„Leer stehende Immobilien im Besitz des Bundes sollen schnell und unbürokratisch durch betroffene Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden“, erklärt der Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. Durch den Beschluss des Haushaltsplans im Plenum des Bundstages wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) von ihrer Verpflichtung der wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie befreit, wenn dadurch vor Ort eine konkrete Unterbringung von Flüchtlingen möglich wird.
“Zukünftig ist es möglich, dass Grundstücke und Gebäude der Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben mietzinsfrei überlassen werden können, soweit und solange diese der Unter-bringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen. Dabei erfolgt die mietzinsfreie Überlassung im jeweiligen aktuellen Bauzustand, ohne Übernahme jeglicher Herrichtungs- oder Unterhaltungskosten.
Jetzt liegt es an den Kommunen, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine mietzinsfreie Überlassung der in Frage kommenden Konversionsflächen und Grundstücke zu verhandeln“, so Hampel.
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