100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

„Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel.

Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen wird. „Das spart allen Steuerzahlern viel Geld“, so Hampel. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet.

Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage stärkt auch die ehrlichen Unternehmer in unserer Region, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, erklärt Hampel.

Leider werde durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach Arbeitgeber versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.

„Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne“, erklärt Hampel. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.

„Klar ist aber auch: Gute Politik lebt vom Dialog. Derzeit führt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben“, erklärt Hampel. Doch einem „Mindestlohn-Light“ werde die SPD nicht die Hand reichen.

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Newsletter 06-2015

Freitag ist Newsletter-Tag!

UH_Newsletter_KalenderEine weitere Sitzungswoche ist für mich in Berlin zu Ende gegangen. Neben den wichtigen Themen wie TTIP, Situation mit Griechenland und kommunale Entlastungen, befassten wir uns u.a. auch mit dem Kita-Ausbau, Wohngeldreform,  der Sicherheit für IT-Systeme und digitale Infrastruktur und Präventionsgesetz. Eine Vielzahl verschiedener Themen standen wieder einmal bei mir auf der Tagesordnung, die Sie in meinem aktuellen Newsletter 06-2015 noch einmal nachlesen können.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Newsletter 06-2015 und hier zur Seite mit der Audiospur.

Newsletter 03-2015

Eine ereignisreiche Woche mit den unterschiedlichsten Themen liegt in UH_Newsletter_KalenderBerlin hinter mir, die ich für Sie in meinem aktuellen Newsletter zusammengefasst habe.

Ihnen wünsche ich für das anstehende Wochenende alles Gute.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Newsletter 03-2015, der natürlich auch als Audiodatei verfügbar ist.

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch Folie3überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit (sehen Sie dazu: http://www.spiegel.de/ thema/schwarzarbeit/) betroffene Branchen und für Minijobber.

„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Hampel.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt Hampel. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Hampel.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.

„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Hampel.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Neue Ausgabe 1/2015 der „GUTE ARBEIT“ erschienen.

guar_01_2015_1Die neue Ausgabe der „GUTE ARBEIT“ – der Arbeitnehmerzeitung der SPD-Bundestagsfraktion – ist druckfrisch zum Wochenende herausgekommen.

Das Thema der aktuellen Ausgabe ist unser erreichter Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, dem Mindestlohn. Dazu werden verschiedenste Facetten beleuchtet und Stimmen eingefangen. Also reinschauen lohnt sich!

Hier gelangen Sie zur aktuellen Ausgabe.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Der MINDESTLOHN ist da.

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Mindestlohn in der Fleischindustrie – NGG informiert und berät

Vor einigen Wochen unterstützte Ulrich Hampel gerne die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten  (NGG), die vor dem Werkstor der Firma Westfleisch in Coesfeld die Werksvertragsarbeiter über den seit 01.August geltenden Branchenmindestlohn von 8,00 € pro Stunde informierten.

Zusammen mit dem Geschäftsführer der NGG Region Münsterland Mohamed Boudih und dem Regionsgeschäftsführer des DGB Münsterland Winfried Lange hat Ulrich Hampel ein Pressegespräch geführt, dass in Auszügen im untenstehenden Youtube-Video anzuschauen ist.

Die Informationsflyer der NGG mit angehangenen Arbeitszeitkalender zur Überprüfung der Abrechnungen sind in mehreren Sprachen folgend zu finden.

Hier finden Sie die Informations-Flyer der NGG auf Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch.

Newsletter 18-2014

Präsentation_Kalender_weihnachtenWie Sie es gewöhnt sind, erscheint natürlich auch heute zum Ende der letzten Sitzungswoche dieses Jahres 2014 mein aktueller Newsletter. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und Ihnen ein schönes Wochenende und selbstverständlich einen besinn-lichen 4. Advent zu wünschen.

Hier geht es zu meinem aktuellen Newsletter 18-2014. Viel Spaß dabei.

Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

Informationsaktion zum Mindestlohn in der Fleischindustrie

Freitag Vormittag unterstütze Ulrich Hampel gerne die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten  (NGG), die vor dem Werkstor der Firma Westfleisch in Coesfeld die Werksvertragsarbeiter über den seit UH_21.August geltenden Branchenmindestlohn von 8,00 € zu informieren. Zusammen wollten sie wissen, wie der Mindestlohn wirkt, ob der Mindestlohn bekannt ist, wird er eingehalten und sind Schlupflöcher vorhanden, die geschlossen werden müssen.

Die Frage der „Guten Arbeit“ hat Ulrich Hampel beruflich immer umgetrieben und das hat sich als Bundestagsabgeordneter in keiner Weise geändert. Nirgendwo sonst erfährt man mehr darüber als vor Ort nah dran bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben. Um mögliche Sprachbarrieren zu den osteuropäischen Werkvertrags-arbeitern nicht aufkommen zu lassen, waren Dolmetscher zu der Aktion hinzugekommen, die eine effektive Aufklärung ermöglichten. Darüber hinaus waren die Informationsflyer in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Übrigens, ein kleiner Weihnachtsgruß war auch mit im Gepäck.

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Hier der Beitrag als Audiodatei zum Anhören:

 

Newsletter 15-2014

Eine intensive Woche in Berlin mit verschiedensten Themen liegt hinter mir. Das heißt für Sie, es gibt einen vollen Newsletter mit vielen Thematiken, UH_Newsletter_Kalenderdie mich die zurückliegenden Tage beschäftigt haben. Die Inhalte reichen diesmal von bezahlbaren Wohnraum (Mietpreisbremse) über Chancen-gerechtigkeit in der Bildung (BAföG Novelle) und die Lage am Arbeitsmarkt mit besonderem Fokus auf Langzeitarbeitslosen bis hin zum sensiblen Thema der Sterbe-begleitung

Hier gelangt ihr zum Newsletter.
Natürlich ist auch dieser Newsletter auch hier als Audiospur verfügbar.