Ich bin und bleibe Gewerkschafter! Die Mitbestimmung ist für mich zentral für den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft. Ich bin zutiefst davon überzeugt: Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel in der Arbeitswelt erfolgreich gestaltet werden. Dazu will die SPD sie gesetzlich stärken.
Konkret wollen wir den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte senken. Beschäftigung jenseits der Kernbelegschaften muss künftig systematisch bei den Schwellenwerten berücksichtigt werden.
In unserer globalisierten Welt muss sich das deutsche Mitbestimmungsrecht auch auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland bzw. auf die deutsche Zweigniederlassung erstrecken. Darüber hinaus werden wir als SPD uns auf deutscher und europäischer Ebene für die Schließung von Schlupflöchern zur Vermeidung der Mitbestimmung einsetzen.
In einer sich immer schneller wandelnden Arbeitswelt bedarf es zunehmend Weiterbildung und betriebliche Qualifizierung. Deshalb brauchen Betriebsräte hier mehr Mitwirkungsrechte – etwa durch Ausbau des bestehenden Vorschlags- und Beratungsrechts zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung. Ebenso wollen wir ein generelles Initiativrecht auf die Einführung betrieblicher Berufsbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Auch heute noch gibt es zu viele Betriebe ohne betriebliche Mitbestimmung. Wir wollen die Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung durch eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens erhöhen. Der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl muss verbessert werden. Die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdbeschäftigung, etwa bei Werkverträgen, müssen gestärkt werden.
Auch im öffentlichen Dienst wollen wir die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte entsprechend ausbauen.
Zu guter Letzt wollen wir Sicherheit für so genannte Whistleblower schaffen. Gewerkschaftliche Vertrauensleute brauchen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.
So schaffen wir das:
- Senkung des Schwellenwertes für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung
- Deutsche Mitbestimmung auch für Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland
- Vereinfachung des Wahlverfahrens
- Verbesserung des besonderen Kündigungsschutzes für Initiatoren einer Betriebsratswahl
- Stärkung der Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdbeschäftigung, z.B. Werkverträgen