Wohngeld steigt ab 2016 deutlich an

Wohngeld steigt ab 2016 deutlich an – Viele Haushalte in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt werden davon profitieren

UH_141117Der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete und Baupolitiker Ulrich Hampel begrüßt die von Bundesbauministerin Hendricks angekündigte Erhöhung des Wohngeldes ab 2016. „Das Wohngeld wird damit an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst. Unter der Schwarz-Gelben Vorgängerregierung gab es keine Verbesserungen beim Wohngeld. Deshalb fallen die Erhöhungen diesmal deutlich umfangreicher aus. In Einzelfällen bis zu 197 Prozent“, so Hampel

Erreicht wird dies durch die Anpassung der sogenannten Tabellenwerte. Damit werden neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Weiterhin werden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen.

Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen.

Fallbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) in Essen zahlt eine Kaltmiete von 520 Euro und verdient monatlich 1400 Euro. Zusätzlich erhält sie für ihre Kinder 300 Euro Unterhalt und 368 Euro Kindergeld. Sie bezieht heute 71 Euro Wohngeld. Ab 2016 erhöht sich dieser Wohngeldanspruch auf 187 Euro. Im Ergebnis hat sie jeden Monat 116 Euro mehr zur Verfügung.

„Das ist ein wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen und eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land“, so Hampel.

Die Reform soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Weitere Informationen und andere Fallbeispiele lassen sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden.

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