Hampel begrüßt klare Positionierung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) für Mindestlohn

In ihrer heutigen Pressemitteilung hat sich die Bauernorganisation AbL für den Mindestlohn und gegen die perspektivlose Billigstlohn- und Bauerneinkommens-Dumping- Strategie des Bauernverbands ausgesprochen.

Ich begrüße und freue mich über dieses klare Statement und unterstütze gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Vertretern der Kirche die AbL in ihrem Bestreben, eine faire Bezahlung und Behandlung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft und der Fleischindustrie zu erreichen. Insbesondere Erntehelfer, die schwere körperliche Arbeit bei Wind und Wetter verrichten, profitieren vom Mindestlohn.

Wir werden diesen in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag verabschieden und damit auf den Weg bringen. Damit erfüllt die SPD eine ihrer zentralen Wahlkampfforderungen.

Ulli 27.6

Hampel steht Teilrente ab 60 offen gegenüber

Als SPD-Bundestagsabgeordneter und langjähriges Mitglied der IG BCE begrüße ich die von den Gewerkschaften ins Gespräch gebrachte Teilrente ab 60 Jahren.

Diese Forderung deckt sich mit dem SPD Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013, in dem die Teilrente ab 60 Jahren ebenfalls Eingang gefunden hat. Der IG BCE-Vorsitzende Vassiliadis fordert zurecht, die Chancen von flexiblen Rentenmodellen konstruktiv anzunehmen, anstatt sie reflexhaft abzulehnen. Beispielhaft sind die in der chemischen Industrie abgeschlossenen Demographie-Tarifverträge. Diese zeigen, wie ein gleitender Übergang in den Ruhestand für Beschäftigte gestaltet werden kann.

Diese Möglichkeit sollte aber allen Arbeitnehmern offen stehen. Es gibt viele, die es aus unterschiedlichen Gründen gar nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze schaffen. Als Bergmann aus einer Bergarbeiterfamilie, der viele Jahre unter Tage gearbeitet hat, weiß ich, wovon ich rede. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer Teilrente ab 60 Jahren. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Erhöhung des Reha-Budgets hinweisen. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Die Erhöhung im dreistelligen Millionenbereich stellt sicher, dass auch zukünftig genügend Geldmittel für Reha-Maßnahmen bereitstehen

Ulli 27.6

Reform der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung hat sich als ein Instrument zur UAltersvorsorge über viele Jahrzehnte bewährt. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebens-versicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Hierfür ist es erforderlich, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven lässt sich dadurch veranschaulichen, dass den Versicherten bei Vertragsbeendigung ein Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Nach den seit 2008 geltenden Vorschriften wird Versicherten, deren Vertrag in Kürze abläuft, gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben. Dies liegt daran, dass die Bewertungsreserven wegen des Niedrigzinsumfelds stark gestiegen sind. Im Ergebnis steht damit ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung, deren Vertrag erst später ausläuft. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden, in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.

Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.

Ich bin überzeugt davon, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.

In Kürze werden die Beratungen in den parlamentarischen Gremien beginnen. Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, werden die oben aufgeführten neuen Regelungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Freiwilliges Soziales Jahr im politischen Leben (FSJP) in den Berliner Büros der Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Das FSJ P soll einen Beitrag leisten, Politik und Demokratie für junge Menschen begreifbar zu machen und ihnen Grundlagen für selbstverantwortliches engagiertes Handeln in einer demokratischen Gesellschaft mitgeben.

Das FSJ P wird bereits seit Oktober 2011 in Büros der Abgeordneten Foto 1 (4)des Deutschen Bundestages durchgeführt und in der Regel über ein Jahr geleistet.  Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst umgesetzt.

Ab dem 1. September 2014 soll es erneut für ein Jahr angeboten werden.

Wenn ihr Interesse an einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Berliner Büro beim Abgeordneten Ulrich Hampel (SPD) habt und im Alter zwischen 16 und 27 Jahren seid, dann sendet uns eure Bewerbung bis spätestens 17. Juli 2014, per Mail  an Ulrich.Hampel@bundestag.de

Klarstellung zur irreführenden Kampagne von Campact – Der echte Zeitplan zur Regulierung von Fracking

Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Die Unterstellung von Campact, die Regierung Versuche „im Windschatten der UH_Zeitplan_FrackingWM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking- Gesetz durchzu-bringen“ ist reine Panikmache.

Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von “Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend den von der SPD im Koalitions-vertrag durchgesetzten Festlegungen. Diese lauten:

  • Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang.
  • Umwelttoxische Substanzen dürfen beim Fracking nicht zur Anwendung kommen.
  • Gerade die Risiken des „unkonventionellen“ Frackings, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind zurzeit nicht abschätzbar.
  • Eine kommerzielle Nutzung dieser Technologie kommt vor diesem Hintergrund bis auf Weiteres nicht in Betracht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeiten derzeit gemeinsam Referentenentwürfe zu den entsprechenden Regelungen. Die Befassung des Bundestages wird im Herbst dieses Jahres erfolgen. Aus verfahrenstechnischen Gründen ist dies auch vorher weder möglich und gewollt. Daher muss keiner die Befürchtung haben, dass ein Fracking-Gesetz im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft beschlossen wird.

Bundesmittel für Städtebauförderung deutlich erhöht

„Mit den abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2014 wird ein Stück sozialdemokratische Erfolgsgeschichte geschrieben. Die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung werden von 455 auf insgesamt 700 Millionen Euro angehoben. Besonders freut mich“, berichtet SPD-Baupolitiker Ulrich UH_rtgHampel, MdB, „dass das erfolgreiche Städtebau-förderprogramm „Soziale Stadt“ mit 150 Millionen Euro die finanziell höchste Mittelausstattung erhält. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der Städtebau-förderung auszubauen.“

„Mit „Soziale Stadt“ können Städte und Gemeinden unterstützt werden, die der Gefahr einer drohenden sozialen Abwärtsspirale ausgesetzt sind. Hierfür werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit integrativen und sozialen Maßnahmen gekoppelt. Dies alles geschieht unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort.“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Hampel.

Endlich können wieder neue „Soziale Stadt“-Projekte begonnen und alte fortgeführt werden. Die drastischen Haushaltskürzungen der Schwarz-Gelben Vorgängerregierung hatten zu deutlichen Einbrüchen bei den Projektzahlen geführt und dringende Investitionen verhindert.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt mit dieser klaren Entscheidung ein deutliches Zeichen für die Kommunen, so dass sie den Anforderungen an die demografischen, sozialen und ökonomischen Veränderungen begegnen können“, so Hampel abschließend.

Aktuelles aus Berlin – Newsletter 07/2014

Newsletter 07-2014_1Wie gewohnt gibt es zum Ende meiner Berliner-Woche meinen Newsletter, indem Sie die Themen und Veranstaltungen, die mich in der zurückliegenden Woche bewegt haben, nachlesen können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen und nachlesen würden was diese Woche meine Arbeit bestimmt hat. Ich verbleibe mit den besten Wünschen aus Berlin für das lange Pfingstwochenende.

Glück auf

Ihr
Ulrich Hampel

Hier gelangen Sie zu meinem aktuellen Newsletter.

ElterngeldPlus – Mehr Zeit für Familie und Job

Heute verabschiedete das Bundeskabinett die Reform des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BBEG). Innerhalb der Reform werden die bisherigen Leistungen des 2007 eingeführten ElterngeldesUH_MehrZeitFuerFamilien_II_140605 anerkannt. Dieses sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab und gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit intensiv Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. In den Jahren nach der Einführung ist es auch auf Seiten der Arbeitgeber zu einem Umdenken, dass Väter Elternzeit nehmen, gekommen.

Für 60% der Familien besteht der Wunsch einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung der Kinder und der Zeit für den Job. Allerdings realisieren heute nur 14% der Familien diesen Wunsch. Bei diesen Wünschen setzt die Reform mit dem Ziel Eltern mehr Zeit für die Familie zu geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen an. Dazu beinhaltet der Gesetzentwurf das „ElterngeldPlus“ mit Partnerschaftsbonus, sowie die Flexibilisierung der Elternzeit.

