#UllisPositionen – Die Arbeitsversicherung.

Die Arbeitswelt 4.0 schafft große Chancen. Damit wir diese auch optimal nutzen können und zeitgleich die Beschäftigten innerhalb dieses Wandels der Arbeitswelt neu absichern, braucht es Weiterbildung der Kolleginnen und Kollegen. Sie sollen im Laufe ihres Erwerbslebens so unterstützt werden, dass sie gar nicht erst länger arbeitslos bleiben. Und in einer Phase der Arbeitslosigkeit sollen sie vorhandene Qualifikationen ausbauen können. Wir werden dazu ein Recht auf Weiterbildung einführen. Dieses beinhaltet eine umfassende Kompetenzerfassung aller Fähigkeiten und Begabungen. Darauf baut eine gezielte Weiterbildungsberatung auf. Weiterbildungsmaßnahmen können auch darin bestehen, dass ein Berufsabschluss nachgeholt oder eine Umschulung begonnen wird. Hier werden wir eng mit den Gewerkschaften und Betrieben vor Ort zusammenarbeiten. Für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen werden wir ein neues Arbeitslosengeld Q (ALG Q) einführen. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Höhe des ALG Q entspricht dem Arbeitslosengeld. Nach Beendigung einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme oder Umschulung setzt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erneut nach den bisherigen Regeln ein.

Als SPD fordern wir die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung. Ebenso wollen wir die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung fortentwickeln. Die Arbeitsversicherung darf nicht erst bei Arbeitslosigkeit reagieren! Denn die Beschäftigten in den Betrieben sollen schon vor einer Arbeitslosigkeit unabhängige Beratungen in Anspruch nehmen können. Hier soll aufgezeigt werden, welche beruflichen Perspektiven die Beschäftigten mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen sich für eine berufliche Weiterbildung anbieten. Aufbauend auf der Beratung können im Bedarfsfall berufsbegleitend Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden.

So schaffen wir das:

  • Einführung eines Rechts auf Weiterbildung
  • Schaffung des Arbeitslosengelds Q (ALG Q)
  • Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung
  • Fortentwicklung der Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

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