EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie Uzur Vorrats-datenspeicherung von 2006 als ungültig erklärt, da sie den Grund-rechten der Menschen in Europa entgegenstehe. Die Richtlinie verletzte das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.

Ich begrüße dieses Urteil. Damit ergibt sich eine neue Situation, die die Ver-einbarung im Koalitionsvertrag hin-fällig macht. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richt-linie verpflichtet. Auch Zwangsgelder, welche bei Nicht-Umsetzung gedroht hätten, stehen nicht mehr im Raum. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte als Reaktion an, das Urteil sorgfältig auszuwerten. In weiterer Folge werden wir das Thema Vorratsdatenspeicherung nochmals mit der Union neu besprechen. Ich bin mir sicher, dass wir auf Grundlage dieses heutigen Urteils eine tragfähige Lösung finden werden.