Erklärung zur heutigen Debatte zur Sterbebegleitung

Das Thema Sterbehilfe wird von uns Abgeordneten mit hoher Sensibilität und Verantwortung diskutiert und abgewogen. Ich habe lange mit mir gerungen, welchem der heute zur Abstimmung stehenden vier Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen von Abgeordneten ich zustimmen werde. Ulrich_Hampel_151106Nach reiflicher Überlegung habe ich mich für den Gesetzentwurf meiner Kollegen Prof. Dr. Karl Lauterbach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann und Burkhard Lischka entschieden. Ein zentraler Punkt ihres Entwurfes ist die Harmonisierung von geltendem Bundesrecht mit den Verordnungen der jeweiligen Ärztekammern. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass es Ärzten im Sinne des Strafrechts gestattet ist, Schwerstkranken Beihilfe zum Suizid zu leisten, während viele der Ärztekammern eben dieses Verfahren verbieten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot sieht der Arzt sich dann nach den Bestimmungen einiger Kammern z.T. erheblichen Bußgeldzahlungen oder sogar dem Verlust seiner Approbation ausgesetzt. Dieser Widerspruch soll durch eine gesetzliche Normierung zugunsten der Rechtssicherheit der Ärzte und damit zum Wohle der Patienten aufgelöst werden. Darüber hinaus ist es auch wichtig, diese Form der Sterbehilfe nicht in die Hände von organisierten Sterbehilfeorganisation zu legen, sondern hiermit ausschließlich Ärzte zu betrauen. Hierhinter steht die Erwägung, dass es eben nur dieser Berufsgruppe möglich ist, herauszufinden, ob die Ursache des Sterbewunsches wirklich die Schmerzen einer Schwersterkrankung sind oder ob hingegen eine therapierbare Erkrankung vorliegt. Ich bin überzeugt davon, dass mit diesem Gesetzentwurf am besten auf die Belange der betroffenen Schwerstkranken und der Ärzte eingegangen wird. Außerdem entzieht man mit dem Schaffen eines rechtssicheren Rahmens für die Ärzte gewerbsmäßigen Sterbehilfevereinen auch ohne ausdrückliches Verbot die Existenzgrundlage. Wir haben in der heutigen Bundestagssitzung ausführlich das Für und Wider der verschiedenen Gesetzentwürfe debattiert. In der anschließenden Abstimmung hat der von mir favorisierte Gesetzentwurf von Prof. Dr. Karl Lauterbach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann und Burkhard Lischka leider nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Da meiner Meinung nach der Gesetzentwurf der Kollegin Kerstin Griese und des Kollegen Michael Brand keine Verbesserung für die betroffenen Schwerkranken und die sie behandelnden Ärzte gegenüber der derzeitigen Rechtslage bringt, habe ich bei diesem mit Nein gestimmt.