Das Rentenpaket ist verabschiedet!

Heute hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Rentenpaket in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen. Die SPD hatte versprochen, die Lebensleistung von Menschen in der Rente besser zu honorieren. Mit dem Rentenpaket, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, setzen wir dieses Versprechen um. Künftig gilt: Wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, kann ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Als Gewerkschafter sehe ich jedoch mit großer Sorge die Regelung, dass sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre mitzählen. Die Union hat auf diesen Zusatz bestanden, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern. Diesem Argument halte ich entgegen, dass es immer Situationen geben kann (gesundheitliche Ursachen, Teilinsolvenz), die weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldet sind. Deshalb befürchte ich, dass er hier zu Ungerechtigkeiten beim Renteneintritt kommen kann. Letztlich werden in diesen Fällen die Gerichte entscheiden müssen.ulli rente

Mit dem Rentenpaket wird auch eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, umgesetzt. Mütter – in einigen Fällen auch Väter – erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen.

Weiterhin werden mit dem heute verabschiedeten Rentenpaket die Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen aufgestockt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden Bezieher ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die jetzt verabschiedeten Verbesserungen in der Rente. Mit dem Rentenpaket schaffen wir mehr Gerechtigkeit für die, die lange und hart gearbeitet und unseren Wohlstand mit geschaffen haben. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter. Darum geht es beim Rentenpaket. Es ist nicht geschenkt, sondern verdient“, so Hampel.

Feierstunde „65 Jahre Grundgesetz“

Der Bundestag hat heute in einer Feierstunde an den 65. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 erinnert. Nach einer Begrüßungsansprache durch Bundestagspräsident Norbert Lammert hielt der Schriftsteller Navid Kermani eine eindrucksvolle Festrede.

Die anschließenden Redner aus allen Fraktionen betonten einhellig, dass das Grundgesetz die beste Verfassung sei, die es jemals auf deutschen Boden gab. „Die heutige Feierstunde hat noch einmal bewusst gemacht, welch großartige Errungenschaft das Grundgesetz für unser Land war und ist und wie es dazu beigetragen hat, dass wir seit Generationen in Frieden und Freiheit leben können. Als Mitglied des Deutschen Bundestages ist das Grundgesetz deshalb Leitbild meines politischen Handelns.

Plenum 23.4 (5)

Unterstützung für den Balkan!

In diesen Tagen und Wochen wütet auf dem Balkan eine Jahrhundertflut. Da wir, IP-Stipendiaten aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Kroatien, zur Zeit das Praktikum im Deutschen Bundestag absolvieren und nicht vor Ort mithelfen können, versuchen wir durch verschiedene Veranstaltungen auf dieses Problem hinzuweisen und hoffen auf Hilfe und Unterstützung.

#BalkanFloodsDurch lang andauernde Regenfälle in den vergangenen Wochen sind ganze Regionen auf dem Balkan von starken Überflutungen betroffen, wie es sie seit den ersten Wetteraufzeichnungen vor Ort nicht gab. In Serbien mussten zehntausende Menschen ihre Häuser verlassen. Die Stadt Obrenovac, südlich von Belgrad, wurde am stärksten betroffen: dort wurden bislang Dutzende Tote registriert und die Behörden rechnen im Zuge der Aufräumarbeiten mit dem Anstieg der Todesfälle. Des Weiteren ist dort das größte Kohlekraftwerk Serbiens vom Wasser umspült und kann daher nur eingeschränkt arbeiten. In Bosnien-Herzegowina wurden ganze Städte und Dörfer überflutet und von der Strom- und Wasserversorgung abgeschnitten. Dort sind bereits 1,2 Millionen Menschen, bzw. ein Drittel der Bevölkerung von der Naturkatastrophe betroffen. Dazu steigt aufgrund des Hochwassers die Gefahr von Erdrutschen, von denen bereits hunderte Häuser und Straßen erfasst wurden. Mit den gleichen Schwierigkeiten haben die Menschen in Kroatien zu kämpfen. In der Region Slawonien sind 15000 Menschen von den Wassermassen bedroht.

