Neue Regelung für Sofortabschreibungen – Eine gute Nachricht für den Mittelstand

Einen echten Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie bildet die vor kurzem beschlossene Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Diese soll auf 800 Euro angehoben werden. Die Abschreibungsgrenze für GWG wurde in den 1960er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf 800 DM festgelegt und liegt derzeit bei 410 Euro. Sie wurde also seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angehoben. „Seit vielen Jahren wird von der mittelständischen Wirtschaft gefordert, den veralteten Schwellenwert an die betrieblichen Realitäten anzupassen. Umso erfreulicher ist es, dass dies jetzt noch in dieser Legislaturperiode passiert“, so der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Gerade kleine Betriebe und Handwerker profitieren davon, auch in unserer Region. Sie werden von aufwändigen Aufzeichnungspflichten befreit, wenn sie Wirtschaftsgüter im Wert unterhalb des Grenzwertes anschaffen, sei es ein neues iPhone, eine Bohrmaschine oder einen Büroschrank. Gleichzeitig verbessert die Anhebung der Grenze auch die Liquidität und die Innenfinanzierung bei Investitionen der Unternehmen. Die geplante Anhebung soll kurzfristig umgesetzt werden, damit sie 2018 wirken kann. Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand“, so Ulrich Hampel abschließend.

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