Newsletter 12-2014

Es ist Sitzungswoche in Berlin. Und wie Sie es von mir gewohnt sind, erscheint Freitags – amUH_Newsletter 12-2014_1 Ende meiner Berliner Woche – der aktuelle Newsletter mit den Themen, die mich besonders beschäftigt haben, mit inhaltsvollen Treffen und Begegnungen, die ich schätze. In dieser Woche erstrecken sich die Themen über die friedliche Revolution in der DDR vor 25 Jahren, die Situation der Flüchtlinge (in Deutschland), Gute Arbeit Weltweit und schnelles Internet für alle. Darüber hinaus habe ich mich sehr über den Besuch meiner zwei Besuchergruppen gefreut. Auch dieses Mal hat sich mein Team und ich es uns nicht nehmen lassen die Gruppen am Bahnhof zu begrüßen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende. Hier gelangen Sie zu meinem Newsletter bzw. hier zur Übersicht aller Newsletter mit der Audioversion.

Koalition einigt sich bei Mietpreisbremse

Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt.    

Der Gesetzentwurf kann nun vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist Foto 2 (5)wie geplant 2015 möglich. Damit können die Länder in angespannten Wohn-ungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen.

„Nicht nur für Großstädte und Ballungsräume ist die Mietpreisbremse wichtig, sondern auch für kleinere Städte, wie Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen oder Billerbeck“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert“, so Baupolitiker Hampel. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns als SPD zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“ Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gelte die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. „Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen“, erläutert Hampel. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Damit wären viele Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, von vorneherein ausgeschlossen gewesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. „Das ist wie sonst im Leben auch: Wer die Musik bestellt, bezahlt“, so Ulrich Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

NRW fördert Bau von Sozialwohnungen

Ich begrüße die Ankündigung der von Hannelore Kraft angeführten Rot-Grünen NRW-Landesregierung, in 51 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt den Verkauf von landeseigenen Grundstücken zu besonderen Konditionen zu starten.

Mit dieser Maßnahme soll der Bau UH_Bauen_140710_2_1von Sozialwohnungen gefördert werden. In 51 Städten werden Landesgrundstücke ab sofort nicht mehr zum höchsten Marktpreis abgegeben. Stattdessen sollen die Kommunen zum Zug kommen oder private Investoren mit der Auflage, mindestens 30 Prozent geförderten Wohnraum zu bauen. Für mich als Baupolitiker ist das eine notwendiger und richtiger Schritt von Seiten der Rot-Grünen Landes-regierung.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Ab kommenden Jahr mehr Geld für Kommunen

Für Kommunen, die besonders von Armutszuwanderung betroffen sind, soll noch in diesem Jahr eine Soforthilfe SONY DSCin Höhe von 25 Millionen Euro fließen, die Mittel für Integrationskurse werden deutlich erhöht. Auch bei den Kosten für Asylsuchende werden die Städte entlastet. Und weitere 200 Millionen kommen bis 2016 aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ und aus europäischen Sozial- und Hilfsfonds.

Von 2015 bis 2017 haben die Kommunen eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung – jährlich. Davon kommen 500 Millionen aus Erträgen der Umsatzsteuer. Die andere Hälfte sparen die Kommunen, weil der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, um 500 Millionen erhöht. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit das Leben in den Städten und Gemeinden weiter lebenswert bleibt. Es geht um öffentliche Bibliotheken, um Schwimmbäder, um Buslinien und vieles mehr.

Für Kitas, Krippen, Schulen und Hochschulen bekommen Länder und Kommunen zusätzlich sechs Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Und das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Auch das sind Investitionen in die Zukunft: mehr und bessere Betreuungsplätze für die Kleinsten, gute Ausstattungen in den Schulen und bessere Bedingungen für die Studierenden.

Investitionen sind Politik für die Zukunft, um unseren Wohlstand auch für unsere Kinder zu erhalten. Ich begrüße daher sehr, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Expertenkommission eingesetzt hat, die Vorschläge erarbeiten wird. Thema ist: „Die Stärkung von Investitionen in Deutschland.“ Für starkes Wachstum, für eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur – zum Beispiel Verkehrswege und kommunale Einrichtungen.