Dazu tritt das Problem der Landminen auf, Relikte aus dem Bürgerkrieg in den Jahren 1992 bis 1995. Diese werden aus den markierten Minenfeldern durch das Hochwasser weggespült und gelangen an Orte, die vorher minenfrei waren. Das bosnisch-herzegowinische Minenaktionszentrum warnte, dass die Sprengkörper hunderte Kilometer bis zum Schwarzen Meer geschwemmt werden können. Obwohl das Wasser langsam abzufließen beginnt, lauern weitere große Gefahren. Erstens kann das verunreinigte Wasser zu Krankheiten wie Typhus und Hepatitis führen. Zweitens fürchten die Behörden die zu erwartende Hitzewelle in den kommenden Tagen, die zum Ausbruch von Seuchen führen könnte. In Serbien wird danach noch ein neue Flutwelle erwartet. Viele Menschen versuchen mithilfe von Sandsäcken Hochwasserbarrieren aufzubauen, damit dieses nicht wieder die gleichen, katastrophalen Ausmaße annimmt. Es fehlt in allen Ländern nicht nur an Trinkwasser, sondern auch an Kindernahrung, Kleidung, Medikamenten und Desinfektionsmittel.

Wir hoffen, Ihnen unsere Besorgnis näher gebracht zu haben. Es würde uns sehr freuen, wenn wir mit Ihrer Unterstützung die Menschen über die Lage auf dem Balkan informieren und ins mehr Bewusstsein rücken können.

Für weitere Informationen siehe: #BALKANFLOODS

HILFE: DEUTSCHES ROTEN KREUZ (Spende für: Hochwasser Balkan)

Vielen Dank, Stipendiat Aleksandar Zarija

Mietpreisbremse in NRW kommt

Als Baupolitiker begrüße ich es sehr, dass die Mietbremse in NRW zum 1. Juni in Kraft tritt. Wie im Januar von Hannelore Kraft angekündigt wurde die Mietpreisbremse angegangen und nun auch vom Landeskabinett verabschiedet. 
Die Mieten dürfen in den von Wohnungsnot geprägten Orten in den nächsten 3 Jahren um höchsten 15 Prozent erhöht werden.
Auf Bundesebene sind wir ebenso an dem Thema dran und werden dieses Vorhaben 2015 umsetzen.

Baupolitiker Hampel kämpft gegen Häuserabriss

In den vergangenen Tagen und Wochen berichteten die Medien wiederholt über den Fall einer älteren Dame, die gegen den Abriss ihres knapp 80 Jahre alten Hauses kämpft.
Die Frau hatte das Haus 2005 gekauft, ohne zu wissen, dass es keine Baugenehmigung gab. Das zuständige Bauamt hat sie jetzt aufgefordert, das Haus abzureißen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl solcher Fälle.

Der Abriss ihres Hauses bedeutet für die Menschen oftmals den finanziellen Ruin. Ich habe deshalb das Bundesministerium Ulli Baufür Umwelt und Bau angeschrieben und eine Stichtagsregelung angeregt. Dadurch könnten Häuser, die ohne Baugenehmigung gebaut wurden, nachträglich legalisiert werden.
Angesichts der Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Aktenbestände vernichtet wurden und in den Wirren der Nachkriegszeit viele behördliche Strukturen fehlten, halte ich eine solche Stichtagsregelung für ein geeignetes Instrument, um den vielen Betroffenen zu helfen.

Mein Vorschlag für den Stichtag ist der 30. Oktober 1960. An diesem Tag trat das deutsche Baugesetzbuch in Kraft. Außerdem habe ich angeregt, dass Notare verpflichtet werden, bei Verkauf eines bebauten Grundstückes vom Verkäufer die Baugenehmigung anzufordern und dem Käufer das Fehlen derselben mitzuteilen. Dadurch könnte verhindert werden, dass illegale Bauten in der Zukunft den Besitzer wechseln.

