#UllisPositionen – Wohnen darf kein Luxusgut werden.

Wir als SPD wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt, gerade auch mit mittlerem und niedrigem Einkommen. Das Statistische Bundesamt zeigt in einem Datenreport zum Wohnen, dass die Belastungen für die untersten Einkommen dabei besonders hoch sind. Die Einkommensklasse unter 700 Euro benötigt durchschnittlich 49 Prozent des Einkommens für ihre Miete. Das ist zu viel! Daher war es richtig und wichtig, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht durchgesetzt haben. Und wir bleiben dabei, entgegen der neuen NRW-Landesregierung, die einen Generalangriff auf die Mieterrechte in Nordrhein-Westfalen durchführt. Begrenzung des Mietpreisanstiegs zurücknehmen, Kündigungssperrfristen des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung aufheben, Erleichterung der Zweckentfremdung von Wohnraum und der Umnutzung zu Eigentumswohnungen sind Beispiele der neuen schwarz-gelben Wohnungspolitik. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im NRW-Landtag hat diese Politik richtig zusammengefasst: „Freie Fahrt für Miethaie und ungezügelte Mietpreiserhöhungen.“ Die neue Landesregierung unter Armin Laschet verschärft damit nicht nur die Situation für Familien, Studenten, Geringverdiener und Renter, sondern gefährdet damit auch unseren sozialen Frieden.

Die Politik der SPD ist eine andere! Wir wollen die Mietpreisbremse weiter verbessern, nicht abschaffen wir CDU und FDP. Durch eine größere Transparenz der Vormiete und eine Auskunftspflicht der Vermieter stärken wir die Stellung der Mieterinnen und Mieter. Stellt sich heraus, dass bei Vermietung der Wohnung mehr verlangt hat, als zulässig, können die Mieterinnen und Mieter künftig die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Auch werden wir das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarf konkretisieren, um einem Ausufern und Umgehungsmöglichkeiten entgegen zu wirken.

So geht sozialdemokratische Politik! Wir lassen die allein 10,3 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW nicht im Regen stehen. Leider waren Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter mit der Union im Bund nicht zu machen. Im März diesen Jahres hatten wir als SPD-Bundestagsfraktion ein umfangreiches Mietrechtspaket vorgelegt, das im Koalitionsausschuss an der CDU/CSU scheiterte.

Ein weiterer Bestandteil des von der Union blockierten Pakets war die Miethöhe nach tatsächlicher Wohnfläche. Wir fordern daher in unserem SPD-Regierungsprogramm weiter, dass gesetzlich klargestellt wird, dass allein die tatsächliche Wohnfläche über die Höhe der Miete und der Nebenkosten entscheidet – nicht mit Abweichungen bis zu zehn Prozent. Denn Falsche Angaben im Mietvertrag über die Wohnfläche führen zu überhöhten Mieten. Wichtig sind in den Zusammenhang auch bessere und verbindlichere Mietspiegel.

Nicht selten erleben wir, dass Modernisierungen von Wohnhäusern zu einem Wandel der Mieterinnen und Mieter führen. Denn wenn der Vermieter das Haus modernisiert, holt er sich die Kosten in der Regel über die Miete zurück. In manchen Stadtteilen verändert sich dadurch die gesellschaftliche Zusammensetzung. Wir als SPD sagen: Die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung muss begrenzt werden. Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnungen sollen nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bezahlt werden. Auch diesen Punkt blockiert die Union auf Bundesebene.

Wer über ein geringes Einkommen verfügt, bekommt über das Wohngeld einen Zuschuss zur Miete. Wir wollen die Höhe des Wohngeldes regelmäßig anpassen, um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Stadtteil wegziehen müssen.

Wir als SPD sagen: Wohnen ist für uns Daseinsvorsorge. Daran werden wir arbeiten und die Menschen können sich auf uns verlassen.

So schaffen wir das:

  • Verbesserung der Mietpreisbremse
  • Größere Transparenz der Vormiete
  • Auskunftspflicht der Vermieter
  • Rückzahlungsansprüche der Mieterinnen und Mieter bei zu hoch gezahlter Miete
  • Konkretisierung des Kündigungsrechts des Vermieters wegen Eigenbedarf
  • Miethöhe und Nebenkosten allein nach tatsächlicher Wohnfläche
  • Bessere und verbindlichere Mietspiegel
  • Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Regelmäßige Anpassung des Wohngeldes

Ulrich_Hampel__Wohnen_darf_kein_Luxusgut_werden