Hampel begrüßt klare Positionierung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) für Mindestlohn

In ihrer heutigen Pressemitteilung hat sich die Bauernorganisation AbL für den Mindestlohn und gegen die perspektivlose Billigstlohn- und Bauerneinkommens-Dumping- Strategie des Bauernverbands ausgesprochen.

Ich begrüße und freue mich über dieses klare Statement und unterstütze gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Vertretern der Kirche die AbL in ihrem Bestreben, eine faire Bezahlung und Behandlung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft und der Fleischindustrie zu erreichen. Insbesondere Erntehelfer, die schwere körperliche Arbeit bei Wind und Wetter verrichten, profitieren vom Mindestlohn.

Wir werden diesen in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag verabschieden und damit auf den Weg bringen. Damit erfüllt die SPD eine ihrer zentralen Wahlkampfforderungen.

Ulli 27.6

Aktuelles aus Berlin – Newsletter 07/2014

Newsletter 07-2014_1Wie gewohnt gibt es zum Ende meiner Berliner-Woche meinen Newsletter, indem Sie die Themen und Veranstaltungen, die mich in der zurückliegenden Woche bewegt haben, nachlesen können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen und nachlesen würden was diese Woche meine Arbeit bestimmt hat. Ich verbleibe mit den besten Wünschen aus Berlin für das lange Pfingstwochenende.

Glück auf

Ihr
Ulrich Hampel

Hier gelangen Sie zu meinem aktuellen Newsletter.

Beratung im Bundestag – Tarifpaket

Tarifpaket für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Gute Arbeit muss sich lohnen und existenzsichernd sein. Lohndumping und unfairem Wettbewerb wollen wir mit dem Tarifpaket und dem darin vorgesehenen Mindestlohn ein Ende bereiten.

Ab 1. Januar 2015 soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Tarifliche Abweichungen werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein.

Ab dem 1. Januar 2017 wirdU der allgemein verbindliche Mindestlohn dann ohne jede Einschränkung und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.                       Um Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen, werden diese für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch sollen Fehlanreize bei der Entscheidung für eine berufliche Ausbildung vermieden werden. Deshalb gilt der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag, bei Abschluss einer Berufsausbildung allerdings schon vorher. Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Allerdings ist mir in der Diskussion wichtig, dass Regelungen gefunden werden müssen, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Damit schaffen wir einen guten Weg, um den Übergang in den Mindestlohn mit einer tariflichen Vereinbarung selbst zu gestalten. Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50%-Quorum, nachdem die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen; soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Aktuelles aus Berlin – Newsletter 05/2014

Liebe Leserinnen und Leser,

am Dienstag besuchten mich 50 Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis im Deutschen Bundestag. Die Gruppe wurde von meinem Team und von mir am Berliner Hauptbahnhof herzlich begrüßt.

Während des viertägigen Aufenthaltes absolvierte die Gruppe ein umfangreiches Programm. Von einer Führung im Willy-Brandt-Haus, Informationsbesuche in den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales und ein Besuch im Deutschen Bundestag mit Teilnahme an einer Plenarsitzung.

In einer Sitzungswoche ist mein Terminkalender prall gefüllt, für mich ist es aber eine Selbstverständlichkeit  mir Zeit für meine Besuchergruppe zu nehmen und sie zu einigen Programmpunkten auch zu begleiten. Für mich stehen die Menschen im Mittelpunkt!

Auch in dieser Woche haben wir politisch wieder einiges auf den Weg gebracht.

Der Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt! Bei einigen Veranstaltungen des DGB’s habe ich diese Forderung immer und immer wieder kundgetan. Ich bin sehr froh, dass wir nun auch in dieser Branche Mindeststandards festlegen konnten. Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge:

Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindeststandards vereinbart. Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen oft nicht angemessen. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In einem weiteren Punkt befassen wir uns mit der gesetzlichen Krankenversicherung und läuten das Ende der dort vorhandenen Kopfpauschale ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung auf soliden Füssen gestellt und die Versorgungsqualität verbessert werden. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die GKV wird auf 14,6 Prozent festgesetzt.

Ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD: Die vom Einkommen unabhängigen pauschalen Zusatzbeiträge werden ebenso abgeschafft wie der bisher von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Dadurch sinkt der Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bisher 8,2 % auf 7,3 %. Eventuelle Zusatzbeiträge können von den Kassen künftig nur noch abhängig vom Einkommen der Versicherten erhoben werden.

Ein neu eingerichtetes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung über Therapieform und Behandlungsort unterstützt.

In dieser Woche stand das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Beratung im Bundestag an. Mit der Energiewende sind wir auf dem Weg eine nachhaltige, sichere und klimafreundliche Energieversorgung mit Erneuerbarer Energie umzusetzen.

Um die Akzeptanz der Energiewende und auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandortes nicht zu gefährden, müssen das EEG-Gesetz reformiert, eine leistungsfähige Infrastruktur geschaffen, Netze ausgebaut und Ordnung auf dem Strommarkt entwickelt werden. Hinzu kommen die Steigerungen der Energieeffizienz und die Kraft-Wärme-Kopplung.

Das EEG soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, so dass die Neuregelungen zum 1.August 2014 in Kraft treten können.

Viele Menschen haben das TV-Duell zwischen Martin Schulz und Jean-Claude Juncker verfolgt und wir haben uns davon überzeugen können, wer der nächste EU-Kommissionspräsident werden muss.

Martin Schulz hat eine Idee von Europa. Er steht für ein Europa, das nicht gelähmt ist, sondern wirtschaftlich dynamisch.  Das nicht für Banken arbeitet, sondern für Bürgerinnen und Bürger. Das nicht Sozialdumping fördert, sondern gute Jobs schafft. Das Steuerhinterziehung nicht duldet, sondern bekämpft.

Unser Mann für Europa!

Ihr
Ulrich Hampel

Über den folgenden Link finden Sie meinen Newsletter als pdf-Version: Newsletter 05_2014

Gesagt – Getan – Gerecht

Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt!

Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge:

Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindeststandards vereinbart.

Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen oft nicht angemessen. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Uschaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ende der Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung auf soliden Füssen gestellt und die Versorgungsqualität verbessert werden.

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die GKV wird auf 14,6 Prozent festgesetzt. Ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD: Die vom Einkommen unabhängigen pauschalen Zusatzbeiträge werden ebenso abgeschafft wie der bisher von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Dadurch sinkt der Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bisher 8,2 % auf 7,3 %. Eventuelle Zusatzbeiträge können von den Kassen künftig nur noch abhängig vom Einkommen der Versicherten erhoben werden.

Ein neu eingerichtetes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung über Therapieform und Behandlungsort unterstützt.

1.Mai 2014 – Gute Arbeit. Soziales Europa.

uh_1_maiDer 1. Mai ist ein Tag der Solidarität und fand seinen Ursprung 1886 auf dem Haymarket in Chicago. An diesem Tag demonstrieren wir für soziale Rechte und die Würde der arbeitenden Menschen.

Was mit der Forderung eines  Achtstundentages 1886 begonnen und sich mit dem Drängen nach besseren Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten weiterentwickelt hat, mündete in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in dem Wunsch nach „Einheit! Frieden! Freiheit!“.

Bis zur Einheit Europas bestimmt die Frage nach Krieg und Frieden die Gesellschaften der Welt – so auch den 1.Mai. Darüber hinaus thematisierte der seit 1919 bestehende Feiertag die Frage nach Beteiligung und Mitbestimmung. Der Ausspruch „Mehr Demokratie wagen“ von Willy Brandt fand sich auch in der Arbeitnehmermitbestimmung wieder. So war für die Gewerkschaften die Verabschiedung des überarbeiteten Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ein großer Schritt für eine stärkere Mitbestimmung der Betriebsräte. Nach der deutschen Einheit und dem Fall des Eisernen Vorhangs plakatierte der DGB 1991 „Soziale Einheit in Frieden und Freiheit“. In den letzten Jahren standen vermehrt Forderungen nach guter Arbeit mit gerechter Entlohnung  im Mittelpunkt des 1. Mai‘s.