Ich hoffe, dass das Bundesbauministerium meine Vorschläge aufgreift und unterstützt, damit die Betroffenen endlich Rechtssicherheit bekommen und sie nicht mehr mit dem Verlust ihres Hauses rechnen müssen.

Gesagt – Getan – Gerecht

Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt!

Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge:

Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindeststandards vereinbart.

Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen oft nicht angemessen. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Uschaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ende der Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung auf soliden Füssen gestellt und die Versorgungsqualität verbessert werden.

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die GKV wird auf 14,6 Prozent festgesetzt. Ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD: Die vom Einkommen unabhängigen pauschalen Zusatzbeiträge werden ebenso abgeschafft wie der bisher von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Dadurch sinkt der Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bisher 8,2 % auf 7,3 %. Eventuelle Zusatzbeiträge können von den Kassen künftig nur noch abhängig vom Einkommen der Versicherten erhoben werden.

Ein neu eingerichtetes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung über Therapieform und Behandlungsort unterstützt.

Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen

Am Dienstag haben unsere Familienministerin Manuela Schwesig und unser Justizminister Heiko Maas erste Richtlinien für ein zukünftiges Gesetz zur Frauenquote vorgestellt.

Ich begrüße dieses Vorhaben SONY DSCsehr, da wir schon viele Jahre mit freiwilligen Vereinbarungen Unter-nehmen dazu bewegen wollten, ihre Führungsebenen mit mehr Frauen zu besetzen.

Der Anteil von Frauen in Spitzen-positionen der Wirtschaft steigt nur sehr langsam. Um das Ungleich-gewicht von Männern und Frauen in Führungspositionen zu überwinden, plädiert Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für eine stärkere Dynamik: „Der aktuelle Women on Bord (WoB) Index zeigt, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt sind und insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass der Frauenanteil  bei 17,2 Prozent in den Aufsichtsräten und  bei 6 Prozent in den Vorständen der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Unternehmen liegen. Das heißt noch immer findet sich in jedem 5.Unternehmen keine Frau in der Führungsebene.

Ich setze mich als Bundesfrauenministerin dafür ein, diese gläserne Decke endlich zu durchbrechen. Deshalb möchte ich ein Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen auf den Weg bringen. Die Frauenquote kommt!“

Gesetz aus mehreren Elementen geplant

Das Gesetzesvorhaben besteht aus mehreren Elementen: Zum einen werden mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, bei der Neubesetzung ihrer Aufsichtsräte ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.

Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen – also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – müssen sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind jeweils für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen.

Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen..

Neue Regeln auch für den Öffentlichen Dienst

Was von den Unternehmen in der Privatwirtschaft verlangt wird, soll erst recht für den Öffentlichen Dienst gelten. Vorgesehen ist deshalb, auch die Regeln im Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann..

100 Tage Regierungsbeteiligung – Politischer Stammtisch des DGB’s in Coesfeld

Die ersten 100 Tage unserer neuen Bundesregierung liegen hinter uns – für die SPD waren es 100 erfolgreiche Tage!

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Gewerkschaftsvertreter (DGB, NGG, IG BCE, IG BAU) haben zum politischen Stammtisch in Coesfeld eingeladen. Es ging um die Frage: Was ist aus den Versprechen nach 100 Tagen GroKo geworden.  Zur Fragerunde standen auch die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU) und Friedrich Ostendorff (Grüne) zur Verfügung.

Als neu gewählter Bundestagsabgeordneter stellte ich mich gern den Fragen und komme im Rückblick zu einem guten Anfangsergebnis für die SPD. Das habe ich auch auf dem politischen Stammtisch des DGB’s deutlich gemacht. Die Große Koalition hat wichtige sozialdemokratische Kernanliegen auf den Weg gebracht:

1. Das Rentenpaket, das bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft tritt, würdigt die Lebensleistung von Müttern und langjährigen Berufstätigen.

2. Zum 1. Januar 2015 schaffen wir mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einen Meilenstein auf dem Weg zu einer gerechteren Entlohnung.

3. Mit der Reform des EEG und der damit verbundenen Zielsetzung mehr erneuerbare Energie in Deutschland anzubieten sind wir auf einen guten und sicheren Weg.