Baupolitiker Ulrich Hampel ruft Kommunen zur Teilnahme am Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ auf

Zum neuen Städtebauförderprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ erklärt der Münsterländer SPD-Bundestagabgeordnete und Baupolitiker Ulrich Hampel:

Mit einem Programm von 50 Millionen Euro werden nun erstmalig städtebauliche Projekte mit nationaler UH_Bauen_140707_HPBedeutung gefördert. Ich begrüße dieses neu-entwickelte und einzigartige Programm von SPD-Bundesbau-ministerin Barbara Hendriks.

Durch die Initiative werden Kommunen unterstützt, die bedeut-same Projekte und Konzepte des Städtebaus von besonderer nationaler und internationaler Wahrnehmbarkeit, hoher Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung, Städtebau und vor allem Baukultur umsetzen wollen.

Die Erhaltung von baulichen Kulturgütern mit außergewöhnlichem Wert, Denkmalensembles, zählen ebenso zu unseren kommunalen Aufgaben, wie deren Einbindung in die Erneuerung und energetische Umgestaltung von Quartieren sowie die Gestaltung von Grün in der Stadt. Innovative städtebauliche Gesamtstrategien und Konzepte sind gefragt. Vielfach sind kommunale Haushalte gerade mit den hiermit verbundenen überdurchschnittlichen Investitionsvolumina überfordert. Deshalb ist das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums sehr zu begrüßen.

Antragsberechtigt sind – bis zum 22. September 2014 – Kommunen, in deren Gebiet das zu fördernde Projekt liegt. Besonders begrüßenswert ist, die Einbindung von Kommunen in Haushaltsnotlage in das Förderprogramm. Der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich ein Drittel der Kosten, kann aber bei Kommunen in Haushaltsnotlage auf bis zu 10% reduziert werden. Der Aufruf geht an alle Kommunen in unserer Region, sich mit geeigneten Projekten zu bewerben und ihre Chance zu nutzen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Programm für städtebauliche Projekte mit nationaler Bedeutung im Haushaltsjahr 2015 in gleicher Höhe und gleicher Schwerpunktsetzung fortzuführen.

Informationen unter http://www.nationale-staedtebauprojekte.de/

Gesetzespaket für bezahlbare Mieten

Ich begrüße die Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas weitere Maßnahmen zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern zu UH_Bauen_140710_2_1ergreifen. Dabei soll die Mietpreisbremse nur der Anfang sein. Gerade in Ballungsräumen muss die Kostenspirale gestoppt und neue bezahlbare Wohnräume geschaffen werden.

Die Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen, wie etwa Berlin, München oder Köln die Mietpreissprünge von 20 Prozent und mehr verhindern. Ziel unserer Politik ist es, dass auch Normalverdienerinnen und Normalverdienern zentrumnahen Wohnraum sich finanziell leisten können. Diesem Ziel folgend darf künftig – mit der Bremse – die neue Miete nach Mieterwechsel maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Geltungsbereich der Regelung legen die Bundesländer für fünf Jahre fest. In Kraft tritt die Mietpreisbremse im kommenden Jahr. Denn eines muss klar sein, Wohnen darf in Universitäts- und Großstädten nicht zum Luxusgut werden. Ich stimme Minister Heiko Maas zu, dass wenn erst einmal die großen Steigerungen gestoppt sind, werden die Mietspiegel auch nicht mehr mit dieser jetzig feststellbaren Geschwindigkeit in die Höhe schnellen. Im Übrigen soll im geplanten Gesetzespaket eine Überarbeitung der Kriterien zur Berechnung der Mietspiegel stattfinden. Die ortsübliche Vergleichsmiete fußt auf dem jeweiligen Mietspiegel.

Neben der Mietpreisbremse und der Reformierung der Mietspiegel setzt diese Regierung an einem weiteren Punkt bezüglich der Mietpreise an. Modernisierungskosten sollen nur noch bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegbar sein und auch nur solange bis der Vermieter die Modernisierungskosten wieder gedeckt hat. Bisherig waren bis zu elf Prozent umlagefähig. Wieder eine spürbare Entlastung von Mieterinnen und Mietern.

