Abgeordnetenbestechung wird strafbar

Eine Demokratie braucht finanziell unabhängige und unbestechliche Abgeordnete. Gemeinsam hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die Abgeordnetenentschädigung und die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.

Der Bundestag stimmte den Gesetzentwürfen an diesem Freitag in einer namentlichen Abstimmung in 2. und 3. Lesung zu.

Bisher ist Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nur strafbar, wenn es sich um Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen handelt. Andere strafwürdige Verhaltensweisen werden nicht erfasst. Das entspricht weder den Anti-Korruptionsvorgaben des Europarates noch denen der Vereinten Nationen. „Der Europarat wartet seit 1999 darauf, die Vereinten Nationen seit 2002 und der Bundesgerichtshof hat 2006 eine Regelung angemahnt“, betonte Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, in seiner Rede am Freitagmorgen. Er wies damit Kritik der Opposition zurück, der Bundestag beschließe die Neuregelungen in Eile.

Der Gesetzentwurf zur „Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung“ (Drs. 18/476) schafft nun einen Straftatbestand, der strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erfasst.

Bestraft wird, wer für eine Gegenleistung einen „ungerechtfertigten Vorteil“ bietet oder annimmt. 169 andere Länder stellen die Abgeordnetenbestechung bereits unter Strafe.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun auch ihren Koalitionspartner überzeugen können, der überfälligen Regelung zuzustimmen.