Dabei hat die Idee des 1. Mai als Tag der Arbeit für mich als Gewerkschafter und Sozialdemokrat nicht an Aktualität verloren. Sozialdemokratisches Handeln verstehe ich als eine Politik, die Chancengleichheit schafft und aktiv Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen unser Bürgerinnen und Bürger herbeiführt. Dieses Selbstverständnis lässt sich als Handschrift der SPD in der jetzigen Regierung erkennen. Dies geschieht eng mit unseren Kollegen aus den Gewerkschaften. Denn viele wichtige Forderungen des Koalitionsvertrages, die durch uns – als SPD – auf den Weg gebracht worden sind, waren/sind auch Forderungen der Gewerkschaften.

Beispielhaft denke ich dabei an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Dieser ist wichtig, richtig und gut. Denn Arbeit verdient Respekt, Anerkennung und einen ordentlichen Lohn. Darüber hinaus haben wir die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren durchgesetzt. Diese stellt kein Geschenk dar, sondern ist verdient. Wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, darf verdient seinen Ruhestand genießen.

Doch wir Sozialdemokraten kämpfen nicht nur für ein soziales Deutschland, sondern auch für gute Arbeit in einem sozialen Europa. In diesem Sinne freut es mich als überzeugten europäischen Sozialdemokraten, dass der DGB dieses Jahr den Fokus des 1. Mai mit auf Europa legt und dessen Wichtigkeit unterstreicht. Es geht bei dieser Europawahl um eine Richtungsentscheidung für diesen Kontinent. Die Fragen sind dabei die Folgenden: „Wollen wir ein Europa des Geldes oder der Menschen?“, „Wollen wir ein Europa der Arbeitslosigkeit oder der Chancen?“, „Wollen wir ein Europa der Bevormundung oder der Mitbestimmung?“, „Wollen wir ein Europa des Stillstands oder des Wachstums?“ oder „Wollen wir ein Europa des Gegeneinanders oder des Miteinanders?“

Diese aktuellen Fragen passen genauso zum 1. Mai wie die Forderung des Achtstundentages oder nach Einheit, Freiheit und Frieden. Der 1. Mai 1989 stand bereits unter dem Motto „Für ein soziales Europa“. Für dieses soziale Europa streiten wir auch noch 25 Jahre später. Denn die gestellten Fragen dieser Zeit bedürfen Antworten, gestern wie heute.

Glück auf

Euer Ulli Hampel 

Für gute Arbeit in einem sozialen Europa

Es bewegt sich was in unserem Land. In den letzten Wochen haben wir auf Bundesebene einige wichtige Weichen für Ordnung und Gerechtigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt gestellt. Ich denke dabei an den gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn von 8,50€ für alle Branchen, sowie die Rente nach 45 Versicherungsjahren. Darüber hinaus hat die 1_mai_martin_schulzSPD die Tarifautonomie mit dem Ziel gestärkt, dass wieder mehr Menschen von guten Tarifverträgen profitieren.

Doch wir Sozialdemokraten kämpfen nicht nur für ein soziales Deutschland, sondern auch für gute Arbeit in einem sozialen Europa mit Martin Schulz an der Spitze der Europäischen Kommission. Erstmalig entscheiden die Bürgerinnen und Bürger Europas darüber wer neuer Kommissionspräsident wird. Es geht bei dieser Europawahl um eine Richtungsentscheidung für diesen Kontinent. Die Fragen sind dabei die Folgenden:

  • Wollen wir ein Europa des Geldes oder der Menschen?
  • Wollen wir ein Europa der Arbeitslosigkeit oder der Chancen?
  • Wollen wir ein Europa der Bevormundung oder der Mitbestimmung?
  • Wollen wir ein Europa des Stillstands oder des Wachstums?
  • Wollen wir ein Europa des Gegeneinanders oder des Miteinanders?

