Ulrich Hampel besucht Schornsteinfegerschule in Dülmen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel besuchte die Schornsteinfegerakademie in Dülmen. Begrüßt wurde er dort von UH_141118_SchornsteinfegerakademieKarl-Heinz Wesel, Obermeister der Schornsteinfeger-innung, Günther Gaux, von der Schornsteinfegerakademie und Andreas Mahlberg vom Institut für Wärme- und Oeltechnik.

Bei einem Rundgang durch das Haus konnten die modernen technischen Anlagen und Schulungsräume, die sogar von den Fachhochschulen gerne genutzt werden besichtigt werden. Hier bilden sich die Schornsteinfeger und andere Berufsgruppen fort. Das Bildungszentrum bietet die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk, den Gebäudeenergieberater und Lehrgänge rund um die Themen Umwelt, Energie und Raumhygiene an. Von diesem vielfältigen Angebot der Weiterbildung zeigte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete sehr beeindruckt. In der Diskussion mit den drei Fachleuten machte Ulrich Hampel deutlich, was ihm wichtig ist: „Die Preise für Strom müssen stabil bleiben, Energie muss für die Menschen bezahlbar sein und das kann nur mit einem Energiemix erreicht werden. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen auch Arbeitsplätze gesichert werden.“ Karl-Heinz Wesel, Obermeister der Schornsteinfegerinnung versicherte in dem Gespräch, dass die Schornsteinfeger bei der Energiewende verlässlicher Partner sind, sie haben eine Beraterfunktion und die Bevölkerung hat großes Vertrauen in diese Berufsgruppe. Weil der Austausch und die Fachkompetenz der Fachleute vor Ort für die Arbeit im Bundestag, vor allem in dem Themenbereich Energie und Energiewende unersetzlich sind, verabredeten der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel und die Schornsteinfegerschule einen weiteren kontinuierlichen Austausch.

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Zuschussförderung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ tritt in Kraft

Ich freue mich, dass die Zuschussförderung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Beginn dieses Monats wieder eingeführt wurde. Die Bundesregierung unterstützt damit die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum. Wohneigentümergemeinschaften, UH_Umbauselbst nutzende Wohnungseigentümer und Mieter können für entsprechende Umbau-maßnahmen wieder Zuschüsse erhalten. Diese können mit den KfW-Programmen zur energetischen Gebäudesanierung verknüpft werden. Sie fördern zusätzlich auch Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Steigerung der Einbruch-sicherheit. Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren nun also „drei Fliegen mit einer Klappe schlagen“ und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Die meisten Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Wohnumgebung bis ins hohe Alter. Das neue Programm „Altersgerecht Umbauen-Zuschuss“ leistet hier ganz konkrete Hilfe für Menschen, die ihr Leben länger selbstbestimmt führen wollen, und entlastet dabei auch unsere Sozialsysteme. Als Baupolitiker freue ich mich, dass ich an der Umsetzung dieses Programms mitwirken konnte und bin mir sicher, dass damit das Angebot an altersgerechten Wohnungen deutlich erhöht wird.

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Erste Rede zum Haushalt für das Umwelt- und Bauministerium

Heute stand der Haushalt für das Umwelt- und Bauministerium auf der Tagesordnung. In meiner Rede bin ich insbesondere auf die Themen Wohngeld, Städtebauförderung und altersgerechtes Wohnen eingegangen.

Hier können Sie die Rede nochmals in der Mediathek des Deutschen Bundestages anschauen.

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Verbot von Fracking in NRW

In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellenUH_rtg Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeits-beteiligung geben,“ so Ulrich Hampel.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt,“ so Ulrich Hampel.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.“

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Heute hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitions-sicherheit in der Energiepolitik.

Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren

Die EEG-Novelle sieht nach den Jahren als Technologieförderungsgesetz nun die Zeit der erneuerbaren Energien mit Systemverantwortung vor, die einen verlässlichen Ausbaupfad beschreiten. UH_140627Dabei ist das Ziel weiterhin klar, Deutschland will als Industrieland in seinem Energiemix frei von nuklearen und fossilen Brennstoffen werden. Aller-dings bekräftigte Bundeswirtschaft- und -energieminister Sigmar Gabriel nochmals, dass Deutschland Industrieland bleiben soll. Daher ist es für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wichtig die Entlastungen für stromintensive Industrie von der EEG-Umlage fortzuführen.

Reform des EEG ist notwendig

Seit der rot-grünen Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 25% an der Stromerzeugung in Deutschland und 300.000 Arbeitsplätze sind mit dieser Branche verbunden. Nun ist die Zeit gekommen, dass damals zur Förderung der teuren Technologie gedachte Gesetz an die jetzigen Gegebenheiten anzupassen. Primäres Ziel ist dabei den Anstieg der EEG-Umlage, die die Differenz zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der garantierten Einspeisevergütung ausgleicht, zu stoppen. Dieser Anstieg soll durch einen Abbau der Überbeförderung bei der Einspeisevergütung, Absenkungen von Vergütungen  und Streichen von Boni gestoppt werden. Heute beträgt die durchschnittliche Vergütung aller erneuerbaren Energieträgern ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt – ab 2017 über Ausschreiben. Die Ausschreiben sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.

