Verschärfung der Kontrolle von Rüstungsexporten

In dieser Woche schaffte das Bundeskabinett die rechtlichen Voraussetzungen für so genannte «Post-Shipment-Kontrollen», die eine Prüfung deutscher Rüstungsexporte inklusive Kleinwaffen in den Bestimmungsländern ermöglicht. Ulrich_Hampel_RuestungAls Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss für den Bereich Rüstungsexportkontrollen begrüße ich diesen Schritt, denn damit kann endlich effektiv geprüft werden, ob die Angaben, die Empfänger zum Verbleib der Waffen machen, wirklich stimmen. Wir führen als erstes EU-Land damit ein System ein, bei dem die Rüstungsexportkontrolle nicht mit dem Erteilen einer Genehmigung endet. Bislang können lediglich bei Kriegswaffen Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen werden. Mit der jetzt beschlossenen Verordnung soll dies auch für sonstige Rüstungsgüter wie Pistolen oder Scharfschützengewehre gelten. Die Verordnung soll bereits in den kommenden Wochen in Kraft treten. Zusammen mit den neuen Kleinwaffengrundsätzen haben wir jetzt die strengsten Regeln für Rüstungsexporte, die es in der Bundesrepublik je gab.