Darüber entscheiden wir am 25.Mai. Deshalb gilt es bis dahin für eine starke SPD und unseren Spitzenkandidaten Martin Schulz zu werben.

Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel zeigt sich erfreut, dass für Metzger, Schlachter und andere Beschäftigte in der Fleischbranche ab voraussichtlich Juli 2014 ein einheitlicher Mindestlohn gilt. Über ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in dieser Woche in Erster Lesung beraten. Beschlossen werden soll es rechtzeitig vor der Sommerpause.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Fleischbranche in das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Damit kann dann ein bundes-weiter Mindestlohntarifvertrag, der Anfang des Jahres für die Fleischwirtschaft ab-geschlossen wurde, auf alle Beschäftigten dieser Branche erstreckt werden. Er gilt dann auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bislang nicht tarifgebunden sind.

Künftig gilt der Mindestlohn für alle rund 100.000 Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie – unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Gerade auch Beschäftigte in Werk-vertragsunternehmen, die aus dem europäischen Ausland stammen und die häufig in dieser Branche arbeiten, profitieren von der Neuregelung.

„Den meisten von uns sind die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen, unter denen die meist ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden, bekannt“, so Hampel. „Zu Dumping-Löhnen arbeiten diese viele Stunden, um am Ende des Tages noch für fragwürdige Unterbringungen kräftig zur Kasse gebeten zu werden. In vielen Gesprächen und Veranstaltungen haben die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region deutlich gemacht, dass sie solche Arbeitsbedingungen klar ablehnen. Gemeinsam mit ihnen begrüße ich daher die Novelle und hoffe, dass durch sie die Art und der Wert der Arbeit in der Fleischindustrie verbessert wird“, so Hampel weiter.

Aktuelles aus Berlin – Newsletter 04/2014

Liebe Leserinnen und Leser,

eine ereignisreiche Parlamentswoche liegt hinter mir. Zwei unser zentralen Themen aus dem Wahlkampf konnten diese Woche auf dem Weg gebracht werden.

Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde kommt ab dem 01. Januar 2015. Damit werden wir eine Verbesserung für rund vier Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Es kann und darf nicht sein, dass derzeit viele Menschen bei Vollzeitbeschäftigung von ihrer Arbeit nicht leben können. Daher freut es mich, dass Arbeitsministerin Andrea Nahles innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzentwurf für den Mindestlohn vorgelegt hat. Kritisch sehe ich allerdings die Ausnahmen bei den Lang-zeitarbeitslosen, die für die ersten sechs Monate nach der Beschäftigungsaufnahme von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden sollen. Hier muss es uns gelingen, Regelungen zu finden, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Neben dem Mindestlohn haben wir ein weiteres unser großen Projekte angestoßen. Der Bundestag diskutierte in erster Lesung über das Rentenpaket und verwies dieses an die zuständigen Fachausschüsse. Mit dem Rentenpaket wird die Lebensleistung in der Rentenversicherung besser honoriert. Als Beispiel dafür steht die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Weiter ist eine Verbesserung für Menschen erreicht worden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind – Stichwort Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus verbessert sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Dies ist mir gerade hinsichtlich der vielen Mütter wichtig, die in hohem Maße von Altersarmut bedroht sind. Hier können Sie die Parlamentsdebatte nochmals anschauen.

Ein weiterer Punkt, der in der allgemeinen Wahrnehmung vielleicht ein wenig untergegangen ist, aber Beachtung verdient, ist das Thema der Minderheitenrechte im Bundestag – also die Rechte der Opposition. Für mich ist es selbstverständlich, dass eine starke Regierung eine starke Opposition braucht, um einen lebendigen und notwendigen Wettstreit in einer Demokratie zu gewährleisten. Daher begrüße ich den Vorstoß von Union und SPD, der Opposition mehr Rechte einzuräumen.

