Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes: Bürgerbeteiligung zum Bahnlärm geht in die 2. Runde

Nach einer 2002 von der Europäischen Union beschlossenen Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm an Bahnstrecken ermitteln derzeit alle EU-Staaten Lärmdaten für eine effektive Lärmaktionsplanung.UlrichHampel_Bahn

Mit einer großen Online-Umfrage hat das in Deutschland zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einer 1. Phase Daten über die Lärmbelastungen an Schienenwegen außerhalb von Ballungsräumen ermittelt.

Vom 15. November bis 15. Dezember 2015 führt das EBA die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, eine Rückmeldung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.

Auf der Beteiligungsplattform des EBA (www.laermaktionsplanung-schiene.de) steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertungen in den Pilot-Lärmaktionsplan Teil B einfließen. Auch dieser Plan enthält noch keine konkreten Maßnahmen sondern stellt die politischen Aktivitäten den konkreten Bedürfnissen gegenüber. Daher ruft der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel alle von Schienenlärm betroffene auf, sich hier zu beteiligen. „Nur wenn wir die einzelnen Bedürfnisse erfassen, kann dann in der Folge der eigentliche Aktionsplan mit konkreten, bedarfsgerechten Maßnahmen erstellt werden.“ so Hampel.

„Eine rege und konstruktive Beteiligung für das Projekt ist daher sehr wichtig: Das EBA ist dabei auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nutzen Sie diese Chance!“