Als weitere Punkte stehen die Mietpreisbremse und das Elterngeld Plus auf unserer Tagesordnung.

Wir als SPD stehen zu unserem Wort und arbeiten täglich an der inhaltlichen Umsetzungen unseres Koalitionsvertrages!

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Equal-Pay-Day

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel  erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

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„Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze“, erklärt der Abgeordnete  Ulrich Hampel.  Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam, so auch die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)  die am diesjährigen  Aktionstag zu diesem Thema eine Veranstaltung in Nottuln durchzuführen.

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert er.  „Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen“, betont Ulrich Hampel. „Das ist Diskriminierung.“

Der Abgeordnete empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen sich ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. „Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden“, betont  Ulrich Hampel.

 

Veröffentlicht unter Frauen

Wir stehen zu unserem Wort – Der Mindestlohn kommt!

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Ende letzten Jahres stand fest: Der Mindestlohn kommt. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist diese Woche in die Ressortabstimmung gegangen. Danach wird es ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ohne Fristverkürzungen geben. Ziel ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2015.

Die Tarifpartnerschaft hat lange Jahrzehnte unser Wirtschafts- und Arbeitsleben bestimmt und wesentlich den Grund für den wirtschaftlichen Aufbau und Erfolg unseres Landes gelegt. In den letzten Jahren ist diese Ordnungskraft deutlich schwächer geworden und greift in manchen Bereichen des Arbeitslebens überhaupt nicht mehr. Das Tarifpaket soll diese große deutsche Errungenschaft wieder stärken und festigen.

Diese für unser Wirtschaftsleben ganz zentrale Aufgabe gehen wir mit den drei Teilen des Tarifpakets an. Die Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung ist das Herzstück, das der Tarifpartnerschaft durch die breitere Geltung von Tarifverträgen wieder deutlich mehr Ordnungskraft geben soll. Die bewährten tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zusätzliche Sicherheit im internationalen Wettbewerb schaffen. Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn schaffen wir einen Mindestschutz, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen vor Wettbewerb mit unangemessen niedrigen Löhnen bewahrt.

Ab dem 1. Januar 2015 haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspruch auf ein Arbeitsentgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. In der Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 bleiben allerdings tarifvertragliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Auch damit setzen wir auf die Tarifpartnerschaft und schließen einen politischen Mindestlohn aus. Über ihre Arbeit entscheidet die Kommission weitgehend selbst. Das Gesetz stellt sicher, dass sie die für ihre Arbeit erforderlichen Daten erhält und gegebenenfalls erforderliche Forschungsprojekte beauftragen kann.

Aus der Geltung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich, dass ehrenamtliche Tätigkeiten naturgemäß nicht betroffen sind. Auch Ausbildungsverhältnisse fallen nicht in den Geltungsbereich, ebenso Praktikanten, die vor der Ausbildung ein kurzes Orientierungspraktikum machen oder die ein Praktikum ableisten, zu dem sie im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung verpflichtet sind. Hingegen gelten alle Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Zudem soll der Mindestlohn niemanden von einer Ausbildung abhalten, weshalb auch Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes dementsprechend nicht erfasst werden. Auch Menschen, die zuvor lange arbeitslos waren und die mit Eingliederungszuschüssen nach SGB II, III oder IX im Rahmen der von der BA organisierten und eng betreuten Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen, wollen wir diese Chance nicht verbauen. Für diese Gruppe findet der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Anwendung.

Der weit überwiegende Teil der Menschen in Deutschland, aber auch viele Unternehmer und Arbeitgeber, wünscht sich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, denn er schafft Ordnung und Fairness im Wettbewerb. Wir greifen diese wichtigen und großen Anliegen auf und haben miteinander die Chance, die Tradition der auf gemeinsame Verantwortung und partnerschaftlichen Interessenausgleich gegründeten Ordnung von Wirtschafts- und Arbeitsleben neu zu begründen und zu sichern.

Der Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Wir stehen zu unserem Wort!