Am Donnerstag stand ein auch für unsere Region wichtiges Thema auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung brachte die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein, die eine Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchen-katalog des Gesetzes vorsieht. Ziel ist die Verbindlichkeit des neuen Mindestlohn-tarifvertrages für alle Arbeitgeber und -nehmer in der fleischverarbeitenden Industrie. Uns allen sind die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen, unter denen ja meist ausländische ArbeitnehmerInnen leiden, bekannt. Zu Dumping-Löhnen arbeiten diese viele Stunden, um am Ende des Tages noch für fragwürdige Unterbringungen zur Kasse gebeten zu werden. In einer Vielzahl von Veranstaltungen, erst kürzlich beim DGB in Coesfeld, wurde deutlich, die Bürgerinnen und Bürger wollen solche Art von Arbeit nicht. Daher begrüße ich die Novelle und hoffe, dass durch sie die Art und der Wert der Arbeit in der Fleischindustrie verbessert werden kann.

Ihr
Ulrich Hampel

Über den folgenden Link finden Sie meinen Newsletter als pdf-Version: 2014_04 Newsletter

Wir stehen zu unserem Wort – Der Mindestlohn kommt!

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Ende letzten Jahres stand fest: Der Mindestlohn kommt. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist diese Woche in die Ressortabstimmung gegangen. Danach wird es ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ohne Fristverkürzungen geben. Ziel ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2015.

Die Tarifpartnerschaft hat lange Jahrzehnte unser Wirtschafts- und Arbeitsleben bestimmt und wesentlich den Grund für den wirtschaftlichen Aufbau und Erfolg unseres Landes gelegt. In den letzten Jahren ist diese Ordnungskraft deutlich schwächer geworden und greift in manchen Bereichen des Arbeitslebens überhaupt nicht mehr. Das Tarifpaket soll diese große deutsche Errungenschaft wieder stärken und festigen.

Diese für unser Wirtschaftsleben ganz zentrale Aufgabe gehen wir mit den drei Teilen des Tarifpakets an. Die Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung ist das Herzstück, das der Tarifpartnerschaft durch die breitere Geltung von Tarifverträgen wieder deutlich mehr Ordnungskraft geben soll. Die bewährten tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zusätzliche Sicherheit im internationalen Wettbewerb schaffen. Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn schaffen wir einen Mindestschutz, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen vor Wettbewerb mit unangemessen niedrigen Löhnen bewahrt.

Ab dem 1. Januar 2015 haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspruch auf ein Arbeitsentgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. In der Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 bleiben allerdings tarifvertragliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Auch damit setzen wir auf die Tarifpartnerschaft und schließen einen politischen Mindestlohn aus. Über ihre Arbeit entscheidet die Kommission weitgehend selbst. Das Gesetz stellt sicher, dass sie die für ihre Arbeit erforderlichen Daten erhält und gegebenenfalls erforderliche Forschungsprojekte beauftragen kann.

Aus der Geltung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich, dass ehrenamtliche Tätigkeiten naturgemäß nicht betroffen sind. Auch Ausbildungsverhältnisse fallen nicht in den Geltungsbereich, ebenso Praktikanten, die vor der Ausbildung ein kurzes Orientierungspraktikum machen oder die ein Praktikum ableisten, zu dem sie im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung verpflichtet sind. Hingegen gelten alle Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Zudem soll der Mindestlohn niemanden von einer Ausbildung abhalten, weshalb auch Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes dementsprechend nicht erfasst werden. Auch Menschen, die zuvor lange arbeitslos waren und die mit Eingliederungszuschüssen nach SGB II, III oder IX im Rahmen der von der BA organisierten und eng betreuten Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen, wollen wir diese Chance nicht verbauen. Für diese Gruppe findet der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Anwendung.

Der weit überwiegende Teil der Menschen in Deutschland, aber auch viele Unternehmer und Arbeitgeber, wünscht sich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, denn er schafft Ordnung und Fairness im Wettbewerb. Wir greifen diese wichtigen und großen Anliegen auf und haben miteinander die Chance, die Tradition der auf gemeinsame Verantwortung und partnerschaftlichen Interessenausgleich gegründeten Ordnung von Wirtschafts- und Arbeitsleben neu zu begründen und zu sichern.

Der Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Wir stehen zu unserem Wort!