Jahresrückblick 2015

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Genossinnen und Genossen,

Ulrich_Hampel_Jahresabschlussnewsletter_2015_hp_1Ein aufregendes, forderndes und intensives Jahr 2015 liegt hinter uns allen. Die Welt scheint so unruhig geworden teils aus den Fugen geraten zu sein, wie seit langem nicht mehr. In diesem Jahr spuren wir in Deutschland die Auswirkungen der Weltpolitik ganz konkret vor Ort. Die zu uns kommenden Flüchtlinge sind die wahrscheinlich größte Herausforderung, der sich unser Land seit langem entgegensieht. Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland diese Herausforderung erfolgreich meistern wird.

Darüber hinaus haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bewiesen, dass wir Politik für die Menschen in diesem Land machen. „Gesagt, Getan, Gerecht“ ist unser Leitspruch. Was wir im Wahlkampf versprochen und im Koalitionsvertrag erstritten haben, setzen wir Stück für Stück konsequent in der Regierung um. Es zeigt sich, wir – die SPD – sind der Motor der großen Koalition und zugleich der Anker für verlässliche Regierungspolitik.

Wir als SPD machen dabei Politik für die Stadt und den ländlichen Raum. Der Kontakt vor Ort ist mir besonders wichtig, da ich nur so spüre, wo vor Ort der Schuh drückt. So habe ich wieder viele Termine im Wahlkreis wahrgenommen und die Eindrücke mit nach Berlin genommen.

Von meinem zurückliegenden Jahr in Berlin und dem Wahlkreis möchte ich hier in meinem umfangreichen Jahresrückblick berichten. Zudem gibt es auf mehreren Seiten ein „NAH DRAN Extra“ zum diesjährig dominanten Thema Flüchtlinge.

Ihnen und Euch wünschen mein Team und ich für das kommende Jahr 2016 viel Glück, Erfolg und allen voran natürlich Gesundheit. Diesen Wünschen möchte ich noch die Hoffnung auf viele gemeinsame Begegnungen anschließen.

Ihr Ulrich Hampel

Hier gelangen Sie zu meinem Jahresrückblick.

GESAGT. GETAN. GERECHT. – Halbzeitbilanz

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(Bildquelle: www.spdfraktion.de)

Seit genau zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Ein guter Zeitpunkt, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Viele sozialdemokratische Vorhaben wurden umgesetzt.

Mindestlohn flächendeckend

Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn- Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Frauenquote beschlossen

Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzun-gen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.

Mietpreisbremse wirkt

Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.

Mehr Rente

Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.

Pflegeversicherung ausgebaut

Menschen wollen in Würde und möglichst zu Hause alt werden. Deshalb haben wir die Pflegeversicherung reformiert. Pflegebedürftige erhalten seit 2015 bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte werden entlastet, Demenzkranke besser unterstützt. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden rund eine halbe Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

Bessere Gesundheitsversorgung

Um jedem das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in seiner Nähe zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen durchgesetzt. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel wird die flächendeckende Präsenz von Ärzten im ländlichen Raum verbessert. Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzt-termin warten müssen. Die Krankenhausreform verbessert die Pflegesituation im stationären Bereich. Die Krankenhäuser erhalten 660 Millionen Euro mehr für Pflegepersonal.

Mehr Geld für Bildung

Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das die Bildungspolitik hemmende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz haben wir gelockert.

Kommunen entlastet

Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.

Flüchtlingspolitik

Zur Bewältigung der Flüchtlingslage haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kom-munen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.

Haushalte ohne neue Schulden

Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschul-dung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern auch Gestalten.

Hier lässt sich die komplette Broschüre herunterladen.

