Gesagt – Getan – Gerecht

Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt!

Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge:

Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindeststandards vereinbart.

Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen oft nicht angemessen. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Uschaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ende der Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung auf soliden Füssen gestellt und die Versorgungsqualität verbessert werden.

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die GKV wird auf 14,6 Prozent festgesetzt. Ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD: Die vom Einkommen unabhängigen pauschalen Zusatzbeiträge werden ebenso abgeschafft wie der bisher von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Dadurch sinkt der Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bisher 8,2 % auf 7,3 %. Eventuelle Zusatzbeiträge können von den Kassen künftig nur noch abhängig vom Einkommen der Versicherten erhoben werden.

Ein neu eingerichtetes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung über Therapieform und Behandlungsort unterstützt.