Kosten gerechter verteilen

Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attrak­tiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuan­lagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszuglei­chen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW ha­ben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45% weiter erhöht werden. Weitere zehn Jahre später sollen es sogar 55 bis 60% sein. Dieses Ziel ist nur bei einem stetigen Ausbau zu erreichen. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien werden künftig die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten – die bisherige gezahlte Managementprämie soll demnach entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100kW. Bei sog. negativen Börsenpreisen über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden entfällt der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit zahlt der Stromerzeuger im Falle eines Überangebots an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage. Um die Stromproduktion dahingehend regulieren zu können, müssen EEG-Anlagen künftig fernsteuerbar sein.

Energiewende als weltweites Beispiel

Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen.

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf der Homepage des dafür zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

Newsletter 08-2014

Wie Sie es von mir gewohnt sind, bekommen Sie natürlich auch heute nach dieser Berlinwoche druckfrisch meinen neuen Newsletter.

Dabei liegt eine wichtige aber auch geschäftige Newsletter 08-2014_1Haushaltswoche im Bundestag hinter mir, in der sich immer wieder Termine verschoben und zusätzliche Absprachen und Sitzungen stattfanden. Zentral in dieser Woche natürlich die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2014 mit dessen Abstimmung, sowie die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gerne denke ich auch an den IPS-Empfang, da Aleksandar Zarija aus Serbien uns bereits seit vier Monaten im Berliner Büro im Rahmen des IPS unterstützt.

Doch lesen Sie doch einfach mehr – ich würde mich freuen.

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Aktuelles aus Berlin – Newsletter 07/2014

Newsletter 07-2014_1Wie gewohnt gibt es zum Ende meiner Berliner-Woche meinen Newsletter, indem Sie die Themen und Veranstaltungen, die mich in der zurückliegenden Woche bewegt haben, nachlesen können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen und nachlesen würden was diese Woche meine Arbeit bestimmt hat. Ich verbleibe mit den besten Wünschen aus Berlin für das lange Pfingstwochenende.

Glück auf

Ihr
Ulrich Hampel

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Ursula Schulte und Ulrich Hampel fordern Einbeziehung der Grenzbewohner bei niederländischen Fracking-Plänen

Der Plan der niederländischen Regierung, Erdgasförderung per Fracking im niederländischen Grenzland zu Nordrhein-Westfalen zuzulassen, stößt bei den Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordneten Ursula Schulte und Ulrich Hampel auf deutliche Ablehnung.

„Der Einsatz der Fracking-UH_US_140605Technologie bei der unkonventionellen Erdgas-gewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – ist eine Technologie mit erheblichem Risiko-potenzial. Welche Folgen die beim Fracking eingesetzten gefährlichen Chemikalien für Menschen und Umwelt haben, ist wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt und daher nicht absehbar. Die Menschen hier vor Ort sehen die Pläne unserer nieder-ländischen Nachbarn deshalb zurecht mit großer Sorge“, so Schulte und Hampel.

Die beiden Bundestagsabgeordneten begrüßen den Eilantrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grüne, in dem die Nordrhein-Westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der niederländischen Regierung gegenüber deutlich zu machen, dass sie Fracking als Technologie zur Gewinnung von Erdgas für nicht verantwortlich hält. „Wir unterstützen die beiden Parteien in ihrem Vorhaben, in NRW geltende Gesetze anzuwenden, um das Grund- und Trinkwasser zu schützen, auch wenn es um Vorhaben in den Niederlanden geht. Grundwasser macht schließlich nicht vor Landesgrenzen halt“, so Schulte und Hampel weiter.

Unter Federführung des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland, einer Behörde des niederländischen Wirtschaftsministeriums, findet ab sofort eine öffentliche Anhörung statt, zu der ausdrücklich auch Bewohner von Anrainerstaaten der Niederlande aufgerufen sind. „Wir hoffen“, so Schulte und Hampel, „dass sich viele Menschen aus den betroffenen nordrhein-westfälischen Regionen an dieser öffentlichen Anhörung beteiligen und zum Entwurf des Berichtes über die Reichweite und die Detailtiefe der strategischen Umweltprüfung Stellung nehmen. Die Frist hierfür läuft bis zum 9. Juli 2014.“ Die Bekanntmachung ist unter folgenden Internet-Link abrufbar: https://www.rvo.nl/sites/default/files/2014/05/AgNL_920022-45342_zs231x320_DU.pdf

