Ulrich Hampel auf Weihnachtstour beim DRK Kreis Coesfeld

Mit einem Weihnachtsbesuch überraschte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK Kreis Coesfeld. Diese betreuen auch an den Weihnachtstagen  Flüchtlinge, die in der Zeltstadt Olfen-Vinnum untergebracht sind.  Im Moment sind dort 70 Flüchtlinge untergebracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, dass es zu den Feiertagen ein wenig ruhiger zugeht, denn bis zu 300 Menschen können hier untergebracht werden. „Es war mir ein Bedürfnis hier noch einmal vorbeizuschauen und mich vor Weihnachten und am Ende des Jahres für die geleistete Arbeit zu bedanken“, so Ulrich Hampel.

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GESAGT. GETAN. GERECHT. – Halbzeitbilanz

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(Bildquelle: www.spdfraktion.de)

Seit genau zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Ein guter Zeitpunkt, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Viele sozialdemokratische Vorhaben wurden umgesetzt.

Mindestlohn flächendeckend

Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn- Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Frauenquote beschlossen

Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzun-gen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.

Mietpreisbremse wirkt

Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.

Mehr Rente

Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.

Pflegeversicherung ausgebaut

Menschen wollen in Würde und möglichst zu Hause alt werden. Deshalb haben wir die Pflegeversicherung reformiert. Pflegebedürftige erhalten seit 2015 bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte werden entlastet, Demenzkranke besser unterstützt. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden rund eine halbe Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

Bessere Gesundheitsversorgung

Um jedem das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in seiner Nähe zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen durchgesetzt. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel wird die flächendeckende Präsenz von Ärzten im ländlichen Raum verbessert. Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzt-termin warten müssen. Die Krankenhausreform verbessert die Pflegesituation im stationären Bereich. Die Krankenhäuser erhalten 660 Millionen Euro mehr für Pflegepersonal.

Mehr Geld für Bildung

Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das die Bildungspolitik hemmende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz haben wir gelockert.

Kommunen entlastet

Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.

Flüchtlingspolitik

Zur Bewältigung der Flüchtlingslage haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kom-munen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.

Haushalte ohne neue Schulden

Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschul-dung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern auch Gestalten.

Hier lässt sich die komplette Broschüre herunterladen.

(Quelle: www.spdfraktion.de)

Bundesmittel für Flüchtlinge an Kommunen

Mit dem kürzlich beschlossenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag ein klares Bekenntnis zur finanziellen Lastenteilung zwischen Bund, Länder und Kommunen beschlossen. hampel mdb (2)Ab dem 01. Januar 2016 wird der Bund einen Teil der Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlingen tragen. Konkret heißt dies, dass monatlich 670,- Euro pro Person für den Zeitraum der Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt werden.

Zudem werden die Länder für das Jahr 2016 eine Abschlagszahlung von 2,68 Mrd. Euro erhalten, Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung. Über die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer wird den Ländern das Geld zur Verfügung gestellt und monatsweise jeweils zum 15. des Monats überwiesen.

Die Summe der Gelder, die an die Kommunen weitergegeben wird und wieviel Mittel hinzugesteuert werden, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Jedoch gibt es eine Zusage der Bundesländer, dass der Kostenträger Kommune durch entsprechende Weitergabe entlastet wird. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung durch die Koalitionsfraktionen im Nachtragshaushalt 2015 dazu verpflichtet, dem Bundestag jeweils zum 31. Mai Bericht zu erstatten, wie die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen weitergegeben haben.

„Wer den Nächsten nicht findet, verliert sich selbst“

Lieber Bürgerinnen und Bürger, 

Liebe Freunde,

Ulrich_Weihnachten_151220schon wieder scheint ein Jahr vorbeigerast, denn schon wieder steht Weihnachten vor der Türe. Die Zeit lässt sich nicht anhalten, doch bietet sich die Weihnachtszeit dazu an, einmal innezuhalten, einmal den Stress des Alltags wenigstens vorübergehend zu vergessen, damit wir uns auf das besinnen, was nun einmal das eigentlich Wichtige ist.

