Hampel kämpft gegen Häuserabriss – Bundesministerium für Umwelt und Bau antwortet auf Anfrage

Vor wenigen Wochen hatte ich darüber informiert, dass ich das Bundesministerium für Umwelt und Bau angeschrieben habe, mit dem Vorschlag, für Häuser ohne Baugenehmigung eine Stichtagsregelung einzuführen, um diese nachträglich zu legalisieren.SONY DSC

Ausschlaggebend für meine Initiative war der Fall einer älteren Dame aus der Nähe von Köln, die gegen den Abriss ihres knapp 80 Jahre alten Hauses kämpft. Die Frau hatte das Haus 2005 gekauft, ohne zu wissen, dass es keine Baugenehmigung gab. Das zuständige Bauamt hat sie jetzt aufgefordert, das Haus abzureißen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl solcher Fälle.

Angesichts der Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Aktenbestände vernichtet wurden und in den Wirren der Nachkriegszeit viele behördliche Strukturen fehlten, halte ich die von mir vorgeschlagene Stichtagsregelung für ein geeignetes Instrument, um den vielen Betroffenen zu helfen. Mein Vorschlag für den Stichtag ist der 30. Oktober 1960. An diesem Tag trat das deutsche Baugesetzbuch in Kraft. Meines Erachtens sollten alle vor dem 30.10.1960 illegal gebauten Häuser, die heute noch bewohnt werden, von dieser Stichtagsregelung profitieren und nachträglich legalisiert werden.

Das Bundesministerium für Umwelt und Bau hat mich in seiner heutigen Antwort darüber informiert, dass aus seiner Sicht die einzelnen Bundesländer die Kompetenz haben, eigene Regelungen bezüglich der nachträglichen Legalisierung von Bauten ohne Baugenehmigung zu erlassen. Ich habe diese Information zum Anlass genommen, den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, heute in dieser Angelegenheit anzuschreiben. Ich hoffe, dass er mich in meinem Anliegen unterstützt.