Wir stehen zu unserem Wort – Der Mindestlohn kommt!

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Ende letzten Jahres stand fest: Der Mindestlohn kommt. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist diese Woche in die Ressortabstimmung gegangen. Danach wird es ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ohne Fristverkürzungen geben. Ziel ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2015.

Die Tarifpartnerschaft hat lange Jahrzehnte unser Wirtschafts- und Arbeitsleben bestimmt und wesentlich den Grund für den wirtschaftlichen Aufbau und Erfolg unseres Landes gelegt. In den letzten Jahren ist diese Ordnungskraft deutlich schwächer geworden und greift in manchen Bereichen des Arbeitslebens überhaupt nicht mehr. Das Tarifpaket soll diese große deutsche Errungenschaft wieder stärken und festigen.

Diese für unser Wirtschaftsleben ganz zentrale Aufgabe gehen wir mit den drei Teilen des Tarifpakets an. Die Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung ist das Herzstück, das der Tarifpartnerschaft durch die breitere Geltung von Tarifverträgen wieder deutlich mehr Ordnungskraft geben soll. Die bewährten tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zusätzliche Sicherheit im internationalen Wettbewerb schaffen. Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn schaffen wir einen Mindestschutz, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen vor Wettbewerb mit unangemessen niedrigen Löhnen bewahrt.

Ab dem 1. Januar 2015 haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspruch auf ein Arbeitsentgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. In der Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 bleiben allerdings tarifvertragliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Auch damit setzen wir auf die Tarifpartnerschaft und schließen einen politischen Mindestlohn aus. Über ihre Arbeit entscheidet die Kommission weitgehend selbst. Das Gesetz stellt sicher, dass sie die für ihre Arbeit erforderlichen Daten erhält und gegebenenfalls erforderliche Forschungsprojekte beauftragen kann.

Aus der Geltung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich, dass ehrenamtliche Tätigkeiten naturgemäß nicht betroffen sind. Auch Ausbildungsverhältnisse fallen nicht in den Geltungsbereich, ebenso Praktikanten, die vor der Ausbildung ein kurzes Orientierungspraktikum machen oder die ein Praktikum ableisten, zu dem sie im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung verpflichtet sind. Hingegen gelten alle Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Zudem soll der Mindestlohn niemanden von einer Ausbildung abhalten, weshalb auch Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes dementsprechend nicht erfasst werden. Auch Menschen, die zuvor lange arbeitslos waren und die mit Eingliederungszuschüssen nach SGB II, III oder IX im Rahmen der von der BA organisierten und eng betreuten Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen, wollen wir diese Chance nicht verbauen. Für diese Gruppe findet der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Anwendung.

Der weit überwiegende Teil der Menschen in Deutschland, aber auch viele Unternehmer und Arbeitgeber, wünscht sich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, denn er schafft Ordnung und Fairness im Wettbewerb. Wir greifen diese wichtigen und großen Anliegen auf und haben miteinander die Chance, die Tradition der auf gemeinsame Verantwortung und partnerschaftlichen Interessenausgleich gegründeten Ordnung von Wirtschafts- und Arbeitsleben neu zu begründen und zu sichern.

Der Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Wir stehen zu unserem Wort!