Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – 4-streifiger Ausbau B54 von AS Gronau/Ochtrup bis Gronau und von Nordwalde bis Borghorst im `weiteren Bedarf´: Münsterländische Abgeordnete werden sich weiter für die Umsetzung stark machen

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MdB Ulrich Hampel & MdB Ingrid Arndt-Brauer

Kreis Steinfurt. Die münsterländischen SPD-Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer und Ulrich Hampel bedauern, dass die Erweiterung auf vier Fahrbahnen in den Bereichen Anschlussstelle Gronau/Ochtrup bis Gronau und von Nordwalde bis Borghorst im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bisher lediglich in die Kategorie `weiterer Bedarf´ eingestuft wurden.

„Die Einstufung des Projektes im ersten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans ist keine gute Nachricht für die Region. Sie bedeutet, dass das Projekt vor 2030 nicht geplant und gebaut werden kann. Wir müssen in der Region weitere starke Argumente sammeln und die Bedeutung des Projekts deutlich machen“, so die beiden Bundespolitiker.

Laut Arndt-Brauer und Hampel ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 geplant und gebaut zu werden. Eine Einstufung in die Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) bedeutet zu mindestens die Möglichkeit, dass das Projekt bis 2030 geplant werden kann. Die Zukunft von Projekten im `weiteren Bedarf´ ist hingegen leider eher offen.

„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch wir werden uns in Berlin weiter für die Erweiterung auf 4-Fahrstreifen stark machen“, so die heimischen Abgeordneten abschließend.

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Ulrich Hampel hoch erfreut: Ausbau B67 und Nordumgehung Dülmen B474 kommt!

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – SPD-Bundestagsabgeordneter Ulrich Hampel hoch erfreut: Ausbau B67 und Nordumgehung Dülmen B474 kommt!

Ulrich_Hampel_Bundesverkehrswegeplan2030Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel  freut sich, dass der Ausbau der B67 Dülmen Reken und die Nordumgehung Dülmen B474 im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“  eingestuft ist.

Hampel: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung der Ausbau nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

Laut Hampel ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung der beiden oben genannten Straßenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe“, so Hampel abschließend.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Arndt-Brauer und Hampel hoch erfreut: B54 – Erweiterung auf 4-streifige Fahrbahn zwischen Münster-Nord und Altenberge, Altenberge und Nordwalde sowie Ortsumgehung (OU) Saerbeck kommen!

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Ingrid Arndt-Brauer und Ulrich Hampel hoch erfreut: B54 – Erweiterung auf 4-streifige Fahrbahn zwischen Münster-Nord und Altenberge, Altenberge und Nordwalde sowie Ortsumgehung (OU) Saerbeck kommen!

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MdB Ulrich Hampel & MdB Ingrid Arndt-Brauer

Kreis Steinfurt. Die münsterländischen SPD-Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer und Ulrich Hampel freuen sich, dass die Erweiterung auf vier Fahrbahnstreifen zwischen Münster-Nord und Altenberge, Altenberge und Nordwalde sowie der Neubau der Ortsumgehung (OU) Saerbeck im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie `vordringlicher Bedarf´ eingestuft sind.

Die hohe Priorisierung dieser Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist für die heimischen Abgeordneten ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region: „Wir möchten allen danken, die sich mit uns dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahmen im Kreisgebiet mache deutlich, welche Bedeutung der Straßenaus- und neubau nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

Laut den beiden Bundespolitikern ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt: „Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als `vordringlicher Bedarf´ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.“

„Mit der guten Bewertung der Straßenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wir werden uns im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können.“