahrelang in Vollzeit arbeiten, später Anspruch auf eine Rente haben müssen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Alles andere würde unsere gesetzliche Rentenversicherung zurecht in Frage stellen. Die SPD hat deshalb ein Rentenkonzept auf den Tisch gelegt, das gute und praktikable Vorschläge für eine zukunftsfeste und stabile Rente enthält“, so Ulrich Hampel abschließend.

Das Thema Rente möchte die SPD mit dem Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel und dem Experten für Rente in der SPD-Bundestagsfraktion, Ralf Kapschack MdB mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Diese Veranstaltung findet am 30. August, um 19 Uhr, in Nottuln in der Alten Amtmannei, Stiftsplatz 7–8, statt. Anmeldung unter: ulrich.hampel.wk02@bundestag.de oder telefonisch Tel.: 02594-78 33 285

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Das Rentenkonzept der SPD – So geht gute Rente.

Als Gewerkschaftsbeauftragter der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich den SPD-Rentenvorschlag von Martin Schulz. UllisPositionen_RenteEr bildet einen guten Ansatz für eine stabile und zukunftsfeste Rente. Grundsätzlich ist es richtig, dass wir eine Untergrenze festschreiben, die dem heutigen Rentenniveau von 48 Prozent entspricht. Langfristig bin ich der Meinung, dass wir ein gesetzliches Rentenniveau von 50 Prozent anstreben sollten. Für mich ist die Frage einer verlässlichen Rente eine Frage der Gerechtigkeit über Generationen hinweg. Darüber hinaus muss jahrzehntelange Arbeit wertgeschätzt werden. Deshalb ist der Vorschlag einer gesetzlichen Solidarrente der richtige Schritt. Dabei achtet die SPD unseren Generationenvertrag. Wir wollen einen Beitragssatzbegrenzung von 22 Prozent.

Gegenüberstellung SPD-Konzept und Vorschläge Union:

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(Bildquelle: SPD.de | Rente_Handout.pdf)

Die Kommentierung des Vorschlags aus der CDU/CSU zeigt einmal mehr, welche Denkmuster dort vorherrschen. Die einen sprechen von einer weiteren Anhebung des Renteneinstiegsalters (auf 70 Jahre?). Die anderen kritisieren die Milliarden Euro, die unser Vorschlag dem Steuerzahler kosten würde. Im Gegenzug hat die Union kein Problem 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr mehr in Rüstung auszugeben – zu Lasten von Sozialausgaben. Wünschenswert wäre es, wenn die Union entgegen verschiedenster Einzeläußerungen, nach 12 Jahren mit Angela Merkel als Kanzlerin, ihr Konzept zur gesetzlichen Rente vorlegen würde. Bis dato ist die Union dort – wie bei vielen anderen Punkten – inhaltsleer.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum SPD-Rentenkonzept.

GESAGT. GETAN. GERECHT. – Halbzeitbilanz

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(Bildquelle: www.spdfraktion.de)

Seit genau zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Ein guter Zeitpunkt, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Viele sozialdemokratische Vorhaben wurden umgesetzt.

Mindestlohn flächendeckend

Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn- Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Frauenquote beschlossen

Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzun-gen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.

Mietpreisbremse wirkt

Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.

Mehr Rente

Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.

Pflegeversicherung ausgebaut

Menschen wollen in Würde und möglichst zu Hause alt werden. Deshalb haben wir die Pflegeversicherung reformiert. Pflegebedürftige erhalten seit 2015 bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte werden entlastet, Demenzkranke besser unterstützt. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden rund eine halbe Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

Bessere Gesundheitsversorgung

Um jedem das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in seiner Nähe zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen durchgesetzt. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel wird die flächendeckende Präsenz von Ärzten im ländlichen Raum verbessert. Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzt-termin warten müssen. Die Krankenhausreform verbessert die Pflegesituation im stationären Bereich. Die Krankenhäuser erhalten 660 Millionen Euro mehr für Pflegepersonal.

Mehr Geld für Bildung

Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das die Bildungspolitik hemmende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz haben wir gelockert.

Kommunen entlastet

Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.

Flüchtlingspolitik

Zur Bewältigung der Flüchtlingslage haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kom-munen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.

Haushalte ohne neue Schulden

Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschul-dung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern auch Gestalten.

Hier lässt sich die komplette Broschüre herunterladen.

(Quelle: www.spdfraktion.de)

Wohngeld steigt ab 2016 deutlich an

Wohngeld steigt ab 2016 deutlich an – Viele Haushalte in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt werden davon profitieren

UH_141117Der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete und Baupolitiker Ulrich Hampel begrüßt die von Bundesbauministerin Hendricks angekündigte Erhöhung des Wohngeldes ab 2016. „Das Wohngeld wird damit an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst. Unter der Schwarz-Gelben Vorgängerregierung gab es keine Verbesserungen beim Wohngeld. Deshalb fallen die Erhöhungen diesmal deutlich umfangreicher aus. In Einzelfällen bis zu 197 Prozent“, so Hampel

Erreicht wird dies durch die Anpassung der sogenannten Tabellenwerte. Damit werden neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Weiterhin werden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen.

Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen.

Fallbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) in Essen zahlt eine Kaltmiete von 520 Euro und verdient monatlich 1400 Euro. Zusätzlich erhält sie für ihre Kinder 300 Euro Unterhalt und 368 Euro Kindergeld. Sie bezieht heute 71 Euro Wohngeld. Ab 2016 erhöht sich dieser Wohngeldanspruch auf 187 Euro. Im Ergebnis hat sie jeden Monat 116 Euro mehr zur Verfügung.