Initiative für ein Plastiktütenfreies Billerbeck

Von europaweit ungefähr 100 Milliarden genutzten Tüten pro Jahr landen rund acht Milliarden in der UH_Plastiktütenfrei_Billerbeck_INatur – oftmals in Flüssen oder Meeren, wo sie sensiblen Ökosystemen schaden. Jeder Europäer verbraucht im Durchschnitt 200 Plastiktüten im Jahr. Ein Deutscher nutzt rund 71 Plastiktüten, davon 64 Einwegtüten. „ Es wird Zeit etwas zu ändern“, so Hampel.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete traf sich heute in Billerbeck mit Herrn Nufer und Herrn Schubert von der Initiative „Plastiktütenfreie Stadt“ zu einem Gespräch über dieses Thema. „Als Umweltpolitiker freue ich mich, dass sich hier vor Ort Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber machen, wie jeder von uns seinen Beitrag zur Eindämmung von Plastiktüten leisten kann“, so Hampel. „Priorität sollte insbesondere die Förderung von mehrmals verwendbaren Taschen haben, die nicht aus Plastik sind. Jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, durch den Verzicht auf Plastiktüten unsere Umwelt zu schonen“, so Hampel weiter.

Auf der politischen Seite hat sich jetzt auch das Europäische Parlament deutlich für die Verringerung des Gebrauchs von Plastiktüten positioniert. Das Plenum folgt der Empfehlung des Umweltausschusses und schafft ein größeres Instrumentarium für die Mitgliedsstaaten, um den Tüten-Verbrauch zu reduzieren. Abgaben, Steuern oder Verbote wären mit der Neuregelung explizit erlaubt, die Flexibilität für jedes Land erhöht. Über den Kommissionsvorschlag hinaus legen die Abgeordneten einen Zielwert fest: In fünf Jahren soll der Verbrauch von 176 Einweg-Plastiktüten pro Kopf EU-weit auf 35 Tüten sinken.

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Aktuelles aus Berlin – Newsletter 05/2014

Liebe Leserinnen und Leser,

am Dienstag besuchten mich 50 Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis im Deutschen Bundestag. Die Gruppe wurde von meinem Team und von mir am Berliner Hauptbahnhof herzlich begrüßt.

Während des viertägigen Aufenthaltes absolvierte die Gruppe ein umfangreiches Programm. Von einer Führung im Willy-Brandt-Haus, Informationsbesuche in den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales und ein Besuch im Deutschen Bundestag mit Teilnahme an einer Plenarsitzung.

In einer Sitzungswoche ist mein Terminkalender prall gefüllt, für mich ist es aber eine Selbstverständlichkeit  mir Zeit für meine Besuchergruppe zu nehmen und sie zu einigen Programmpunkten auch zu begleiten. Für mich stehen die Menschen im Mittelpunkt!

Auch in dieser Woche haben wir politisch wieder einiges auf den Weg gebracht.

Der Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt! Bei einigen Veranstaltungen des DGB’s habe ich diese Forderung immer und immer wieder kundgetan. Ich bin sehr froh, dass wir nun auch in dieser Branche Mindeststandards festlegen konnten. Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge:

Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindeststandards vereinbart. Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen oft nicht angemessen. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In einem weiteren Punkt befassen wir uns mit der gesetzlichen Krankenversicherung und läuten das Ende der dort vorhandenen Kopfpauschale ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung auf soliden Füssen gestellt und die Versorgungsqualität verbessert werden. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die GKV wird auf 14,6 Prozent festgesetzt.

Ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD: Die vom Einkommen unabhängigen pauschalen Zusatzbeiträge werden ebenso abgeschafft wie der bisher von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Dadurch sinkt der Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bisher 8,2 % auf 7,3 %. Eventuelle Zusatzbeiträge können von den Kassen künftig nur noch abhängig vom Einkommen der Versicherten erhoben werden.

Ein neu eingerichtetes „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung über Therapieform und Behandlungsort unterstützt.

In dieser Woche stand das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Beratung im Bundestag an. Mit der Energiewende sind wir auf dem Weg eine nachhaltige, sichere und klimafreundliche Energieversorgung mit Erneuerbarer Energie umzusetzen.

Um die Akzeptanz der Energiewende und auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandortes nicht zu gefährden, müssen das EEG-Gesetz reformiert, eine leistungsfähige Infrastruktur geschaffen, Netze ausgebaut und Ordnung auf dem Strommarkt entwickelt werden. Hinzu kommen die Steigerungen der Energieeffizienz und die Kraft-Wärme-Kopplung.

Das EEG soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, so dass die Neuregelungen zum 1.August 2014 in Kraft treten können.

Viele Menschen haben das TV-Duell zwischen Martin Schulz und Jean-Claude Juncker verfolgt und wir haben uns davon überzeugen können, wer der nächste EU-Kommissionspräsident werden muss.

Martin Schulz hat eine Idee von Europa. Er steht für ein Europa, das nicht gelähmt ist, sondern wirtschaftlich dynamisch.  Das nicht für Banken arbeitet, sondern für Bürgerinnen und Bürger. Das nicht Sozialdumping fördert, sondern gute Jobs schafft. Das Steuerhinterziehung nicht duldet, sondern bekämpft.

Unser Mann für Europa!

Ihr
Ulrich Hampel

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