Durch diese Einführung können zukünftig Teilzeit arbeitende Eltern, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Bisher wird das Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Nach der Reform wird ein Elterngeld-Monat zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Ergänzend verlängert sich die Zeit für weitere vier Monate ElterngeldPlus, wenn Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und sie parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit sich um das Kind zu kümmern aber auch der Arbeit in höherem Umfang als der Geringfügigkeit nachzukommen, was die wirtschaftliche Sicherheit der Familie stützt.

Die Regelungen zu Mehrlingsgeburten bleiben von der Reform unangetastet, sodass sich das Elterngeld pro Mehrlingsgeschwisterkind um 300,-€ erhöht. Das Prinzip des geburtsbezogenen Anspruches auf Elterngeld bleibt erhalten.

Ein weiterer Schritt der Reform ist die Flexibilisierung der Elternzeit. Anstelle der bisherigen zwölf Monaten Elternzeit, können Eltern nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 Monate Elternzeit nehmen.

Gesagt, getan, gerecht – Mehr Zeit für Familie und Job

Ich freue mich, dass wir mit dieser Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern können und wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrag umsetzten können. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Änderungen auf große Unterstützung bei den Eltern und der Wirtschaft stoßen werden.

Zentrale Punkte und Beispiele zum neuen ElterngeldPlus könnt ihr hier unter dem folgenden Link des Bundesfamilienministeriums anschauen.

In dem folgenden Video können Sie nochmal die Vorstellung der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anschauen.

 

Jugend im Parlament – Ulrich Hampel lädt Dülmener Schüler ein

Christopher Averkamp aus Dülmen ist plötzlich CDU-Abgeordneter: Rollentausch war vom 31. Mai bis zum 03. Juni angesagt. Zusammen mit 315 Jugendlichen aus ganz Deutschland schlüpfte der Dülmener Schüler, der von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel zu Jugend im Parlament nach Berlin eingeladen wurde in seine neue Rolle.

Vier Tage diskutierten die Jugendlichen im 140603_UH_JuPPlenarsaal des Bundestages. Zur Debatte standen Entwürfe zur „Einführung einer regelmäßigen Überprüfung der Fahrer-laubnis bei älteren Verkehrsteil-nehmern, zur Regelung des Ausbaus von Windkraftanlagen an Land, zur Mandatierung eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr sowie zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle persönlicher Daten in digitalen Medien.

Die Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren lernen dabei die Arbeit der Abgeordneten kennen – in Landesgruppen, Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Bei der abschließenden Debatte im Plenarsaal traten 48 Redner aus allen Spielfraktionen ans Pult und versuchten, Mehrheiten für ihre politischen Anliegen zu gewinnen. Das Schlusswort bei Jugend im Parlament sprach der Bundestagspräsident Norbert Lammert persönlich.

Christoph Averkamps Fazit: „Es war ein tolles Erlebnis, einen Blick hinter die Kulissen des Deutschen Bundestages zu tun und mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel zusammenzutreffen. Ich werde mich künftig bei den Jusos im Kreis Coesfeld engagieren, es lohnt sich mitzumischen.“

Beratung im Bundestag – Tarifpaket

Tarifpaket für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Gute Arbeit muss sich lohnen und existenzsichernd sein. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wollen wir mit dem Tarifpaket und dem darin vorgesehenen Mindestlohn ein Ende bereiten.

Ab 1. Januar 2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifliche Abweichungen werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein.

Ab dem 1. Januar 2017 wirdU der allgemein verbindliche Mindestlohn dann ohne jede Einschränkung und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.                       Um Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, werden diese für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch sollen Fehlanreize bei der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung vermieden werden. Deshalb gilt der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag, bei Abschluss einer Berufsausbildung allerdings schon vorher. Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings ist mir in der Diskussion wichtig, dass Regelungen gefunden werden müssen, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Damit schaffen wir einen guten Weg, um den Übergang in den Mindestlohn mit einer tariflichen Vereinbarung selbst zu gestalten. Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50%-Quorum, nachdem die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen; soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.