Studium und bezahlbares Wohnen

Immer wieder bekomme ich Zuschriften zu bezahlbarem Wohnraum im Allgemeinen aber auch für Studierende im Speziellen. Einige Gedanken habe ich dazu im Folgenden zusammen geschrieben.

UlrichHampel_Spree2Das Thema des bezahlbaren Wohnraums ist für uns als SPD eines der Kernthemen, die wir bereits im letzten Bundestagswahlkampf thematisiert haben. Aufbauend von unseren Forderungen im Wahlkampf bin ich froh, dass wir dahingehend einige wichtige Projekte auf den Weg bringen konnten. Projekte, die gerade Studierenden und Menschen mit geringem Einkommen – in Ballungsräumen mit einem hohen Wohnungsdruck – helfen. Kurz möchte ich Dir einige mir wichtige Punkte aufzählen.

Als wichtiges Projekt zur Eindämmung von ausufernden Mietpreiserhöhungen konnten wir die Mietpreisbremse beschließen. Darüber hinaus profitieren gerade auch Studierende, welche über wenig finanzielle Rücklagen verfügen, von der Einführung des Bestellerprinzips im Marklerrecht. Denn die Kosten beim Umzug in den Studienort sind bereits oftmals hoch und die Kosten des Marklers sind neben der üblichen Zahlung einer Kaution eine weitere nicht unerhebliche Belastung und Hürde beim Start ins Studium. Daher ist es gut und wichtig, dass gilt: „Wer bestellt, der bezahlt“.

Neben diesen Maßnahmen, die die Fokussierung der Kosten im Bestand und der Kosten bei der Wohnungssuche und Wohnungsanmietung haben, ist der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum von herausgehobener Bedeutung. Daher begrüße ich das von Ministerin Barbara Hendricks gestartete „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, das 350.000 neue Wohnungen pro Jahr vorsieht. Dazu haben wir als SPD-Bundestagsfraktion eine Mittelaufstockung von 2 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2019 durchsetzen können. Im Übrigen zeigt die NRW-Landesregierung, dass bei wachsender Studiennachfrage auch die Wohnungsangebote für Studierende gesteigert werden müssen. Mit einem eigenen Programm reagiert NRW mit einer Verdoppelung des Fördervolumens auf 50 Millionen Euro jährlich zur gezielten Förderung von studentischem, bezahlbarem Wohnraum.

Darüber hinaus haben wir mit der Reform des Wohngeldrechts die Anpassung des Wohngeldes an die gestiegenen Einkommen und höheren Warmmieten geschafft, von der rund 870.000 Haushalte profitieren – gerade auch in Universitätsstädten.

Zur Einnahme-Seite von Studierenden möchte ich auch noch zwei Punkte erwähnen. Im Koalitionsvertrag konnten wir uns als SPD in der vorherigen Verhandlungsrunden zum BAföG nicht direkt durchsetzen. Umso mehr bin ich froh, dass wir uns trotzdem auf viele Verbesserungen mit der Union noch verständigen konnten. Dazu gehören die spürbare Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge, eine Erhöhung des Wohnkostenzuschlags sowie strukturelle Änderungen z.B. in Bezug auf das Bachelor- und Mastersystem. Diese Änderungen werden im kommenden Wintersemester 2016/2017 kommen. Im Zuge der Reform, die wir als SPD durchgedrückt haben, werden rund 825 Mio. Euro mehr für das BAföG aufgewendet. Zudem werden durch die Änderungen ca. 110.000 Studierende mehr förderberechtigt sein. Für uns als Sozialdemokraten ist die Schaffung von Chancengleichheit im Bildungssystem von herausragender Bedeutung. Dazu zählt die Abschaffung der Studiengebühren aber auch die finanzielle Möglichkeit junger Menschen zum Zugang universitärer Bildung.

In diesem Zuge möchte ich auch für die Stipendienprogramme werben, wie z.B. der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Hans-Böckler-Stiftung. Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger scheuen sich dort auf ein Stipendium zu bewerben. Doch eine Bewerbung lohnt und die Öffentlichkeit für diese sollte erhöht werden.

Zusammenfassend habe ich – hoffentlich – einige Punkte darlegen können, die wir bereits umgesetzt haben. Die „soziale Stadt“ war, ist und bleibt, ebenso wie die Chancengleichheit, Kernanliegen der Sozialdemokratie. Daher kann ich versprechen, dass wir als SPD uns nicht auf dem Erreichten ausruhen werden, sondern diesen Weg konsequent weiter gehen werden.

Weitergehende Informationen:

Gesagt – Getan – Gerecht – Mietpreisbremse

Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in MietpreisbremseDeutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. 400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei der Wiedervermietung entlastet. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet.

Vermieter dürfen künftig auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Jetzt sind die Länder gefragt zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann.

Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.

Von dieser Entlastung werden auch die Wohnungssuchenden in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt profitieren. Es ist gut, dass wir jetzt eine Mietpreisbremse haben: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Koalitionsausschuss einigt sich bei der Mietpreisbremse

Der Koalitionsausschuss hat sich geeinigt und der Bundestag kann die Mietpreisbremse zügig abschließend beraten. Wir als SPD-Bundestagsfraktion können ein UH_Bauen_140707_HPweiteren Punkt unsere Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Vor allem in Großstädten und Ballungszentren werden nun die Mieter vor überzogene Mieterhöhungen geschützt.

„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. „400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei der Wiedervermietung entlastet. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet“, so Baupolitiker Hampel.

„Vermieter dürfen künftig auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, erklärt Hampel. Jetzt sind die Länder gefragt zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann.
Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. „Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche“, so Ulrich Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören: