„Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“

Heute startet das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ – Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

UH_Bauen_140707_HPAb sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.

„Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördert die Bundesregierung ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit trägt sie dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren und die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.

50 Millionen Euro für den altersgerechten Umbau von Wohnraum

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern Abend wichtige Signale in der Wohnungsbaupolitik gesetzt.UH_Bauen_140707_HP Neben der Aufstockung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung um 500 Millionen Euro jährlich wird das Zuschussprogramm für den altersgerechten Umbau erneut aufgestockt. Im Jahr 2016 stehen 50 Millionen Euro für alters- und behindertengerechte Bau- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wurde 2014 auf Drängen der SPD neu aufgelegt. Ziel des Programms ist, Anreize für einen frühzeitigen Umbau zu setzen, um älteren oder in der Mobilität eingeschränkten Menschen einen möglichst langen und selbstbestimmten Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter erhalten auf Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionszuschüsse, beispielsweise für den Einbau von Rampen, ebenerdiger Duschen, der Verbreiterung von Türen oder den Schwellenabbau.

Dass der Handlungsbedarf in diesem Bereich enorm ist, zeigt die starke Nachfrage nach dem Programm: Während im Jahr 2011 im Schnitt noch 20 Anträge pro Tag für die Zuschussförderung eingingen, sind es jetzt 80 Anträge täglich, also vier Mal so viele. Bislang waren im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 27 Millionen Euro für das Programm vorgesehen. Ich bin froh, dass wir weitere 23 Millionen Euro mobilisieren und den altersgerechten Umbau damit noch stärker fördern können.

Die demografische Entwicklung stellt uns vor große Herausforderungen. Im Jahr 2050 wird jede/r Siebte über 80 Jahre alt sein – dabei sind derzeit nur ein bis zwei Prozent des gesamten Wohnungsbestands altersgerecht. Alleine bis 2030 werden daher zusätzlich rund 2,9 Millionen barrierearme Wohnungen benötigt“, so Ulrich Hampel.