Der Kreis Coesfeld – Städte und Gemeinden erhalten zusätzlich 5,484 Mio. vom Bund

Der Kreis Coesfeld  – Städte und Gemeinden erhalten zusätzlich 5,484 Mio. vom Bund

UH_140428In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen frei gemacht. Zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarde Euro für dieses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat nun eine erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt. Demnach erhält der Kreis Coesfeld ergänzend zu der bereits bekannten Entlastung von 1,484 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 4 Mio. Euro für das Jahr 2017. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen in den Jahren 2015 bis 2017 also voraussichtlich auf 5,484 Mio. Euro.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel  erklärt hierzu: „Dies sind gute Nachrichten für den Kreis Coesfeld und deren  Städte und Gemeinden. Die SPD setzt sich beharrlich für die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation ein und hat hier wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen. “Er betont weiter, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wurden, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsströme sowie das jüngst vereinbarte Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro, das besonders finanzschwachen Kommunen zugutekommt. „Die SPD steht für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die jetzt beschlossenen finanziellen Entlastungen, die den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld  ganz konkret helfen werden, sind ein weiterer Beweis für die Verlässlichkeit unserer Vorhaben“, so Ulrich Hampel.

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Grund zum Feiern – Quote ist Gesetz!

Grund zum Feiern am Internationalen Frauentag: die Quote ist Gesetz!

Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte seiner Art, der ohne eine gesetzliche Quote fürUH_Anke_Pohlschmidt Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Frauenministerin Manuela Schwesig wurde am vergangenen Freitag im Parlament verabschiedet. Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundegleichstellungsgesetz modernisiert“, so Ulrich Hampel.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz am 06.03.2015 im Bundestag verabschiedet. „Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz – ein historischer Schritt, der auch in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Kreis Coesfeld  gewürdigt wird,“ so Anke Pohlschmidt, Vorsitzende der  Arbeitsgemeinschaft.

„Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, betont Ulrich Hampel weiter. „Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht“, darin sind sich die AsF-Vorsitzende Anke Pohlschmidt und der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel einig.

Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund

Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund – Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus

Die Koalitionsparteien haben sich auf die Verteilung ihres Zehn-Milliarden-Investitionsprogramms und weitere UH_140428finanzielle Entlastungen der Kommunen geeinigt. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel: „Die SPD hat sich wieder mal als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden erwiesen. Während die Union die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Entlastung der Kommunen am liebsten weit in die Zukunft verschoben hätte, hält die SPD-Bundestagsfraktion an ihrer zentralen Forderung nach einer wirksamen Entlastung noch in dieser Legislaturperiode fest.“

Für 2015 und 2016 hatte die SPD bereits im vergangenen Jahr eine kommunale Entlastung von jeweils einer Milliarde Euro durchgesetzt. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU haben sich nun mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung um 1,5 Milliarden für 2017 geeinigt. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. Unter dem Strich erhalten die Kommunen damit in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro mehr vom Bund. Hampel: „Die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen ist unbedingt zu bewahren. Ich freue mich, dass die angekündigten weiteren finanziellen Entlastungen nun Gestalt annehmen. Dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen werden nicht mehr auf die lange Bank geschoben.“

Hampel schließt weitere Finanzhilfen des Bundes nicht aus. Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. „Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind ein erster, wichtiger Schritt. Ich beobachte aber mit Sorge, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung Aufgaben übernehmen, für die sie weder verantwortlich noch ausgestattet sind. Daher setze ich mich für die vollständige Übernahme der Unterbringungs- und Betreuungskosten von Flüchtlingen durch den Bund ein“, so Hampel.

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Koalitionsausschuss einigt sich bei der Mietpreisbremse

Der Koalitionsausschuss hat sich geeinigt und der Bundestag kann die Mietpreisbremse zügig abschließend beraten. Wir als SPD-Bundestagsfraktion können ein UH_Bauen_140707_HPweiteren Punkt unsere Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Vor allem in Großstädten und Ballungszentren werden nun die Mieter vor überzogene Mieterhöhungen geschützt.

„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. „400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei der Wiedervermietung entlastet. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet“, so Baupolitiker Hampel.

„Vermieter dürfen künftig auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, erklärt Hampel. Jetzt sind die Länder gefragt zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann.
Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. „Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche“, so Ulrich Hampel.

