SPD-Bundestagsfraktion fordert Abzug der Bundeswehr aus dem türkischen Incirlik

In unserer heutigen Fraktionssitzung haben wir einen Beschluss gefasst, in dem wir den Abzug der Bundeswehr aus dem türkischen Incirlik fordern. Die Türkei hatte Bundestagsabgeordneten wiederholt die Reise zu den dort stationierten Bundeswehrsoldaten verweigert. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir nicht akzeptieren können. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) muss jetzt schnell Klarheit über den zukünftigen Stationierungsort der Bundeswehr schaffen, damit der Abzug so schnell wie möglich erfolgen kann.

Ulrich_Hampel_Forderung_Abzug_Truppen_Incirlik

Austausch mit dem Sportreferat der Bundeswehr aus Bonn

Gerade hatte ich Vertreter des Sportreferates der Bundeswehr aus Bonn bei mir im Büro zu Gast. Im Rahmen einer interessanten Diskussionsrunde tauschten wir uns über den Spitzen- und Breitensport innerhalb der Bundeswehr aus. Die Gruppe berichtete über den aktuellen Vorbereitungsstand hinsichtlich der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro, an denen auch viele der insgesamt 744 Spitzensportler der Bundeswehr teilnehmen werden. Weiterhin unterhielten wir uns über das Thema körperliche Fitness bei der Bundeswehr. Als stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss liegen mir die Themen Spitzen- und Breitensport innerhalb der Bundeswehr sehr am Herzen. Ich bin den Teilnehmern der Gruppe für den heutigen Informationsaustausch daher sehr dankbar. Für den weiteren Verlauf ihrer Bildungsreise wünsche ich der Gruppe alles Gute.

Ulrich_Hampel_Sportreferat_Bundeswehr_Bonn_160621

Erklärung zum Gesetzentwurf und Bericht des Einsatz bewaffneter Deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS

Mit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. UH_SPD_FraktionDie syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.

Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Insbesondere die Resolution 2249, die nach den „Anschlägen von Paris“ verfasst wurde, fordert die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln auf.

Wir sind überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) haben wir uns mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg. Besonders anzumerken ist, dass sich bei diesem Prozess absolute Gegner an einen Tisch gesetzt haben – eben wie zum Beispiel Saudi Arabien und Iran, USA und Russland.

Wir unterstützen den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.

Genau dieses Vorgehen unterscheidet sich von der Vorgehensweise im Irak und in Afghanistan. Hier wird über den Tag hinaus nach einer Zukunft für Syrien gesucht, die mehrheitlich von den Kräften im Land getragen werden kann. Jetzt nicht einzugreifen, hieße, Syrien komplett dem IS zu überlassen. Somit würde den Menschen im Land jede Möglichkeit genommen werden, in ihrer Heimat zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren – sie werden dauerhaft zu Flüchtlingen.

Eine Verfestigung des IS im Irak und Syrien würde eine Ausbreitung des IS in Nachbarstaaten zur Folge haben. Dies ist eine erklärte Strategie des IS. Insofern geht es nicht allein um die Bekämpfung des IS in Syrien und im Irak, sondern gleichzeitig auch um den Schutz anderer Staaten im Nahen Osten.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.

Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Ganz besonders richtete sich der Anschlag auf das Fußballspiel auch gegen uns. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert. Diese Solidarität gilt für mich im Übrigen auch für die Verteilung der Flüchtlinge in Europa

Trotz großer Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess mich dazu entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Diese Zustimmung fällt mir nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.

Wir unterstützen die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration, insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.

An dieser Stelle möchte ich eindringlich daran erinnern, was der IS seit geraumer Zeit in Syrien treibt: Versklavung von Frauen für die Krieger des IS; Verfolgung und Ermordung von Männern, die sich dem IS verweigern; Entführung von Kindern, um sie zu Kriegern auszubilden; systematische Landnahme; Abschlachtung ganzer Dörfer – selbst in der UN-Versammlung ist das Wort Genozid gefallen. Es ist traurig, dass vor allem aufgrund des russischen Widerstandes kein robustes UN-Mandat zum Einsatz in Syrien erreicht werden konnte.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden – allein eine militärische Lösung kann es ebenso wenig richten, wie nur auf humanitäre Maßnahmen zu setzen. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken. Dazu gehört aber auch ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir setzen uns in Berlin schon seit Langem für die Bekämpfung von Fluchtursachen durch die Stärkung wirtschaftlicher Beziehungen ein. Meiner Meinung nach kann ein militärischer Einsatz in Syrien und auch die immensen humanitären Anstrengungen zur Stabilisierung der Region nur dauerhaft wirken, wenn auch die Zivilgesellschaften durch eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung an dieser großen Aufgabe mitwirken. Damit dies gelingt, gilt es, Handelshemmnisse weitestgehend abzubauen, Bildung und Forschung zu stärken, Tourismus zu fördern und aktiv unternehmerisches Engagement in den arabischen sowie afrikanischen Ländern zu unterstützen.

Sehr zu begrüßen ist der auf dem Valletta-Gipfel verabschiedete Aktionsplan, dessen erste Priorität die Bekämpfung von Fluchtursachen durch Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in Herkunftsländern ist. Da sich deutsche Unternehmen zurzeit bspw. kaum in Syrien niederlassen werden, müssen wir Länder, die in Krisenregionen als Stabilitätsfaktoren anzusehen sind, bsp. Jordanien oder Tunesien, dringend in den Fokus nehmen und zu ihrer Stabilisierung beitragen.

Fluchtursachen bekämpfen bedeutet vielfältige, aufeinander abgestimmte Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen. Die langfristige Stärkung wirtschaftlicher Beziehungen kann dabei Multiplikatoren-Effekte schaffen, die aber auch kurzfristig helfen können, Stabilität und Struktur wiederherzustellen. Vor allem aber zeigen sie für die Menschen in den betroffenen Regionen Perspektiven auf. Nur dann werden sie dort bleiben bzw. zurückkehren wollen. Daran arbeiten wir.

Nach intensiver Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.

Ulrich Hampel, MdB                                                                                 Berlin, 04.12.2015

(Erklärung nach §31 GO des Abgeordneten Ulrich Hampel zur Abstimmung über das von der Bundesregierung zur konstitutiven Beschlussfassung vorgelegte Mandat zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.“)