Heiko Maas zeigte sich offen für den Vorschlag Neubauten aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, um weiter Anreize in Investitionen im Wohnungsbau zu setzten. Der Minister machte aber klar, dass Wohnraum kein Gut für Spekulanten zur reinen Gewinnmaximierung sein dürfte.

Ein weiterer Punkt, der auch im Wahlkampf durch die SPD gefordert wurde, trägt der Gerechtigkeitsfrage ebenfalls Rechnung und befähigt in Ballungsräumen Normalverdienerinnen und Normalverdienern die Suche nach Wohnraum. Denn für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch zahlen. Es kann nicht sein, dass immer automatisch der Mieter diese zum Teil hohen Kosten aufbringen muss.

Zurzeit berät die Koalition über den Gesetzentwurf aber Heiko Maas sah am vergangenen Wochenende dem Ausgang der Beratungen sehr zuversichtlich entgegen. Denn das Gesetz stelle einen guten Mittelweg dar, zwischen Stoppen der Kostenspirale, Schaffen neuen bezahlbaren Wohnraums und der Aufrechterhaltung von Investitionen im Wohnungsbau.

Ortsbesuch am Bahnhof Billerbeck

Während seiner Sommertour besuchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel den Billerbecker Bahnhof, gemeinsam mit der SPD-Billerbeck und dem NRW Generalsekretär André Stinka. Der Bahnhof wurde schon im Jahr 2004 von der Stadt Billerbeck vorbildlichUH_BhfBillerbeck_140709_7 barrierefrei aus-gebaut. Eingangstüren und die Tür zu den Gleisen öffnen sich auto-matisch und eine rollstuhlgerechte Behindertentoilette wurde gebaut. „Es ist sehr bedauerlich, dass die Barrierefreiheit dann am Bahnsteig aufhört“, so Ulrich Hampel bei seinem Ortstermin. Petra Ahlers, aus Billerbeck, selbst Rollstuhlfahrerin konnte dann beim Einfahren des Zuges demonstrieren, wie schwierig es für sie ist in den Zug zu gelangen.

Das Problem: Der Abstand zwischen Gleis und Einstieg ist zu groß. Nur mittels einer mobilen Rampe, können UH_BhfBillerbeck_140709_1Menschen mit Behinderung im Rollstuhl oder mit Rollatoren sowie Familien mit Kinderwagen in den Zug ein- beziehungsweise aussteigen. Die Rampe, die sehr steil verläuft, wird vom Bahnpersonal oder vom Lokführer selbst angelegt. Durch das starke Gefälle kommt es vor allem bei Nässe immer wieder zu Beinahunfällen.

Im Frühjahr teilte das Verkehrsministeriums NRW mit, dass der Bahnhof in Billerbeck Teil einer Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe sei. Frühestens ab 2018 solle der Bahnsteig barrierefrei umgestaltet werden. „Diese Modernisierung kommt ganz klar zu spät, mein Ulrich Hampel, so lange können die Menschen hier nicht darauf warten.“ Bei einem Treffen mit der Bahn AG und in einem Schreiben schlug der SPD-Bundestagsabgeordnete vor, zeitnah eine Zwischenlösung zu installieren, um die Situation zu entschärfen.

Abschließend informierten sich die SPD-Politiker aus Kommune, Land und Bund über die Entwicklung des Bahnhofs in Trägerschaft des IBP e. V.   Ausgezeichnet wurde der Bahnhof als Ort des Fortschritts und als Wanderbahnhof. Der Bahnhof überzeugt mit der Betreuung chronisch suchtkranker und psychisch erkrankter Menschen, die an diesem Bahnhof in den verschiedenen Projekten arbeiten. Außerdem bietet der Bahnhof Billerbeck immer wieder kulturelle Highlights, wie Ausstellungen, Lesungen oder Konzerte.

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Gespräch mit dem Coesfelder Bürgermeister Heinz Öhmann

Der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Coesfeld – Steinfurt II, Ulrich Hampel, traf heute den Coesfelder Bürgermeister Heinz Öhmann im Coesfelder Rathaus zu einem ersten Gedankenaustausch.