„Das ist ein wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen und eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land“, so Hampel.

Die Reform soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Weitere Informationen und andere Fallbeispiele lassen sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Gesagt, getan, gerecht: Lebensleistung wird besser anerkannt

Münsterländer Bundestagsabgeordneter Ulrich Hampel, SPD begrüßt                       Inkrafttreten des Rentenpakets

 „Die Lebensleistung von Menschen in der Rente wird mit Inkrafttreten des Rentenpakets besser honoriert“, sagt Ulrich Hampel, Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordneter. Das Gesetz für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren hat die SPD in Rekordzeit ein zentrales Wahlversprechen erfüllt. Die sogenannte Mütterrente honoriert Erziehungsleistungen von Eltern und Erwerbsminderungsrentner werden signifikant besser gestellt. Außerdem wird das Budget für Reha-Leistungen deutlich erhöht.

Mit dem Rentenpaket will die SPD-Bundestagsfraktion Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit geben, früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das gilt zunächst ab 63 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Alter schrittweise um jeweils zwei Monate auf 65 Jahre angehoben.

Zudem erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit der sogenannten Mütterrente eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung. Ein zusätzlicher Rentenpunkt macht ab 1. Juli im Westen 28,61 Euro pro Kind und im Osten 26,39 Euro im Monat aus.

 „Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verbesserungen in der Rente“, so Ulrich Hampel. „Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befürworten 78 Prozent die frühere abschlagsfreie Rente, 83 Prozent stünden hinter der sogenannten Mütterrente und 77 Prozent bejahen die höhere Erwerbsminderungsrente. Das Rentenpaket ist kein Geschenk, die Menschen haben es sich verdient, dass ihre Lebensleistung in der Rente besser anerkannt wird“, so Hampel weiter.

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Hampel steht Teilrente ab 60 offen gegenüber

Als SPD-Bundestagsabgeordneter und langjähriges Mitglied der IG BCE begrüße ich die von den Gewerkschaften ins Gespräch gebrachte Teilrente ab 60 Jahren.

Diese Forderung deckt sich mit dem SPD Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013, in dem die Teilrente ab 60 Jahren ebenfalls Eingang gefunden hat. Der IG BCE-Vorsitzende Vassiliadis fordert zurecht, die Chancen von flexiblen Rentenmodellen konstruktiv anzunehmen, anstatt sie reflexhaft abzulehnen. Beispielhaft sind die in der chemischen Industrie abgeschlossenen Demographie-Tarifverträge. Diese zeigen, wie ein gleitender Übergang in den Ruhestand für Beschäftigte gestaltet werden kann.

Diese Möglichkeit sollte aber allen Arbeitnehmern offen stehen. Es gibt viele, die es aus unterschiedlichen Gründen gar nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze schaffen. Als Bergmann aus einer Bergarbeiterfamilie, der viele Jahre unter Tage gearbeitet hat, weiß ich, wovon ich rede. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer Teilrente ab 60 Jahren. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Erhöhung des Reha-Budgets hinweisen. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Die Erhöhung im dreistelligen Millionenbereich stellt sicher, dass auch zukünftig genügend Geldmittel für Reha-Maßnahmen bereitstehen

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Reform der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung hat sich als ein Instrument zur UAltersvorsorge über viele Jahrzehnte bewährt. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebens-versicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Hierfür ist es erforderlich, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven lässt sich dadurch veranschaulichen, dass den Versicherten bei Vertragsbeendigung ein Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Nach den seit 2008 geltenden Vorschriften wird Versicherten, deren Vertrag in Kürze abläuft, gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben. Dies liegt daran, dass die Bewertungsreserven wegen des Niedrigzinsumfelds stark gestiegen sind. Im Ergebnis steht damit ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung, deren Vertrag erst später ausläuft. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden, in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.

Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.

Ich bin überzeugt davon, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.

In Kürze werden die Beratungen in den parlamentarischen Gremien beginnen. Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, werden die oben aufgeführten neuen Regelungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Das Rentenpaket ist verabschiedet!

Heute hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Rentenpaket in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen. Die SPD hatte versprochen, die Lebensleistung von Menschen in der Rente besser zu honorieren. Mit dem Rentenpaket, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, setzen wir dieses Versprechen um. Künftig gilt: Wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, kann ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Als Gewerkschafter sehe ich jedoch mit großer Sorge die Regelung, dass sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre mitzählen. Die Union hat auf diesen Zusatz bestanden, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern. Diesem Argument halte ich entgegen, dass es immer Situationen geben kann (gesundheitliche Ursachen, Teilinsolvenz), die weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldet sind. Deshalb befürchte ich, dass er hier zu Ungerechtigkeiten beim Renteneintritt kommen kann. Letztlich werden in diesen Fällen die Gerichte entscheiden müssen.ulli rente

Mit dem Rentenpaket wird auch eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, umgesetzt. Mütter – in einigen Fällen auch Väter – erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen.

Weiterhin werden mit dem heute verabschiedeten Rentenpaket die Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen aufgestockt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden Bezieher ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die jetzt verabschiedeten Verbesserungen in der Rente. Mit dem Rentenpaket schaffen wir mehr Gerechtigkeit für die, die lange und hart gearbeitet und unseren Wohlstand mit geschaffen haben. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter. Darum geht es beim Rentenpaket. Es ist nicht geschenkt, sondern verdient“, so Hampel.