Wer den Nächsten nicht findet, verliert sich selbst“, sagte einmal der katholische Theologe Karl Rahner. Ich denke, dieser Satz fasst durchaus treffend zusammen, worum es geht: Nicht unbedingt immer nur der eigene Stolz, das eigene Ego darf im Vordergrund stehen. Es geht um den Menschen, der unserer Hilfe bedarf, der uns nötig hat. Ich möchte darum die Gelegenheit nutzen, dir einmal ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit zu danken.

Nach den Anstrengungen des zurückliegenden Jahres bitte ich dich, die Einladung der Weihnachtszeit anzunehmen und innezuhalten. Du hast dir eine Auszeit redlich verdient. Wir alle sollten uns in diesen Wochen besinnen auf das, was nun einmal am Wichtigsten für uns ist und was trotzdem so oft hinten anstehen muss: Die Familie.

Ich wünsche dir daher ein besinnliches Fest im Kreise deiner Lieben und ein gutes, vor allem gesundes Jahr 2016.

Mit einem festlichen Glückauf

Euer Ulrich Hampel

Erklärung zum Gesetzentwurf und Bericht des Einsatz bewaffneter Deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS

Mit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. UH_SPD_FraktionDie syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.

Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Insbesondere die Resolution 2249, die nach den „Anschlägen von Paris“ verfasst wurde, fordert die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln auf.

Wir sind überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) haben wir uns mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg. Besonders anzumerken ist, dass sich bei diesem Prozess absolute Gegner an einen Tisch gesetzt haben – eben wie zum Beispiel Saudi Arabien und Iran, USA und Russland.

Wir unterstützen den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.

Genau dieses Vorgehen unterscheidet sich von der Vorgehensweise im Irak und in Afghanistan. Hier wird über den Tag hinaus nach einer Zukunft für Syrien gesucht, die mehrheitlich von den Kräften im Land getragen werden kann. Jetzt nicht einzugreifen, hieße, Syrien komplett dem IS zu überlassen. Somit würde den Menschen im Land jede Möglichkeit genommen werden, in ihrer Heimat zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren – sie werden dauerhaft zu Flüchtlingen.

Eine Verfestigung des IS im Irak und Syrien würde eine Ausbreitung des IS in Nachbarstaaten zur Folge haben. Dies ist eine erklärte Strategie des IS. Insofern geht es nicht allein um die Bekämpfung des IS in Syrien und im Irak, sondern gleichzeitig auch um den Schutz anderer Staaten im Nahen Osten.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.

Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Ganz besonders richtete sich der Anschlag auf das Fußballspiel auch gegen uns. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert. Diese Solidarität gilt für mich im Übrigen auch für die Verteilung der Flüchtlinge in Europa

Trotz großer Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess mich dazu entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Diese Zustimmung fällt mir nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.

Wir unterstützen die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration, insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.

An dieser Stelle möchte ich eindringlich daran erinnern, was der IS seit geraumer Zeit in Syrien treibt: Versklavung von Frauen für die Krieger des IS; Verfolgung und Ermordung von Männern, die sich dem IS verweigern; Entführung von Kindern, um sie zu Kriegern auszubilden; systematische Landnahme; Abschlachtung ganzer Dörfer – selbst in der UN-Versammlung ist das Wort Genozid gefallen. Es ist traurig, dass vor allem aufgrund des russischen Widerstandes kein robustes UN-Mandat zum Einsatz in Syrien erreicht werden konnte.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden – allein eine militärische Lösung kann es ebenso wenig richten, wie nur auf humanitäre Maßnahmen zu setzen. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken. Dazu gehört aber auch ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir setzen uns in Berlin schon seit Langem für die Bekämpfung von Fluchtursachen durch die Stärkung wirtschaftlicher Beziehungen ein. Meiner Meinung nach kann ein militärischer Einsatz in Syrien und auch die immensen humanitären Anstrengungen zur Stabilisierung der Region nur dauerhaft wirken, wenn auch die Zivilgesellschaften durch eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung an dieser großen Aufgabe mitwirken. Damit dies gelingt, gilt es, Handelshemmnisse weitestgehend abzubauen, Bildung und Forschung zu stärken, Tourismus zu fördern und aktiv unternehmerisches Engagement in den arabischen sowie afrikanischen Ländern zu unterstützen.

Sehr zu begrüßen ist der auf dem Valletta-Gipfel verabschiedete Aktionsplan, dessen erste Priorität die Bekämpfung von Fluchtursachen durch Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in Herkunftsländern ist. Da sich deutsche Unternehmen zurzeit bspw. kaum in Syrien niederlassen werden, müssen wir Länder, die in Krisenregionen als Stabilitätsfaktoren anzusehen sind, bsp. Jordanien oder Tunesien, dringend in den Fokus nehmen und zu ihrer Stabilisierung beitragen.

Fluchtursachen bekämpfen bedeutet vielfältige, aufeinander abgestimmte Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen. Die langfristige Stärkung wirtschaftlicher Beziehungen kann dabei Multiplikatoren-Effekte schaffen, die aber auch kurzfristig helfen können, Stabilität und Struktur wiederherzustellen. Vor allem aber zeigen sie für die Menschen in den betroffenen Regionen Perspektiven auf. Nur dann werden sie dort bleiben bzw. zurückkehren wollen. Daran arbeiten wir.

Nach intensiver Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.

Ulrich Hampel, MdB                                                                                 Berlin, 04.12.2015

(Erklärung nach §31 GO des Abgeordneten Ulrich Hampel zur Abstimmung über das von der Bundesregierung zur konstitutiven Beschlussfassung vorgelegte Mandat zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.“)

Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge gestartet

Der Bund wird im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze finanzieren. Bereits seit dem 24.11.2015 können Wohlfahrtsverbände und Kommunen die neuen Einsatzplätze im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder bei den BFD-Zentralstellen anmelden.

Ulrich_Hampel_Bundesfreiwilligendienst_fuer_Fluechtlinge„Es ist vor allem Bundesfamilienministerin Schwesig zu verdanken, dass schon ab Anfang Dezember 2015 die ersten Bundesfreiwilligendienstleistenden in den Einsatzstellen begrüßt werden können“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Die neuen Plätze sollen nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt werden. Dabei soll zudem berücksichtigt werden, wie sich die tatsächliche Verteilung der Flüchtlinge darstellt.

Mit dem BFD mit Flüchtlingsbezug werde das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen unterstützt. Von der speziellen pädagogischen Begleitung, bspw. Sprachkursen, könne diese Gruppe der Freiwilligen besonders profitieren. Für Ulrich Hampel steht fest: „Die Öffnung des BFD mit Flüchtlingsbezug für Flüchtlinge leistet einen wichtigen Beitrag für ein gelingendes Zusammenleben, Integration und Akzeptanz.“

Nicht zuletzt würden durch die 10.000 neuen BFD-Plätze die zivilgesellschaftlichen Strukturen vor Ort gestärkt. „Den ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern, die tagtäglich in den Erstaufnahmestellen, bei Behördengängen, in Kleiderkammern oder in ehrenamtlichen Deutschkursen großartige Arbeit leisten, können wir im Rahmen des neuen BFD Hilfe und Unterstützung zukommen lassen“, so Ulrich Hampel.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug sind hier zu finden.

Haushalt 2016 – Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Im parlamentarischen Verfahren haben wir mehr als 70 Änderungen vorgenommen. Für das kommende Jahr sind im Einzelplan 09 damit jetzt Ausgaben von insgesamt 7,622 Mrd. Euro geplant; 94,8 Mio. Euro mehr als ursprünglich im Haushaltsentwurf vorgesehen.

Ulrich_Hampel_Wirtschaft_und_Energie_1509Die finanziell umfangreichste Änderung gab es beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das 2016 aufgrund von Ausgabeverschiebungen zusätzlich 40,25 Mio. Euro zur Abwicklung von Altverpflichtungen zur Verfügung stehen (Neuzusagen ab 2012 werden im Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert).

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und des Effizienzpakets sind über den gesamten Einzelplan 24 Mio. Euro veranschlagt. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkostenmittel für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie um zentral veranschlagte Mittel u.a. für Gerichtskosten, Sachverständige oder Konferenzen.

Für die Einrichtung von fünf weiteren Kompetenzzentren im Rahmen der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ werden zusätzlich 11 Mio. Euro bereitgestellt.

Außerdem gibt es bei der „Initiative Industrie 4.0“ zusätzlich 1 Mio. Euro, um die Entwicklung von international anerkannten Normen und Standards in diesem Bereich stärker voranzutreiben.

