Mit dem kürzlich beschlossenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag ein klares Bekenntnis zur finanziellen Lastenteilung zwischen Bund, Länder und Kommunen beschlossen. Ab dem 01. Januar 2016 wird der Bund einen Teil der Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlingen tragen. Konkret heißt dies, dass monatlich 670,- Euro pro Person für den Zeitraum der Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt werden.
Zudem werden die Länder für das Jahr 2016 eine Abschlagszahlung von 2,68 Mrd. Euro erhalten, Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung. Über die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer wird den Ländern das Geld zur Verfügung gestellt und monatsweise jeweils zum 15. des Monats überwiesen.
Die Summe der Gelder, die an die Kommunen weitergegeben wird und wieviel Mittel hinzugesteuert werden, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Jedoch gibt es eine Zusage der Bundesländer, dass der Kostenträger Kommune durch entsprechende Weitergabe entlastet wird. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung durch die Koalitionsfraktionen im Nachtragshaushalt 2015 dazu verpflichtet, dem Bundestag jeweils zum 31. Mai Bericht zu erstatten, wie die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen weitergegeben haben.