Koalitionsausschuss einigt sich bei der Mietpreisbremse

Der Koalitionsausschuss hat sich geeinigt und der Bundestag kann die Mietpreisbremse zügig abschließend beraten. Wir als SPD-Bundestagsfraktion können ein UH_Bauen_140707_HPweiteren Punkt unsere Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Vor allem in Großstädten und Ballungszentren werden nun die Mieter vor überzogene Mieterhöhungen geschützt.

„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. „400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei der Wiedervermietung entlastet. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet“, so Baupolitiker Hampel.

„Vermieter dürfen künftig auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, erklärt Hampel. Jetzt sind die Länder gefragt zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann.
Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. „Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche“, so Ulrich Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Gesetzespaket für bezahlbare Mieten

Ich begrüße die Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas weitere Maßnahmen zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern zu UH_Bauen_140710_2_1ergreifen. Dabei soll die Mietpreisbremse nur der Anfang sein. Gerade in Ballungsräumen muss die Kostenspirale gestoppt und neue bezahlbare Wohnräume geschaffen werden.

Die Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen, wie etwa Berlin, München oder Köln die Mietpreissprünge von 20 Prozent und mehr verhindern. Ziel unserer Politik ist es, dass auch Normalverdienerinnen und Normalverdienern zentrumnahen Wohnraum sich finanziell leisten können. Diesem Ziel folgend darf künftig – mit der Bremse – die neue Miete nach Mieterwechsel maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Geltungsbereich der Regelung legen die Bundesländer für fünf Jahre fest. In Kraft tritt die Mietpreisbremse im kommenden Jahr. Denn eines muss klar sein, Wohnen darf in Universitäts- und Großstädten nicht zum Luxusgut werden. Ich stimme Minister Heiko Maas zu, dass wenn erst einmal die großen Steigerungen gestoppt sind, werden die Mietspiegel auch nicht mehr mit dieser jetzig feststellbaren Geschwindigkeit in die Höhe schnellen. Im Übrigen soll im geplanten Gesetzespaket eine Überarbeitung der Kriterien zur Berechnung der Mietspiegel stattfinden. Die ortsübliche Vergleichsmiete fußt auf dem jeweiligen Mietspiegel.

Neben der Mietpreisbremse und der Reformierung der Mietspiegel setzt diese Regierung an einem weiteren Punkt bezüglich der Mietpreise an. Modernisierungskosten sollen nur noch bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegbar sein und auch nur solange bis der Vermieter die Modernisierungskosten wieder gedeckt hat. Bisherig waren bis zu elf Prozent umlagefähig. Wieder eine spürbare Entlastung von Mieterinnen und Mietern.

Heiko Maas zeigte sich offen für den Vorschlag Neubauten aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, um weiter Anreize in Investitionen im Wohnungsbau zu setzten. Der Minister machte aber klar, dass Wohnraum kein Gut für Spekulanten zur reinen Gewinnmaximierung sein dürfte.

Ein weiterer Punkt, der auch im Wahlkampf durch die SPD gefordert wurde, trägt der Gerechtigkeitsfrage ebenfalls Rechnung und befähigt in Ballungsräumen Normalverdienerinnen und Normalverdienern die Suche nach Wohnraum. Denn für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch zahlen. Es kann nicht sein, dass immer automatisch der Mieter diese zum Teil hohen Kosten aufbringen muss.

Zurzeit berät die Koalition über den Gesetzentwurf aber Heiko Maas sah am vergangenen Wochenende dem Ausgang der Beratungen sehr zuversichtlich entgegen. Denn das Gesetz stelle einen guten Mittelweg dar, zwischen Stoppen der Kostenspirale, Schaffen neuen bezahlbaren Wohnraums und der Aufrechterhaltung von Investitionen im Wohnungsbau.