Newsletter 12-2014

Es ist Sitzungswoche in Berlin. Und wie Sie es von mir gewohnt sind, erscheint Freitags – amUH_Newsletter 12-2014_1 Ende meiner Berliner Woche – der aktuelle Newsletter mit den Themen, die mich besonders beschäftigt haben, mit inhaltsvollen Treffen und Begegnungen, die ich schätze. In dieser Woche erstrecken sich die Themen über die friedliche Revolution in der DDR vor 25 Jahren, die Situation der Flüchtlinge (in Deutschland), Gute Arbeit Weltweit und schnelles Internet für alle. Darüber hinaus habe ich mich sehr über den Besuch meiner zwei Besuchergruppen gefreut. Auch dieses Mal hat sich mein Team und ich es uns nicht nehmen lassen die Gruppen am Bahnhof zu begrüßen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende. Hier gelangen Sie zu meinem Newsletter bzw. hier zur Übersicht aller Newsletter mit der Audioversion.

Ulrich Hampel trifft das Technische Hilfswerk in Berlin

„MdB und THW“ treffen sich im Bundestag. Ich habe mich sehr gefreut den Münsterländer Geschäftsführer des Technischen Hilfswerkes Josef Frieling getroffen und einen Einblick in die wichtige Arbeit des THW’s bekommen zuhaben. Nähere Infos zum THW lassen sich unter http://www.thw.de/DE/THW/thw_node.html finden.

In den kommenden Monaten werde ich die Standorte im Wahlkreis besuchen und mich über die Arbeit vor Ort informieren.

Die Besonderheit derer Struktur ist, dass 99 Prozent der THW-Angehörigen ehrenamtlich im THW arbeiten.

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Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Wohngeldreform bringt eine Verbesserung für eine Million Haushalte

Ich begrüße die Ankündigung der Bundeministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara HendricksUH_Dialog_1 im Zuge der Wohngeldreform den Zuschuss für Heizkosten wieder einzuführen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit niedrigen Einkommen in Zeiten steigender Kosten zu entlasten. Konkret verbessert die Wohngeldnovelle, welche zum 01. Juli 2015 in Kraft treten wird, die Situation von rund einer Million Haushalte in Deutschland.

Wie notwendig die Novelle ist, haben uns die Zahlen der Wohngeldempfänger in den letzten Jahren gezeigt, die stets rückläufig waren. Zudem korrigieren wir die 2011 von der schwarz-gelben Koalition getroffene Entscheidung, welche die Heizkosten-komponente gestrichen hatte. Mit der jetzt diskutierten Reform werden wir also dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen vom Wohngeld profitieren. Konkret werden wir dafür Erhöhungen der Tabellenwerte sowie der regional gestaffelten Miethöchstbeträge durchsetzten. In diesem Zuge wird der Haushaltsansatz fürs Wohngeld von 500 auf 630 Millionen im nächsten Jahr erhöht.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Ab kommenden Jahr mehr Geld für Kommunen

Für Kommunen, die besonders von Armutszuwanderung betroffen sind, soll noch in diesem Jahr eine Soforthilfe SONY DSCin Höhe von 25 Millionen Euro fließen, die Mittel für Integrationskurse werden deutlich erhöht. Auch bei den Kosten für Asylsuchende werden die Städte entlastet. Und weitere 200 Millionen kommen bis 2016 aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ und aus europäischen Sozial- und Hilfsfonds.

Von 2015 bis 2017 haben die Kommunen eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung – jährlich. Davon kommen 500 Millionen aus Erträgen der Umsatzsteuer. Die andere Hälfte sparen die Kommunen, weil der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, um 500 Millionen erhöht. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit das Leben in den Städten und Gemeinden weiter lebenswert bleibt. Es geht um öffentliche Bibliotheken, um Schwimmbäder, um Buslinien und vieles mehr.

Für Kitas, Krippen, Schulen und Hochschulen bekommen Länder und Kommunen zusätzlich sechs Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Und das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Auch das sind Investitionen in die Zukunft: mehr und bessere Betreuungsplätze für die Kleinsten, gute Ausstattungen in den Schulen und bessere Bedingungen für die Studierenden.

Investitionen sind Politik für die Zukunft, um unseren Wohlstand auch für unsere Kinder zu erhalten. Ich begrüße daher sehr, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Expertenkommission eingesetzt hat, die Vorschläge erarbeiten wird. Thema ist: „Die Stärkung von Investitionen in Deutschland.“ Für starkes Wachstum, für eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur – zum Beispiel Verkehrswege und kommunale Einrichtungen.