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Newsletter 02-2015

UH_Newsletter_KalenderMein aktueller Newsletter 02-2015 von der zurückliegenden Berliner-Woche ist da!

Hier geht’s zum neuen Newsletter und hier können Sie sich den Newsletter als Audiodatei vorlesen lassen. Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen viel Spaß und Ihnen für das Wochenende alles Gute.

 

SPD-Bundestagsfraktion lobt Otto-Wels-Preis zum Thema Israel aus

Vor 50 Jahren haben UH_OttoWelsPreis2015Deutschland und Israel offiziell diplomatische Beziehungen aufgenommen. Aus diesem Anlass hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Kreativwettbewerb für Jugendliche ausgeschrieben. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise und eine Einladung nach Berlin, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel mitteilt.

„Fünf Jahrzehnte diplomatische Beziehungen zwischen Israel und Deutschland beschreiben eine Geschichte von Trauer und Schuld, aber auch von Versöhnung, Freundschaft und wachsendem Vertrauen,“ so Hampel. Es gelte, im Wissen um die Vergangenheit die gemeinsame Zukunft beider Länder zu gestalten.

Der jungen Generation komme dabei eine besondere Bedeutung zu, ist Hampel überzeugt – einer Generation, die die Zeit des Nationalsozialismus und der Shoa selbst nicht erlebt habe. Mit dem Wettbewerb zum Otto-Wels-Preis für Demokratie 2015 möchte die SPD-Bundestagsfraktion einen Beitrag dazu leisten, das historische Bewusstsein dieser Generation zu schärfen und das Fundament für eine gute Zukunft der israelisch-deutschen Beziehungen weiter zu festigen. „Freundschaft und Verantwortung“ sind deshalb die Themen des diesjährigen Otto-Wels-Preises für Demokratie.

Beteiligen können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Drei Wettbewerbsaufgaben stehen zur Auswahl. Die Jugendlichen können beispielsweise eine Rede verfassen oder eine Demokratie-Kampagne gestalten. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von maximal drei Teilnehmern.

„Die Gewinnerinnen und Gewinner laden wir im Mai zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Hampel an. Für die drei besten Arbeiten winken attraktive Preise.

Ausschreibung und Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 18. März 2015.

Hier steht die Wettbewerbsausschreibung und hier das Formular für die Bewerbung zum Download bereit.

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(Fotoausschnitt Otto Wels: ADSD/FES via www.spdfraktion.de)

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch Folie3überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit (sehen Sie dazu: http://www.spiegel.de/ thema/schwarzarbeit/) betroffene Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Hampel.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt Hampel. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Hampel.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.

„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Hampel.

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Ulrich Hampel SPD trifft sich mit der IGGG Nordwalde

Das Thema Fracking bewegt viele Menschen, besonders aber die Menschen in Nordwalde, da es hier einen potenziellen Förder-Standort gibt. Darum kamen jetzt die IGGG, Interessengemeinschaft gegen Gasbohren, Markus Knäpper UH_IGGG_Nordwalde_150127_hpund Susanne Grüneberg-Beckmann mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Hampel zu einem ausführlichen Gespräch zusammen. An dem Gespräch nahmen auch die SPD-Ortsvereinsvorsitzende Annette Bösert, der 2. stellvertretender Bürgermeister Ewald Pölking und die Kreistagsabgeordnete  Anneli Hegerfeld-Reckert  teil.

IGGG, SPD und Ulrich Hampel besichtigten gemeinsamen den möglichen Förder-Standort, dabei stellt der Abgeordnete klar:  „Ich nehme die Sorgen sehr ernst, Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang haben. Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.“

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Neue Ausgabe 1/2015 der „GUTE ARBEIT“ erschienen.

guar_01_2015_1Die neue Ausgabe der „GUTE ARBEIT“ – der Arbeitnehmerzeitung der SPD-Bundestagsfraktion – ist druckfrisch zum Wochenende herausgekommen.

Das Thema der aktuellen Ausgabe ist unser erreichter Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, dem Mindestlohn. Dazu werden verschiedenste Facetten beleuchtet und Stimmen eingefangen. Also reinschauen lohnt sich!

Hier gelangen Sie zur aktuellen Ausgabe.

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Der MINDESTLOHN ist da.

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