In Umsetzung des Kabinettbeschlusses zum Wagniskapital vom 16. September 2015 wurde das Zuschussvolumen für Wagniskapitalinvestitionen im Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ im Jahr 2016 um 50 Prozent von 20 auf 30 Mio. Euro erhöht.

Zur Stärkung der maritimen Wirtschaft haben wir die Mittel für den innovativen Schiffbau um 10 Mio. Euro erhöht und gleichzeitig den Kofinanzierungsanteil der Länder in diesem Programm von 50 Prozent auf ein Drittel abgesenkt.

Im Titel „Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“ wurden 7 Mio. Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel sollen für „Willkommenslotsen“ sowie die Stärkung des betrieblichen Engagements für Flüchtlinge in Deutschland verwendet werden.

Für die geplante Abschlussprüferaufsichtsstelle sind im Einzelplan Ausgaben in Höhe von 7,65 Mio. Euro vorgesehen. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkostenmittel für das BAFA.

Wir haben den Titelansatz bei der Industrieforschung für Unternehmen um 1,874 Mio. Euro angehoben. Damit kann die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) und die F&E-Förderung (Forschung & Entwicklung) in Ostdeutschland (INNOKOM-Ost) auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Ebenso wurde der Titelansatz beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) um rd. 5 Mio. Euro auf das Niveau des laufenden Haushaltsjahres angehoben.

Die Mittel im Titel „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ werden um rd. 1 Mio. auf 250 Mio. Euro erhöht. Dieser Mittelaufwuchs kommt dem Marktanreizprogramm (MAP) zugute und soll für einen stärkeren Ausbau von erneuerbarer Wärme- und Kältetechnologien verwendet werden.

Bei den Bautiteln der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) wurden Haushaltsvermerke ausgebracht, die eine schnellere Abwicklung von Bauplanungsverfahren insbesondere bei den hochkomplexen wissenschaftlich-technischen Infrastrukturen dieser beiden nachgeordneten Behörden ermöglichen sollen.

Jetzt das Schweigen brechen!

Heute ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Jede dritte Frau ist von Gewalt betroffen und diese findet in der Mitte unserer Gesellschaft statt.

„Jetzt das Schweigen brechen!“. Denn noch heute zählt Frauengewalt zum Tabuthema. Zum Schweigen brechen gehört auch auf das Hilfetelefon für Frauen aufmerksam zu machen, das jeden Tag rund um die Uhr erreichbar ist. Die Nummer lautet: 08000 116 016 oder unter www.hilfetelefon.de lassen sich weitergehende Informationen finden.

Macht mit und beteiligt Euch an der Mitmachaktion des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ und postet ein Foto mit dem Hashtag ‪#‎schweigenbrechen‬.

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„Starkmachen für Kinderrechte“

„Starkmachen für Kinderrechte“

Vor über 25 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Verbreitung des Wissen der niedergeschriebenen grundlegenden Rechte ist auch heute noch aktuell. „Daher mache ich sehr gerne auf die dazugehörige Kampagne „Starkmachen für Kinderrechte“ aufmerksam“, so Ulrich Hampel. Die Kampagne wurde am Mittwoch durch Bundesministerin Manuela Schwesig mit prominenter Unterstützung von Schauspielerin Karoline Herfurth, der Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes, dem Basketballprofi Dirk Nowitzki und den Schauspielern Hans-Werner Meyer und Matthias Schweighöfer sowie Kindern zweier Berliner Kinderrechteschulen vorgestellt. „Wir alle müssen uns stark machen für Kinderrechte, sie bilden die Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagte Manuela Schwesig. „Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Kinderrechte. Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, haben Rechte! Und sie haben die gleichen Rechte. Mir ist wichtig, dass jedes Kind, aber auch jeder Erwachsene diese grundlegenden Rechte unserer Kinder kennt“, erklärte Manuela Schwesig weiter.

Kennen Sie übrigens schon das „Kinder-Ministerium“? Dort werden die angesprochenen Sachverhalte kindgerecht aufgearbeitet. Schauen Sie mal rein! Hier gelangen Sie zum „Kinder-Ministerium“.

Direkt zur Kampagnen-Seite „Starkmachen für Kinderrechte“.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

„Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“

Heute startet das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ – Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

UH_Bauen_140707_HPAb sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.

„Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördert die Bundesregierung ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit trägt sie dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren und die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.