Gesetzespaket für bezahlbare Mieten

Ich begrüße die Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas weitere Maßnahmen zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern zu UH_Bauen_140710_2_1ergreifen. Dabei soll die Mietpreisbremse nur der Anfang sein. Gerade in Ballungsräumen muss die Kostenspirale gestoppt und neue bezahlbare Wohnräume geschaffen werden.

Die Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen, wie etwa Berlin, München oder Köln die Mietpreissprünge von 20 Prozent und mehr verhindern. Ziel unserer Politik ist es, dass auch Normalverdienerinnen und Normalverdienern zentrumnahen Wohnraum sich finanziell leisten können. Diesem Ziel folgend darf künftig – mit der Bremse – die neue Miete nach Mieterwechsel maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Geltungsbereich der Regelung legen die Bundesländer für fünf Jahre fest. In Kraft tritt die Mietpreisbremse im kommenden Jahr. Denn eines muss klar sein, Wohnen darf in Universitäts- und Großstädten nicht zum Luxusgut werden. Ich stimme Minister Heiko Maas zu, dass wenn erst einmal die großen Steigerungen gestoppt sind, werden die Mietspiegel auch nicht mehr mit dieser jetzig feststellbaren Geschwindigkeit in die Höhe schnellen. Im Übrigen soll im geplanten Gesetzespaket eine Überarbeitung der Kriterien zur Berechnung der Mietspiegel stattfinden. Die ortsübliche Vergleichsmiete fußt auf dem jeweiligen Mietspiegel.

Neben der Mietpreisbremse und der Reformierung der Mietspiegel setzt diese Regierung an einem weiteren Punkt bezüglich der Mietpreise an. Modernisierungskosten sollen nur noch bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegbar sein und auch nur solange bis der Vermieter die Modernisierungskosten wieder gedeckt hat. Bisherig waren bis zu elf Prozent umlagefähig. Wieder eine spürbare Entlastung von Mieterinnen und Mietern.

Heiko Maas zeigte sich offen für den Vorschlag Neubauten aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, um weiter Anreize in Investitionen im Wohnungsbau zu setzten. Der Minister machte aber klar, dass Wohnraum kein Gut für Spekulanten zur reinen Gewinnmaximierung sein dürfte.

Ein weiterer Punkt, der auch im Wahlkampf durch die SPD gefordert wurde, trägt der Gerechtigkeitsfrage ebenfalls Rechnung und befähigt in Ballungsräumen Normalverdienerinnen und Normalverdienern die Suche nach Wohnraum. Denn für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch zahlen. Es kann nicht sein, dass immer automatisch der Mieter diese zum Teil hohen Kosten aufbringen muss.

Zurzeit berät die Koalition über den Gesetzentwurf aber Heiko Maas sah am vergangenen Wochenende dem Ausgang der Beratungen sehr zuversichtlich entgegen. Denn das Gesetz stelle einen guten Mittelweg dar, zwischen Stoppen der Kostenspirale, Schaffen neuen bezahlbaren Wohnraums und der Aufrechterhaltung von Investitionen im Wohnungsbau.

Besuch von A&QUA in Nottuln

Im Rahmen der Sommertour besuchte Ulrich Hampel zusammen mit dem NRW-SPD Generalsekretär André Stinka und Mitgliedern des SPD-Ortsvereins Nottuln UH_A&QUA_140709_1die gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung (A&QUA) in Nottuln. Seit 1986 hilft A&QUA Langzeitarbeitslosen, die große Vermittlungsprobleme haben, bei der Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei beginnt diese Hilfe für manche mit dem Erlernen einer Tagesstruktur. Die Arbeit von A&QUA umfasst zum einen die direkte Arbeit der Menschen bei A&QUA sowie die Betreuung von Personen, die sich in Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Zentrums für Arbeit befinden. Zur Zeit arbeiten ca. 30 Personen in der eigenen Schreinerei, Altkleider-Recycling, Schneiderei sowie Dienstleistungen für die Industrie. Geschäftsführer Christoph Irzik ist davon überzeugt, dass die geleistete Arbeit sich lohne aber bestimmte Prozesse ihre Zeit brauchen. Diese Zeit wünsche er sich von Seiten der Politik – bspw. in Hinblick auf bestimmte Programme. Für Ulrich Hampel André Stinka ist es klar, dass Qualifizierungs- und Eingliederungsgesellschaften unterstützt werden müssen. Gerade in einem Kreis wie Coesfeld, mit einer niedrigen Arbeitslosenquote, muss es möglich sein, besonderen Fokus auf Qualifizierung zu legen. Daher versprachen André Stinka und OV-Vorsitzender Manfred Kunstlewe (zugleich Kreistagsmitglied) das Problem der Finanzierung von zwei Sozialarbeiterinnen mit in die Arbeitsmarkkonferenz des Kreises zu nehmen.