Ulrich Hampel, UH_BM_Öhmann_140707_hpder im Umwelt-ausschuss des Deutschen Bundes-tages für den Bereich Bau verantwortlich ist, erläuterte dem Bürgermeister seinen Aufgaben-bereich. Dazu gehören die Themen Energetische Sanierung, Barriere-freiheit, Denkmalschutz und die Vergabe von KFW-Mitteln.

Bürgermeister Öhmann berichtete, dass die Stadt Coesfeld bei der Konsolidierung des Haushalts einige Verbesserungen erreichen konnte, die allerdings leider nicht ohne Steuererhöhungen zu machen waren. Weiter wurde über den Ausbau der U3-Betreuung berichtet. „Die Stadt Coesfeld kann bei den U3-Kindern eine Betreuungsquote von 39 %  vorweisen, ich hätte nicht gedacht, dass der Bedarf so hoch ist“, so  der Bürgermeister.

Abschließend machte Hampel deutlich, wie wichtig es ihm ist im engen Kontakt mit den Kommunen, den Bürgermeistern und den Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Darum wurden regelmäßige Gespräche mit dem Bürgermeister vereinbart. Künftig will Hampel auch Bürgersprechstunden in Coesfeld anbieten.

Newsletter 08-2014

Wie Sie es von mir gewohnt sind, bekommen Sie natürlich auch heute nach dieser Berlinwoche druckfrisch meinen neuen Newsletter.

Dabei liegt eine wichtige aber auch geschäftige Newsletter 08-2014_1Haushaltswoche im Bundestag hinter mir, in der sich immer wieder Termine verschoben und zusätzliche Absprachen und Sitzungen stattfanden. Zentral in dieser Woche natürlich die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2014 mit dessen Abstimmung, sowie die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gerne denke ich auch an den IPS-Empfang, da Aleksandar Zarija aus Serbien uns bereits seit vier Monaten im Berliner Büro im Rahmen des IPS unterstützt.

Doch lesen Sie doch einfach mehr – ich würde mich freuen.

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Hampel kämpft gegen Häuserabriss – Bundesministerium für Umwelt und Bau antwortet auf Anfrage

Vor wenigen Wochen hatte ich darüber informiert, dass ich das Bundesministerium für Umwelt und Bau angeschrieben habe, mit dem Vorschlag, für Häuser ohne Baugenehmigung eine Stichtagsregelung einzuführen, um diese nachträglich zu legalisieren.SONY DSC

Ausschlaggebend für meine Initiative war der Fall einer älteren Dame aus der Nähe von Köln, die gegen den Abriss ihres knapp 80 Jahre alten Hauses kämpft. Die Frau hatte das Haus 2005 gekauft, ohne zu wissen, dass es keine Baugenehmigung gab. Das zuständige Bauamt hat sie jetzt aufgefordert, das Haus abzureißen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl solcher Fälle.

Angesichts der Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Aktenbestände vernichtet wurden und in den Wirren der Nachkriegszeit viele behördliche Strukturen fehlten, halte ich die von mir vorgeschlagene Stichtagsregelung für ein geeignetes Instrument, um den vielen Betroffenen zu helfen. Mein Vorschlag für den Stichtag ist der 30. Oktober 1960. An diesem Tag trat das deutsche Baugesetzbuch in Kraft. Meines Erachtens sollten alle vor dem 30.10.1960 illegal gebauten Häuser, die heute noch bewohnt werden, von dieser Stichtagsregelung profitieren und nachträglich legalisiert werden.

Das Bundesministerium für Umwelt und Bau hat mich in seiner heutigen Antwort darüber informiert, dass aus seiner Sicht die einzelnen Bundesländer die Kompetenz haben, eigene Regelungen bezüglich der nachträglichen Legalisierung von Bauten ohne Baugenehmigung zu erlassen. Ich habe diese Information zum Anlass genommen, den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, heute in dieser Angelegenheit anzuschreiben. Ich hoffe, dass er mich in meinem Anliegen unterstützt.

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