(Quelle: www.spdfraktion.de)

Gesagt, getan, gerecht: Lebensleistung wird besser anerkannt

Münsterländer Bundestagsabgeordneter Ulrich Hampel, SPD begrüßt                       Inkrafttreten des Rentenpakets

 „Die Lebensleistung von Menschen in der Rente wird mit Inkrafttreten des Rentenpakets besser honoriert“, sagt Ulrich Hampel, Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordneter. Das Gesetz für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren hat die SPD in Rekordzeit ein zentrales Wahlversprechen erfüllt. Die sogenannte Mütterrente honoriert Erziehungsleistungen von Eltern und Erwerbsminderungsrentner werden signifikant besser gestellt. Außerdem wird das Budget für Reha-Leistungen deutlich erhöht.

Mit dem Rentenpaket will die SPD-Bundestagsfraktion Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit geben, früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das gilt zunächst ab 63 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Alter schrittweise um jeweils zwei Monate auf 65 Jahre angehoben.

Zudem erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit der sogenannten Mütterrente eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung. Ein zusätzlicher Rentenpunkt macht ab 1. Juli im Westen 28,61 Euro pro Kind und im Osten 26,39 Euro im Monat aus.

 „Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verbesserungen in der Rente“, so Ulrich Hampel. „Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befürworten 78 Prozent die frühere abschlagsfreie Rente, 83 Prozent stünden hinter der sogenannten Mütterrente und 77 Prozent bejahen die höhere Erwerbsminderungsrente. Das Rentenpaket ist kein Geschenk, die Menschen haben es sich verdient, dass ihre Lebensleistung in der Rente besser anerkannt wird“, so Hampel weiter.

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Hampel steht Teilrente ab 60 offen gegenüber

Als SPD-Bundestagsabgeordneter und langjähriges Mitglied der IG BCE begrüße ich die von den Gewerkschaften ins Gespräch gebrachte Teilrente ab 60 Jahren.

Diese Forderung deckt sich mit dem SPD Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013, in dem die Teilrente ab 60 Jahren ebenfalls Eingang gefunden hat. Der IG BCE-Vorsitzende Vassiliadis fordert zurecht, die Chancen von flexiblen Rentenmodellen konstruktiv anzunehmen, anstatt sie reflexhaft abzulehnen. Beispielhaft sind die in der chemischen Industrie abgeschlossenen Demographie-Tarifverträge. Diese zeigen, wie ein gleitender Übergang in den Ruhestand für Beschäftigte gestaltet werden kann.

Diese Möglichkeit sollte aber allen Arbeitnehmern offen stehen. Es gibt viele, die es aus unterschiedlichen Gründen gar nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze schaffen. Als Bergmann aus einer Bergarbeiterfamilie, der viele Jahre unter Tage gearbeitet hat, weiß ich, wovon ich rede. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer Teilrente ab 60 Jahren. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Erhöhung des Reha-Budgets hinweisen. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Die Erhöhung im dreistelligen Millionenbereich stellt sicher, dass auch zukünftig genügend Geldmittel für Reha-Maßnahmen bereitstehen

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Reform der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung hat sich als ein Instrument zur UAltersvorsorge über viele Jahrzehnte bewährt. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebens-versicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Hierfür ist es erforderlich, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven lässt sich dadurch veranschaulichen, dass den Versicherten bei Vertragsbeendigung ein Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Nach den seit 2008 geltenden Vorschriften wird Versicherten, deren Vertrag in Kürze abläuft, gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben. Dies liegt daran, dass die Bewertungsreserven wegen des Niedrigzinsumfelds stark gestiegen sind. Im Ergebnis steht damit ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung, deren Vertrag erst später ausläuft. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden, in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.

Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.

Ich bin überzeugt davon, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.

In Kürze werden die Beratungen in den parlamentarischen Gremien beginnen. Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, werden die oben aufgeführten neuen Regelungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Das Rentenpaket ist verabschiedet!