Bildergalerie: Ein Tag bei der Coesfelder Tafel

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Unstehend findet ihr einige Impressionen aus meinem Facebook-Bilderalbum von meinem Tag bei der Coesfelder Tafel.

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Finanzierung für Mehrgenerationenhäuser in Dülmen und Coesfeld für das Jahr 2015 gesichert

Am 2. Juli 2014 hat das Kabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 beschlossen. Darin enthalten UH_bauenist auch die weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Das entsprechende Aktionsprogramm sollte ursprünglich zum Ende des Jahres 2014 auslaufen. Nach intensiven Haushaltsverhandlungen können die erfolgreichen Projekte für das Miteinander der Generationen weiter geführt werden.

Damit ist auch die Finanzierung für die Mehrgenerationenhäuser in Dülmen und Coesfeld für das Jahr 2015 gesichert. Sie haben damit endlich Planungssicherheit.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits frühzeitig für eine Weiterführung des erfolgreichen Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser eingesetzt. Denn unter Schwarz-Gelb wurden die Mittel für Mehrgenerationenhäuser gekürzt. Zudem läuft eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds zum Jahresende aus. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es gelungen, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im heute verabschiedeten Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 sicherzustellen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel schätzt insbesondere das aktive und generationsübergreifende Leben und Lernen in den Mehrgenerationenhäusern. Durch die vielfältigen Veränderungen unserer immer älter und bunter werdenden Gesellschaft werden generationenübergreifende Orte immer wichtiger. Mehrgenerationenhäuser fördern das Miteinander der Generationen vor Ort. Die Mehrgenerationenhäuser sind auch eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Reform der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung hat sich als ein Instrument zur UAltersvorsorge über viele Jahrzehnte bewährt. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebens-versicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Hierfür ist es erforderlich, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven lässt sich dadurch veranschaulichen, dass den Versicherten bei Vertragsbeendigung ein Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Nach den seit 2008 geltenden Vorschriften wird Versicherten, deren Vertrag in Kürze abläuft, gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben. Dies liegt daran, dass die Bewertungsreserven wegen des Niedrigzinsumfelds stark gestiegen sind. Im Ergebnis steht damit ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung, deren Vertrag erst später ausläuft. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden, in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.

Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.

Ich bin überzeugt davon, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.

In Kürze werden die Beratungen in den parlamentarischen Gremien beginnen. Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, werden die oben aufgeführten neuen Regelungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Bundesmittel für altersgerechten Umbau um 10 Millionen Euro erhöht

„Mit der abschließenden Ausschusssitzung zum Bundeshaushalt 2014 wurden Bundesmittel in Höhe vonUH_bauen 10 Millionen Euro für den altersgerechten Umbau wieder fest im Haushalt verankert. Damit wird eine wichtige sozialdemokratische Forderung im Bereich der Baupolitik bereits im ersten Jahr der Koalition umgesetzt“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

„Wir reagieren damit auf die Anforderungen der älter werdenden Gesellschaft. Bislang ist nur ca. 1 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in Deutschland altersgerecht. Die SPD setzt sich für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause und damit in der vertrauten Umgebung mit den gewachsenen sozialen Kontakten ein. Oft sind es nur kleine Alltagshürden, die es mit geringen finanziellen Aufwendungen zu überwinden gilt, um die notwendige Barrierefreiheit zu schaffen. Gerade hier kann mit dem Programm schnell Abhilfe geschaffen werden“, so MdB Hampel weiter.

Das von der Schwarz-Gelben Vorgängerregierung auf Null gesetzte und auf Drängen der SPD nun wieder neu aufgelegte Zuschussprogramm richtet sich an Hauseigentümer, Vermieter und Mieter. Auf Antrag werden Investitionszuschüsse für alters- und behindertengerechte Bau- und Umbaumaßnahmen bereitgestellt.