Heute hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Rentenpaket in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen. Die SPD hatte versprochen, die Lebensleistung von Menschen in der Rente besser zu honorieren. Mit dem Rentenpaket, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, setzen wir dieses Versprechen um. Künftig gilt: Wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, kann ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Als Gewerkschafter sehe ich jedoch mit großer Sorge die Regelung, dass sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre mitzählen. Die Union hat auf diesen Zusatz bestanden, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern. Diesem Argument halte ich entgegen, dass es immer Situationen geben kann (gesundheitliche Ursachen, Teilinsolvenz), die weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldet sind. Deshalb befürchte ich, dass er hier zu Ungerechtigkeiten beim Renteneintritt kommen kann. Letztlich werden in diesen Fällen die Gerichte entscheiden müssen.ulli rente

Mit dem Rentenpaket wird auch eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, umgesetzt. Mütter – in einigen Fällen auch Väter – erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen.

Weiterhin werden mit dem heute verabschiedeten Rentenpaket die Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen aufgestockt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden Bezieher ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die jetzt verabschiedeten Verbesserungen in der Rente. Mit dem Rentenpaket schaffen wir mehr Gerechtigkeit für die, die lange und hart gearbeitet und unseren Wohlstand mit geschaffen haben. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter. Darum geht es beim Rentenpaket. Es ist nicht geschenkt, sondern verdient“, so Hampel.

Aktuelles aus Berlin – Newsletter 04/2014

Liebe Leserinnen und Leser,

eine ereignisreiche Parlamentswoche liegt hinter mir. Zwei unser zentralen Themen aus dem Wahlkampf konnten diese Woche auf dem Weg gebracht werden.

Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde kommt ab dem 01. Januar 2015. Damit werden wir eine Verbesserung für rund vier Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Es kann und darf nicht sein, dass derzeit viele Menschen bei Vollzeitbeschäftigung von ihrer Arbeit nicht leben können. Daher freut es mich, dass Arbeitsministerin Andrea Nahles innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzentwurf für den Mindestlohn vorgelegt hat. Kritisch sehe ich allerdings die Ausnahmen bei den Lang-zeitarbeitslosen, die für die ersten sechs Monate nach der Beschäftigungsaufnahme von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden sollen. Hier muss es uns gelingen, Regelungen zu finden, die einen Missbrauch der Ausnahmen verhindern.

Neben dem Mindestlohn haben wir ein weiteres unser großen Projekte angestoßen. Der Bundestag diskutierte in erster Lesung über das Rentenpaket und verwies dieses an die zuständigen Fachausschüsse. Mit dem Rentenpaket wird die Lebensleistung in der Rentenversicherung besser honoriert. Als Beispiel dafür steht die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Weiter ist eine Verbesserung für Menschen erreicht worden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind – Stichwort Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus verbessert sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Dies ist mir gerade hinsichtlich der vielen Mütter wichtig, die in hohem Maße von Altersarmut bedroht sind. Hier können Sie die Parlamentsdebatte nochmals anschauen.

Ein weiterer Punkt, der in der allgemeinen Wahrnehmung vielleicht ein wenig untergegangen ist, aber Beachtung verdient, ist das Thema der Minderheitenrechte im Bundestag – also die Rechte der Opposition. Für mich ist es selbstverständlich, dass eine starke Regierung eine starke Opposition braucht, um einen lebendigen und notwendigen Wettstreit in einer Demokratie zu gewährleisten. Daher begrüße ich den Vorstoß von Union und SPD, der Opposition mehr Rechte einzuräumen.

Am Donnerstag stand ein auch für unsere Region wichtiges Thema auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung brachte die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein, die eine Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchen-katalog des Gesetzes vorsieht. Ziel ist die Verbindlichkeit des neuen Mindestlohn-tarifvertrages für alle Arbeitgeber und -nehmer in der fleischverarbeitenden Industrie. Uns allen sind die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen, unter denen ja meist ausländische ArbeitnehmerInnen leiden, bekannt. Zu Dumping-Löhnen arbeiten diese viele Stunden, um am Ende des Tages noch für fragwürdige Unterbringungen zur Kasse gebeten zu werden. In einer Vielzahl von Veranstaltungen, erst kürzlich beim DGB in Coesfeld, wurde deutlich, die Bürgerinnen und Bürger wollen solche Art von Arbeit nicht. Daher begrüße ich die Novelle und hoffe, dass durch sie die Art und der Wert der Arbeit in der Fleischindustrie verbessert werden kann.

Ihr
Ulrich Hampel

Über den folgenden Link finden Sie meinen Newsletter als pdf-Version: 2014_04 Newsletter

Gesagt, getan, gerecht: Lebensleistung besser anerkennen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel begrüßt die Einbringung des Rentenpakets in den Deutschen Bundestag in dieser Woche. Am 1. Juli 2014 soll das Gesetz für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – so der offizielle Titel – in Kraft treten.

„Wir haben uns vorgenommen, die Lebensleistung von Menschen in der Rente besser zu honorieren“, so Ulrich Hampel. So stehe es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU und so soll es auch umgesetzt werden.

Mit dem Rentenpaket will die SPD-Bundestagsfraktion Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit geben, früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das soll zunächst ab 63 Jahren gelten. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Alter dann schrittweise um jeweils zwei Monate auf 65 Jahre angehoben. Dabei sollen unter anderem Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde, angerechnet werden.

Zudem sollen Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung erhalten. Ein zusätzlicher Rentenpunkt macht ab 1. Juli im Westen 28,61 Euro pro Kind und im Osten 26,39 Euro im Monat aus.

Darüber hinaus wird für Menschen, die zukünftig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, die Erwerbsminderungsrente erhöht, und auch das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung wird angehoben.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verbesserungen in der Rente. Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden 78 Prozent der Befragten die frühere abschlagsfreie Rente befürworten, 83 Prozent stünden hinter der sogenannten Mütterrente und 77 Prozent bejahen die höhere Erwerbsminderungsrente. Das Rentenpaket ist kein Geschenk, sondern die Menschen haben es sich verdient, dass ihre Lebensleistung in der Rente besser anerkannt wird“, stellt Hampel fest.

Untenstehend können Sie die Debatte im Bundestag nochmals in der Mediathek des Deutschen Bundestages anschauen.

300 Gäste beim Wahlkampfauftakt in Altenberge

Rund 300 Gäste und der SPD-Kandidat Ulrich Hampel mit seiner Familie erwarteten am Dienstag Abend den Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zum SPD-Bürgerfest in Altenberge. Beide Politiker machten in ihren Reden ihre Forderungen nach „Gleichem Geld für gleiche Arbeit“ deutlich, darum macht sich die SPD auch  für einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € stark. „Sozial ist Arbeit, von der man leben kann, es ist würdelos wenn Menschen die Vollzeit arbeiten zum Sozialamt gehen müssen.“, so Sigmar Gabriel und Ulrich Hamp el in ihren Reden.

Ulrich Hampel, Sigmar Gabriel, Juergen Cosse und Willibert SteffFoto_image_630_420f_wnII

„Und guter Lohn für gute Arbeit heißt auch, dass man am Endes seines Arbeitslebens von seiner Rente leben kann. Darum sagen wir, dass jemand nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen kann. 45 Jahre Arbeit sind genug, um anschließend eine vernünftige Rente zu bekommen“. so Gabriel weiter.

Zum Schluss appellierte der Parteivorsitzende  an die Bürgerinnen und Bürger: „Geht wählen! Demokratie lebt von Beteiligung, also geht hin.“

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Mit den Oldies von der Altenberger Band „Around and Around“ und Bratwurst von der SPD wurde auf dem Kirchplatz weiter gefeiert, auch als der Parteichef schon lange auf dem Weg nach Hause war. Fazig aller Beteiligten: „Es war ein toller Abend“.